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Plenarsitzung

Transkript

Tobias Krull (CDU): 

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Die Landesregierung schlägt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Bildung eines neuen Landesamtes für Soziales, Jugend und Gesundheit, kurz: LAS, vor. Dieses soll aus den Beschäftigten und Strukturen des Landesverwaltungsamtes und der Sozialagentur gebildet werden. 

Ich gebe ganz offen zu: Als ich hörte, dass es um die Bildung einer neuen Behörde geht, hielt sich meine Euphorie in engen Grenzen; denn meine Erfahrung bei der Bildung neuer Behörden ist, dass es häufig geraume Zeit braucht, bis die Prozesse, die bei einer solchen Neustrukturierung notwendig werden, abgearbeitet sind und dann die Sacharbeit tatsächlich wieder im Vordergrund steht. 

Dass diese Herausforderungen zweifellos bestehen und angegangen werden müssen, ist uns allen bewusst. Erst bei der letzten Sitzung hatten wir das Thema des Antragsstaus und der langen Bearbeitungsfristen bei der Erteilung von Schwerbehindertenausweisen. Auch die Verhandlungen der Sozialagentur mit den Trägern, nicht nur der Eingliederungshilfe, waren nicht nur einmal Thema in diesem Hohen Hause. Auch das soziale Entschädigungsrecht für die Opfer des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt wird dort zu bearbeiten sein. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Spitzenkandidat der CDU Sachsen-Anhalt und kommende Ministerpräsident Sven Schulze hat sich dahingehend geäußert, dass er für eine Zweistufigkeit der Landesverwaltung plädiert. Mit dieser Forderung steht er nicht allein. 

Natürlich ist mir bewusst, dass so manche Mittelbehörde auf unterschiedlichen Rechtsgebieten notwendig ist. Aber es bleibt bei der grundsätzlichen Idee. 

Auch um es den Beschäftigten noch einmal ganz deutlich von Anfang an zu sagen: Es geht hierbei nicht um Personalabbau. Es geht darum, das Person effektiv und effizient zu nutzen. 

Sie werden gebraucht. Eines möchte ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Ich danke ihnen auch im Namen der CDU-Landtagsfraktion für Ihren Dienst für die Bürger und für unser Land. 

(Beifall bei der CDU)

Als politische Verantwortungsträgerinnen und -träger müssen wir bei der Schaffung von Verwaltungsstrukturen vor allem eines bedenken: Wie und wo hilft die neue Struktur dabei, dass die Bürgerinnen und Bürger die von ihnen benötigten Leistungen bestmöglich erhalten. An dieser Stelle lautet das Stichwort: Der Staat als Dienstleister, der den Menschen hilft und die Anliegen möglichst unkompliziert erledigt. 

Es gilt nun, genau über dieses Thema bei den weiteren Beratungen über diesen Gesetzentwurf in den zuständigen Ausschüssen sach- und zielorientiert zu beraten. Erste kritische Stimmen zu dem Gesetzentwurf sind, denke ich, allen schon bekannt. 

Verwaltung ist nie Selbstzweck. Sie muss sich an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger orientieren. Ich freue mich auf die weitere Beratung in den Ausschüssen. 

Vizepräsident Wulf Gallert: 

Danke. - Wir kommen zu Frau Anger als nächster Rednerin. - Es gibt eine Frage. Entschuldigung. - Frau Pähle, bitte. Sie haben eine Minute. 


Dr. Katja Pähle (SPD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Herr Kollege Krull. Sie haben gerade am Ende die Zwei- und Dreistufigkeit der Verwaltung angesprochen. Wo sollte denn aus Ihrer persönlichen Sicht die Aufgabe des Landesjugendamtes, das die Jugendämter der kommunalen Ebene kontrolliert und bestimmte Regelungen durchsetzt, oder der Landesheimaufsicht, um bspw. kommunale Träger zu kontrollieren, angesiedelt sein? - Ist dann Ihre Lösung, alles direkt in das Ministerium zu geben? 


Tobias Krull (CDU):

Sehr geehrte Frau Abg. Dr. Pähle, ich habe gesagt, dass die Zweistufigkeit das grundsätzliche Ziel bleibt, aber Rechtsvorschriften - Sie haben einige Gebiete genannt - erfordern eine Mittelstufe. Diese kann in der oberen Behörde angesiedelt werden oder direkt unterhalb des Ministeriums in einer obersten Landesbehörde. Das heißt, es bleibt bei dem Grundsatz der Zweistufigkeit, aber bestimmte Mittelbehörden werden wir weiterhin brauchen. Wie das angesiedelt werden kann, sieht man am Beispiel Schleswig-Holstein, nämlich in Form von obersten Landesbehörden, die direkt dem Ministerium zugeordnet sind. Das ist eine Möglichkeit.


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Eine ganz kurze Nachfrage, Frau Pähle. 


Dr. Katja Pähle (SPD): 

Vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Ich wollte nur sagen, dass wir uns dann darin einig sind, weil der Gesetzentwurf genau die Struktur aus Schleswig-Holstein nachzeichnet. - Vielen Dank. 


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Darauf könnten Sie reagieren, wenn Sie möchten. 


Tobias Krull (CDU):

Frau Dr. Pähle, es gibt einen Unterschied zwischen einer oberen und einer obersten Behörde. 

(Guido Kosmehl, FDP: Richtig!)

So ganz ist es also nicht das Modell aus Schleswig-Holstein. 

(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

In Ordnung. Dazu wird eine Ausschussberatung stattfinden, in der das sicherlich alles geklärt werden kann.