Jan Scharfenort (AfD):
Die Bundesregierung plant auf Initiative der Weltgesundheitsorganisation - WHO - ein Gesetz, das die Meinungsfreiheit in künftigen Pandemien einschränken soll. Ziel ist es laut WHO, sogenannte Infodemien, also Meinungen, die von der offiziellen Linie abweichen, zu bekämpfen.
Der am 16. Juli 2025 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf folgt der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Kernkapazitäten gegen Fehl- und Desinformation aufzubauen, und erlaubt in Artikel 2 sogar Einschränkungen grundlegender Freiheitsrechte bis hin zu denen der Freizügigkeit und der körperlichen Unversehrtheit. Zwar wird Artikel 5 des Grundgesetzes nicht ausdrücklich erwähnt, doch läuft das Vorhaben auf einen gesetzlichen Maulkorb hinaus.
Länder wie Großbritannien, Italien und Österreich haben diese WHO-Vorgaben aus Sorge um die Bürgerrechte jetzt schon klar abgelehnt. In Deutschland droht hingegen eine stillschweigende Zustimmung. Quelle ist der aktuelle „WELTplus“-Artikel „Meinungsfreiheit unter Quarantäne” vom 19. September 2025.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, insbesondere Frau Dr. Tamara Zieschang, CDU, bzw. Frau Franziska Weidinger, CDU: Beabsichtigt die von der CDU geführte Landesregierung, dem genannten Gesetzentwurf mit dem umstrittenen Artikel 2 im Bundesrat zuzustimmen und damit die WHO-Vorgaben zur Infodemiebekämpfung zu Lasten der Meinungsfreiheit mitzutragen, oder werden Sie sich klar dagegen positionieren?
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Wer wird für die Landesregierung sprechen? - Ich sehe hier noch Blickkontakte.
(Zuruf von der CDU: Frau Ministerin!)
Frau Ministerin Dr. Zieschang tritt an das Rednerpult und spricht dann für die Landesregierung.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Frau Präsidentin, vielen Dank für die Möglichkeit, zu der Frage der Meinungsfreiheit sprechen zu dürfen. Die Meinungsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte in unserem Grundgesetz. Sie ist hoch zu halten und - das sage ich ganz offen - sie ist gerade in kritischen Zeiten zu gewährleisten.
(Beifall bei der CDU - Zuruf von der AfD)
Eine Pandemie ist eine kritische und auch für Bürgerinnen und Bürger sehr herausfordernde Zeit. Das haben wir während der Coronapandemie erlebt. Das hat damit zu tun, dass Pandemien jeden Einzelnen betreffen. Bei vielen anderen Politikfeldern sind nur bestimmte Berufsgruppen betroffen.
Wenn es aber um die Gesundheit von Menschen geht, wenn es um eine Pandemie geht, dann ist jeder einzelne Bürger, jeder einzelne Mensch betroffen. Insofern beschäftigt er sich auch völlig anders mit den damit verbundenen Fragestellungen.
Deshalb haben Bürger in dieser Zeit ein Anrecht auf umfassende Informationen. Es muss auch jede Form von Informationen zugelassen werden. Ich kenne den Vorstoß der WHO nicht, aber gerade in kritischen Zeiten - eine Pandemie gehört dazu - müssen die Bürgerinnen und Bürger nicht nur das Gefühl, sondern die klare Sicherheit haben, dass alle Informationen, die es in diesem Zusammenhang gibt, transparent dargelegt werden und dass sie ihre eigene Meinung artikulieren können, solange sie nicht gegen strafrechtliche Bestimmungen verstößt.
Innerhalb dessen muss alles ermöglicht werden und zulässig sein.
Ich kann mich jetzt noch nicht für die Landesregierung insgesamt positionieren, da es noch keine Befassung im Bundesrat gab. Ich kann nur sagen, wie ich im Innenausschuss des Bundesrates votieren werde. Da werde ich in jedem Fall für die Meinungsfreiheit eintreten.
(Beifall bei der CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Es gibt eine Nachfrage. - Bitte.
Jan Scharfenort (AfD):
Vielen Dank. - Für den Fall, dass das Bundeskabinett dies beschließen sollte, frage ich Sie nach der Positionierung der CDU-geführten Landesregierung. Wäre es in Anbetracht dessen, dass es im Bundeskabinett bereits beschlossen wurde, nicht möglich, dass die Landesregierung zumindest juristisch prüfen lässt, ob die geplanten Verpflichtungen zur Bekämpfung von Desinformation mit der in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Meinungsfreiheit vereinbar sind? Wenn nein, warum nicht? Und wer übernimmt die politische Verantwortung, sollte sich dieser Kurs später als verfassungswidrig herausstellen?
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Wenn wir jede im Rahmen der Bundesregierung geäußerte und beschlossene Überlegung hier erst einmal rechtlich prüfen würden, hätten wir viel zu tun. Wir konzentrieren uns darauf, die Dinge, die am Ende im Bundesrat aufgegriffen werden, in den Bundesratsgremien zu behandeln.
Es gehört letztlich auch zum Staatsgefüge und zur Staatsorganisation in der Bundesrepublik Deutschland, dass es Entscheidungen des Bundestages und eine Einbindung des Bundesrates gibt. Sowie es im Bundesrat gehandhabt wird, wird es auch in den jeweiligen Ausschüssen behandelt.
Das übliche Verfahren innerhalb der Landesregierung ist dann, dass dann, wenn es um abschließende Voten der Landesregierung im Bundesrat geht, eine Abstimmung im Kabinett erfolgt. Diese Abstimmung im Kabinett basiert natürlich immer auf einer fundierten Grundlage, das heißt, es finden im Vorfeld rechtliche Überprüfungen statt.
(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von Marco Tullner, CDU)

