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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Seit Otto von Bismarck die weltweit erste gesetzliche Krankenversicherung einführte, hat sich die Lebenserwartung in Deutschland mehr als verdoppelt. Hohe Lebenserwartung und gute Lebensqualität in Hocheinkommensländern beruhen nicht zuletzt auch darauf, dass es eine hochwertige Gesundheitsversorgung gibt, die für alle erreichbar und erschwinglich ist.

Das vor über 140 Jahren eingeführte Solidarsystem war bahnbrechend, aber es betraf einen überschaubaren Rahmen des Feststehenden und Machbaren. Heute sind Krankheiten heilbar oder zumindest kontrollierbar, die noch vor wenigen Jahren ein unabänderliches Schicksal bedeutet hätten. Die medizinische und technologische Entwicklung schreitet immer schneller voran. Medizinische, therapeutische und pflegerische Versorgung kosten dementsprechend auch immer mehr.

Die gesetzliche Krankenversicherung, GKV, war ursprünglich dazu angelegt, die damals wachsende Bevölkerungsgruppe der Industriearbeiter im Krankheitsfall abzusichern. Heute erfüllt sie eine viel weitergehende Funktion. Sie ist die tragende Säule des deutschen Gesundheitssystems. Es kann nicht verwundern, dass die gesetzliche Krankenversicherung vor bedeutenden Herausforderungen steht, sowohl finanzieller als auch struktureller Art.

Worum geht es aktuell? - Die gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr ein Defizit in Höhe von 6,2 Milliarden € verbucht. Der GKV-Spitzenverband hat den Bund verklagt wegen unzureichender Übernahme von Kosten für staatliche Aufgaben, die der GKV übertragen wurden.

Im Vermittlungsausschuss des Bundesrats wurde soeben ein Kompromiss über ein Sparpaket für Klinikvergütungen gefunden. Das ist der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein, löst aber nicht die grundsätzliche Problematik.

Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Ausgaben in unserem Gesundheitssystem steigen deutlich schneller als die Einnahmen. Allein in diesem Jahr sind Steigerungen um insgesamt fast 25 % zu verzeichnen. Der Kostendruck ist und bleibt sehr hoch und kann   das gehört zur Ehrlichkeit dazu   auch mit einem angekündigten steigenden Zusatzbeitrag der Beitragszahler im neuen Jahr nicht aufgefangen werden.

Es ist dringlich und unerlässlich, eine Kostenbegrenzung durch Effizienzsteigerungen anzugehen. Darauf zielen die aktuellen Reformen in den Bereichen Krankenhäuser, ambulante und sektorenübergreifende Versorgung oder Notfallversorgung/Rettungsdienst ab.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte betonen, trotz aller Schwierigkeiten hat Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme der Welt, aber auch eines der teuersten. Leider ist es auch beim Verhältnis von Kosten und Wirkung nicht optimal. Vieles ist ineffizient organisiert. So ist z. B. die Zahl der Arztkontakte im europäischen Vergleich insgesamt sehr hoch, aber viele Patientinnen und Patienten bekommen nicht immer zum richtigen Zeitpunkt die richtige Behandlung.

Was brauchen wir also, um die Kosten zu dämpfen und die Qualität zu steigern? Wir brauchen dringend Einnahmensteigerungen und auch Reformen, die bis Ende 2026 das Defizit in zweistelliger Milliardenhöhe ausgleichen, die Beiträge stabilisieren und das System der solidarischen Gesundheitsfinanzierung nachhaltig und zukunftsfest auf ein solides Fundament stellen.

(Beifall bei der SPD)

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde vereinbart, dass eine Kommission unter Beteiligung von Expertinnen und Experten sowie Sozialpartnern eingerichtet wird. Diese soll die gesundheitspolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags in der Gesamtwirkung betrachten und bis zum Frühjahr 2027 Ableitungen treffen und weitere konkrete Maßnahmen vorschlagen.

Die Finanzkommission Gesundheit hat sich Ende September konstituiert und wird bereits ein Jahr früher, also im März 2026, erste Maßnahmen für umfassende Reformen zur Finanzstabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung erarbeiten. Ein weiterer Bericht wird im Dezember 2026 erwartet.

Bereits in Planung ist ein Primärarztsystem. Ein weiterer denkbarer Ansatz betrifft die Veränderung des Honorarsystems im ärztlichen Bereich, um die Anzahl nicht bedarfsgerechter Arztkontakte zu reduzieren. Sorgfältige Abwägungen sind erforderlich, um jeweils die Grenze zu ziehen zwischen Optimierung und schlichter Reduzierung von Zugängen.

(Zustimmung bei der SPD)

Der Ausbau der Digitalisierung hat durchgehend hohe Priorität. Sie muss zügig erfolgen, aber auch strukturiert und strategisch.

Einen spürbaren Beitrag zur Kostenentlastung könnte die Pharmaindustrie leisten, indem Pharmaunternehmen den Kassen einen höheren Herstellerabschlag in Höhe von 9,5 % statt derzeit von 7 %

(Beifall bei der SPD)

oder auch eine Preismengenregelung gewähren. Finanziellen Schätzungen zufolge wäre das tragbar.

Mit Prävention können Krankheitsrisiken erheblich reduziert werden. Aus dem Spektrum neuerer Ansätze im industriellen Kontext sei hier die Einführung einer Zuckersteuer auf zuckerhaltige Getränke genannt,

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

nur als Beispiel, die in Großbritannien und weiteren Ländern umgesetzt wird. Neben dem unmittelbaren Präventionseffekt durch die gezielte Verteuerung ungesunder Produkte könnten Einnahmen aus Gesundheitssteuern auf Tabak, Alkohol, Zucker oder salzreiche Snacks auch direkt dem Gesundheitssektor zugeführt werden,

(Konstantin Pott, FDP: Das geht gar nicht!)

insbesondere zur Stärkung der Gesundheitskompetenz, wie es Thailand schon seit Jahren vormacht.

(Zuruf von Konstantin Pott, FDP)

Wir müssen grundsätzlich darüber nachdenken, ob gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie die medizinische Versorgung von Bürgergeldbeziehenden, kostendeckend aus Steuer- und nicht aus Beitragsmitteln der Kassen zu finanzieren ist.

(Beifall bei der SPD - Zuruf von Konstantin Pott, FDP)

Ein weiterer Ansatz wäre, die Einnahmesituation der Kassen zu verbessern, indem alle Einkommen und Einkommensarten, auch aus Kapitalerträgen und größeren Mieteinnahmen, zur Beitragszahlung herangezogen werden könnten.

(Beifall bei der SPD, bei der Linken und bei den GRÜNEN - Zuruf von Konstantin Pott, FDP)

Abgesehen von der aktuellen Klage der Krankenkassen ist zu bedenken: Der Anteil der Arbeitseinkommen, d. h. der Löhne und Gehälter, ist im Vergleich zu den Kapitaleinkommen, d. h. Unternehmensgewinne, Zinsen, Mieten, in den letzten Jahrzehnten stark gesunken. Sie machen derzeit nur noch etwas über 40 % des gesamten Inlandseinkommens aus. Die Beitragsfinanzierung ist unmittelbar an die Lohnentwicklung gekoppelt, die Steuerfinanzierung hingegen stärker an die Gesamtwirtschaft. Das ist ein wichtiger Unterschied für eine solidarische Finanzierung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle, die mit einfachen Lösungen für unser sehr komplexes Gesundheitssystem um die Ecke kommen, sind nicht seriös und - um im Bild zu bleiben - betreiben Quacksalberei.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Was gar nicht geht, ist, dass die Last allein die Beitragszahler tragen. Es ist weder eine demokratische noch eine tragfähige Lösung, die steigenden Kosten für unser Gesundheitssystem weit überproportional den Beitragszahlern der GKV aufzudrücken.

Ideen wie die Wiedereinführung der Praxisgebühr oder eine Kürzung von Leistungen sind nicht der richtige Weg, und wir lehnen das ab. Wir brauchen unmittelbare Maßnahmen. Ich habe einige mögliche Ansatzpunkte aufgezählt.

Wir müssen zugleich aber auch die langfristige und systemische Perspektive angehen. Dazu gehört es womöglich, uns von der ehrenwerten Bismarck-Tradition bewusst und gezielt ein Stück zu verabschieden und Elemente des steuerfinanzierten Modells aufzunehmen - auch bekannt als Beveridge-Modell, wie es z. B. die skandinavischen Länder haben; denn das gewachsene Modell unserer GKV, auch mit seinen vielen Ausbauten, Anbauten und Umbauten, entspricht nicht immer dem Bauhaus-Prinzip „Form folgt Funktion“.

(Zustimmung bei der SPD)

An manchen Stellen ist es eher umgekehrt. Seine Komplexität mit vielen Zuständigkeiten und Schnittstellen macht es schwer zu überblicken, unflexibel und teuer.

Der Sozialpakt der Vereinten Nationen verankert das Recht auf Gesundheit, definiert als das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit, als ein Menschenrecht. Wir müssen uns ehrlich und transparent auch damit auseinandersetzen, wie weit wir als Gemeinschaft bereit sind, in die Verwirklichung dieses Rechtes zu investieren, auch im Verhältnis zu anderen Prioritäten für öffentliche Ausgaben. - Vielen Dank.