Konstantin Pott (FDP):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut. So hat die Debatte über das Bestattungsgesetz in diesem Hohen Haus doch insgesamt mehr als 20 Jahre in Anspruch genommen. Damals noch angestoßen unter dem liberalen Sozialminister Gerry Kley,
(Beifall bei der FDP)
kann man jetzt sagen, haben wir es endlich geschafft mit einem, denke ich, guten Kompromiss, der vor al-lem auch mehr Selbstbestimmung für die Menschen ermöglicht.
Dass sich die AfD-Fraktion mit Herrn Kirchner hierhin stellt und versucht, Ängste zu schüren, indem man sagt, man möchte Menschen so bestatten lassen, wie man das bisher auch getan hat -
(Oliver Kirchner, AfD: Das hat doch mit Ängsteschüren nichts zu tun!)
Herr Kirchner, es wird mit diesem Gesetzentwurf niemandem verboten, die Angehörigen so zu bestatten, wie das bislang auch getan wurde.
(Beifall bei der FDP)
Was wir mit diesem Bestattungsgesetz aber tun, ist das Ermöglichen auch von anderen Formen, bspw. auch der Fertigung von Erinnerungsstücken aus der Asche des Verstorbenen.
(Zustimmung von Kathrin Tarricone, FDP, und von Stefan Ruland, CDU)
Denn wir sind der Meinung, dass Selbstbestimmung nicht mit dem Tod endet. Wenn Menschen sich an-ders bestatten lassen wollen, dann sollte der Staat ihnen nicht Steine in den Weg legen, sondern dann sollte er den Menschen das ermöglichen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Stefan Ruland, CDU)
Genau deswegen werden wir uns als Freie Demokraten auch für weitere Liberalisierungsschritte im Be-stattungsrecht in Sachsen-Anhalt einsetzen. Denn es wurden nicht alle Sachen umgesetzt, die wir uns hätten vorstellen können, bspw. eine Öffnungsklausel für neue Bestattungsformen. Denn auch hierzu sind wir der Meinung, wir müssen liberaler werden, wir müssen mehr Flexibilität haben, bspw. wenn es da-rum geht, den Friedhofszwang aufzuheben.
(Eva von Angern, Die Linke, zustimmend: Ja!)
Auch diesbezüglich hätten wir uns eine stärkere Liberalisierung vorstellen können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber dass wir uns damit nicht durchsetzen konnten, heißt nicht, dass wir nicht dranbleiben, und deswegen werden wir uns auch in Zukunft dafür einsetzen.
Aber es gibt auch andere Punkte in dieser Beschlussempfehlung, die am Ende sehr gute Schritte in die richtige Richtung sind, bspw. wenn es um Sternenkinder und darum geht, dass wir nun endlich zu einer Pflicht kommen, dass auch Sternenkinder bestattet werden und dass die Krankenhäuser entsprechend über diese Möglichkeiten aufklären. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Familien, wenn Frauen in ei-ner solchen schwierigen Situation sind, dann sollte man sie damit nicht alleine lassen, sondern sie unter-stützen. Genau das schreiben wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf vor und das ist ein richtiger Schritt.
Ein weiterer Punkt, der angesprochen wurde, ist die interkulturelle Öffnung. Ich glaube, es ist vernünftig, auch hier modern zu sein und auch hier die religiösen Bräuche anderer Kulturen zu ermöglichen, dies aber - das ist die Einschränkung, die sinnvoll ist - nur aus religiösen Gründen. Genau deswegen ist es an der Stelle ein guter Kompromiss, den wir gefunden haben. Ich glaube, dass wir dementsprechend einen richtigen Schritt gehen, wenn wir heute den Beschluss fassen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. 
  

