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Plenarsitzung

Transkript

Henriette Quade (fraktionslos):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Warum wurde die kommunistische Plattform innerhalb der Partei Die Linke jahrelang durch den Verfassungsschutz beobachtet, jedoch nicht jene Minderheiten in der CDU, die sich seit geraumer Zeit zusehends und für jeden sichtbar radikalisieren? Wann wird die AfD beobachtet? Wer - das ist eine Frage, die in diesem Zusammenhang immer wieder gestellt wird   entscheidet denn, was extremistisch ist und wann eine Partei extremistisch ist? - Die regelmäßige Antwort aus der Mitte des Spektrums der demokratischen Parteien lautet, dass hierfür der Verfassungsschutz im Bund und in den Ländern zuständig sei. Der Verfassungsschutzverbund bezeichnet sich selbst - Herr Schulenburg hat es auch gerade getan - als Frühwarnsystem für die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Es ist das wohl am spätesten auslösende Frühwarnsystem der Bundesrepublik. Denn dass es sich bei der AfD um eine extrem rechte und in Teilen faschistische Partei handelt, wusste jede und jeder, die bzw. der sich ernsthaft damit befasst hat, weit bevor der Verfassungsschutz begonnen hat, vor der Partei zu warnen.

Den Berichten aus dem Verfassungsschutzverbund kommt damit rein faktisch nicht die Funktion zu, früh zu warnen, sondern sie entfalten ihre Wirkung zunehmend als exekutives Prüfsiegel für Extremismus. Anders formuliert: Die Einstufung einer Partei durch den Verfassungsschutz als extremistisch erfolgt nach endlos langen Prüfvorgängen erst dann, wenn das Ergebnis schon offensichtlich ist und interessiert nur noch jene, die diesem weisungsabhängigen Inlandsgeheimdienst vertrauen. Vertrauen ist dabei regelmäßig auch die einzige Option; denn der Verfassungsschutz legt seine Quellen nicht offen, selbst wenn sie öffentlich zugänglich sind. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird versucht, Verbesserungen zu erreichen, ohne das eigentliche Problem zu lösen. Wir brauchen tatsächlich frühe Warnungen, die nach wissenschaftlichen Standards und mit Nachweispflicht durch von politischen Weisungen unabhängige Stellen erstellt und publiziert werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist also bestenfalls geeignet, die Zwischenzeit bis dahin zu überbrücken. Was die AfD angeht, so haben wir alle Informationen, die wir brauchen. Es bedarf nun eines Antrags auf ein Verbot beim Verfassungsgericht.

Hinsichtlich der Besetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums haben die demokratischen Fraktionen hier im Haus die Möglichkeit, einen Fehler zu korrigieren. Ich kann Sie nur auffordern, dies zu tun, und ich freue mich ausdrücklich, dass meine ehemalige Fraktion ihre Zustimmung zur Verkleinerung des Parlamentarischen Kontrollgremiums offensichtlich mittlerweile als Fehler begreift. - Vielen Dank.