Olaf Meister (GRÜNE):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Intention, bei der Investitionsbank die Vielzahl von Förderprogrammen in einer Hand zu bündeln, war grundsätzlich nachvollziehbar. So sollten die Strukturen verschlankt, Doppelarbeit vermieden und das Landesverwaltungsamt entlastet werden.
Nach mehr als drei Jahren Erfahrung mit der neuen Zuständigkeitsordnung zeigt sich ein differenziertes Bild. Die Realität bleibt in manchen Bereichen hinter dieser Zielsetzung zurück und die Kosten für die Abwicklung des Fördermittelgeschäfts sind nicht unerheblich.
Die Anhörung und die Befassung haben gezeigt, dass bei jeder Übertragung oder Neueinrichtung von Förderprogrammen eine ordentliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgen sollte. Nur so stellen wir sicher, dass Förderstrukturen nicht allein aus organisatorischen oder politischen Überlegungen heraus geschaffen werden, sondern dass sie auch wirklich effizient, kostentransparent und wirksam sind.
Das gilt im Übrigen nicht nur für die Übertragung auf die IB, sondern auch für die Gründung neuer Landesämter oder die Auflösung von Landesbetrieben. Diese Entscheidungen sind letztlich politisch. Eine ordentliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung inklusive Prüfung verschiedener Möglichkeiten der Aufgabenerledigung ist doch aber die notwendige Basis zur Entscheidungsfindung und Bewertung.
Wir meinen, Verwaltungseffizienz bemisst sich stark daran, wo ein Förderprogramm am wirtschaftlichsten bearbeitet werden kann. Während wir diesen Punkt der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung starkmachen, hat die Anhörung gezeigt, dass die im Gesetzentwurf ebenfalls angestrebte Rückabwicklung nicht einfach machbar ist, da sich unter anderem die Bearbeitungsstrukturen beim Landesverwaltungsamt bereits aufgelöst haben, und daher eher nicht sinnvoll erscheint, dies insbesondere auch nicht in der vorgeschlagenen Rigorosität der pauschalen gesetzlichen Streichung von bestimmten Aufgabengebieten. Wir werden uns daher der Stimme enthalten. - Vielen Dank.

