Daniel Rausch (AfD):
Werte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! „Verkehrsbehörden sensibilisieren - neue Anforderungen im Straßenverkehrsrecht umsetzen“ - so lautet der Antrag der GRÜNEN. Am 11. Oktober 2024 wurde eine Änderung der Straßenverkehrsordnung und deren Verwaltungsvorschriften beschlossen. Damit ist es den Kommunen erlaubt, selbstständig Anordnungen zu beantragen. Ich finde es richtig, dass lokale Entscheidungsträger die Möglichkeit erhalten, Tempo-30-Zonen, Bewohnerparkplätze und Sonderfahrspuren sowie Flächen für Rad und Fußverkehr bereitzustellen, aber alles mit Maß.
Darum ist die Klarstellung im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat für mich sehr entscheidend ich zitiere : „Die Sicherheit des Verkehrs darf dabei nicht beeinträchtigt werden, die Leichtigkeit des Verkehrs muss berücksichtigt werden.“
Frau Lüddemann, die Leichtigkeit des Verkehrs ist ein ganz wichtiger Punkt. Es darf nicht zu solchen Verkehrsexzessen wie in der Berliner Friedrichstraße kommen. Dort hatte die grüne Bezirksbürgermeisterin die Durchfahrtsstraße gesperrt, sodass weder Anwohner noch Geschäftsleute und deren Kunden durchkamen. Dafür wurde ein Radschnellweg eingerichtet. Dieser Verkehrsversuch ist krachend gescheitert. Hier wurde versucht, ein ideologiegetriebenes Projekt gegen den Willen der Bürger und Anwohner umzusetzen. Das Ergebnis dieses Verkehrsversuches ist, dass Geschäfte und Restaurants geschlossen werden mussten und die Friedrichstraße als Einkaufsmeile von Touristen gemieden wurde. Eine kurzfristige Öffnung für den Gesamtverkehr zeigte einen Erholungseffekt von plus 49 % für die Geschäftsleute. Wie es dort weitergeht, wird man sehen.
Aber dieses Beispiel zeigt, dass kurzfristiger Aktionismus ohne Einbeziehung aller Anwohner und Geschäftsleute nichts bringt. Darum sollten die Entscheidungsträger verantwortlich mit ihrer jetzt neu gewonnenen Möglichkeit der Verkehrsplanung umgehen. Was nutzen Sonderfahrspuren für Elektro und Wasserstoffautos, wenn diese nur selten befahren werden? Was nutzen Sonderfahrspuren für Fahrgemeinschaften? Wer soll das kontrollieren?
Aber auch bei der Einführung von Tempo-30-Zonen muss maßvoll vorgegangen werden. Vor Kitas und Schulen, vor Altenheimen oder an unübersichtlichen Stellen - ja, das ist alles okay. Aber natürlich muss man grünen Fantasien von einem generellen Tempo 30 in der Stadt eine Absage erteilen. Denn das hat nichts mit Klimaschutz zu tun.
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Nein, mit Sicherheit!)
Ein Auto verbraucht mit 30 km/h unter Umständen mehr als mit 50 km/h;
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Die Sicherheit!)
denn der Verbrauch richtet sich nicht nach der Geschwindigkeit des Fahrzeuges, sondern nach der Drehzahl des Motors. Dabei kommt es auf die Abstimmung des Getriebes an.
Auch wegen der Sicherheit. Sie sagten es, Frau Lüddemann. Aber Sie haben es ja immer so mit dem Klimaschutz. Die generelle Einführung von Tempo 30 in der Ortschaft soll und kann das Klima nicht schützen, sondern gängelt nur den Autofahrer.
(Zuruf von der AfD: Jawohl!)
Für die Kommunalpolitiker ist es wichtig, selbst zu entscheiden, wo in ihrer Gemeinde Gefahren für Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen, aber eben im Besonderen auch für Kinder auf dem Weg zum Kindergarten oder zur Schule lauern. Jetzt ist es ihnen möglich, selbstständig Gefahren abzuwehren.
Nun zu Ihrem Antrag. Sie wollen die Landesregierung auffordern, kostenfreie Schulungen für kommunale Behörden und Verwaltungsmitarbeitende zu veranlassen, und Sie wollen, dass das Ministerium für Infrastruktur und Digitales einen entsprechenden Erlass herausgibt. Des Weiteren wollen Sie, dass ein Kommunennetzwerk und eine digitale Plattform aufgebaut werden usw.
Ich frage mich, werte Frau Lüddemann: Haben Sie denn gar kein Vertrauen in die Verwaltung? Glauben Sie wirklich, dass die Verwaltung nicht weiß, wie mit neuen Gesetzen oder Richtlinien umgegangen werden muss? Die Mitarbeiter in den Behörden und Verwaltungen haben das schließlich gelernt und sind Fachleute auf ihrem Gebiet.
Ich glaube nicht, dass das Ministerium Ihren Rat braucht, wenn es darum geht, wie man die Novellierung umsetzt. Die Planer in den unteren und den oberen Verkehrsbehörden sind selbst an der Frage interessiert, welche neuen Gesetze und Richtlinien existieren, die es zu beachten gilt, und greifen auf bewährte Schulungsmethoden und Informationswege zurück.
Dazu braucht es kein Kommunennetzwerk unter der Führung des MID oder der Lena, die auch noch eine digitale Plattform aufbauen sollen. Auch hierbei wissen die Fachleute, was zu tun ist. Ich habe vollstes Vertrauen in die Verwaltung und bin der Meinung, dass Ihr Antrag überflüssig ist.
Der Alternativantrag der Koalition ist unschädlich. Sie wollen prüfen, inwiefern Erläuterungen erforderlich sind, und Sie wollen bestehende Informations- und Fortbildungsangebote
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Rausch, kommen Sie bitte zum Schluss.
Daniel Rausch (AfD):
im Bereich des Fuß- und Radverkehrs um das Straßenverkehrsrecht erweitern und sich zu den Punkten im Ausschuss berichten lassen. Das können wir gern machen. Deswegen würde ich sagen, wir können den Antrag überweisen. - Danke.