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Plenarsitzung

Transkript

Rüdiger Erben (SPD): 

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Jurastudium ist sicherlich eine der anerkanntesten Ausbildungen in der Bundesrepublik, und wer den Abschluss hat, dem stehen zumindest nach Papierform sehr viele Türen offen.

Es ist auch eine der schwierigsten Ausbildungen. Der Leistungsdruck auf die Studierenden ist konstant sehr hoch, und das derzeitige System sorgt dafür, dass ein Scheitern keine Option ist. Denn dann stehen die Betroffenen mit leeren Händen da; mehrere Jahre Studium waren im schlimmsten Fall völlig umsonst. Dieser Druck betrifft gerade diejenigen, bei denen keine Akademikereltern im Hintergrund unterstützen konnten. So haben es diese in einem ohnehin herausfordernden Studium noch einmal schwerer.

Es ist daher verständlich, dass aus den Reihen der Studierenden, aber auch der fertig ausgebildeten Juristen seit Langem der Wunsch nach entlastenden Reformen geäußert wird. Die Kunst einer solchen Reform besteht darin, zwei Seiten zu vereinen: den Studenten das Studium tragbar zu machen und gleichzeitig das hohe Niveau der Ausbildung zu erhalten. Ich denke, mit dem vorliegenden Entwurf der Landesregierung ist dieser Spagat gelungen.

Die Einführung eines integrierten Bachelor-Abschlusses gibt den Jurastudierenden ein Auffangnetz, ohne dass die Wertigkeit des Staatsexamens verwässert wird. Denn für das Berufsziel Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt oder auch Notar wird man weiterhin das Staatsexamen brauchen. Der Bachelor wird einem in dem vorliegenden Modell auch nicht hinterhergeworfen. Das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung ist Pflicht, aber dann hat man zumindest diesen Abschluss und muss selbst beim Scheitern beim Staatsexamen nicht wieder bei null anfangen.

Ich will auch betonen, dass wir hier kein Neuland betreten. Andere Bundesländer - die Ministerin hat es eben erwähnt - in unserem Umfeld haben bereits entsprechende Regelungen für die juristische Ausbildung getroffen und damit gute Erfahrungen gemacht. Wir begrüßen es ebenso, dass das Referendariat unter bestimmten Voraussetzungen zukünftig auch in Teilzeit möglich sein soll; denn dort bestehen bisher ähnliche Probleme. Wer Kinder oder kranke Angehörige betreut, der kann nicht zugleich den praktischen Teil der juristischen Ausbildung angehen. Den Betroffenen wird diese Änderung daher erheblich weiterhelfen.

Ich beantrage im Auftrag der Koalitionsfraktionen die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Rechtsausschuss und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie für Finanzen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und von Christian Albrecht, CDU)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Vielen Dank, Herr Erben.