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Plenarsitzung

Transkript

Wulf Gallert (Die Linke):

Entschuldigung, Frau Präsidentin. Herzlichen Dank. - Herr Schmidt, an der Stelle wäre es interessant, welche Landtagsabgeordneten nebenbei noch als Conférencier arbeiten. Das wäre ja auch möglich. Das Schöne wäre, es müsste nicht genehmigt, sondern nur angezeigt werden.

Ich will noch einmal eindeutig sagen, dass dieser Gesetzentwurf in meiner Fraktion nach wie vor widersprüchliche Signale auslöst. Wir haben es mit zwei Dingen zu tun. Zum einen sollen die Prüfrechte dann auf Sozialverbände erweitert werden, wenn sie Steuermittel verwenden. Auf der anderen Seite sollen die kleinen Kommunen geprüft werden können, die bisher noch nicht von den Prüfrechten des Landesrechnungshofes erfasst worden sind. Dazu habe ich schon beim letzten Mal gesagt, dass wir bei diesem Thema insgesamt drei Probleme sehen.

Erstens wurde dieser Gesetzentwurf gleichzeitig mit dem Beschluss zur faktischen Abschaffung des Tariftreuegesetzes hier im Landtag eingebracht. Diese Abschaffung wurde damit begründet, dass wir endlich massiv gegenüber den Kommunen Kontrollen abbauen müssten, weil die ja nur aufhalten würden und die die Verwaltung belasten würden; jetzt müssten wir endlich einmal den Turbo einlegen und hier Verwaltung reduzieren. Am gleichen Tag wird dieser Gesetzentwurf eingebracht, der zusätzliche Prüfrechte gegenüber den kleinen Kommunen durch den Landesrechnungshof vorsieht. Ich habe damals die Landesregierung und die Koalition gefragt: Was wollt ihr denn eigentlich?

Die Antwort war gleich null. Am Ende des Tages sage ich: Prüfrechte und Kontrollen sind offensichtlich nur dann nicht notwendig, wenn es um Arbeitnehmerrechte geht, wenn es um Steuergelder geht, dann aber doch; das scheint die logische Konsequenz dessen zu sein.

(Beifall bei der Linken)

Punkt 2. Ja, wir finden auch   das ist bei uns eine lange Diskussion  , dass bei sozialen Verbänden, wenn sie Steuermittel verwenden, eigentlich auch Prüfrechte des Landesrechnungshofes angezeigt sind. Andererseits   das ist ganz klar auch schon von der AfD gesagt worden   ist das die Vorbereitung des politischen Missbrauchs dieser Rechte für den Rechnungshof, weil man damit möglicherweise versucht, unliebsame Strukturen in den Sozialverbänden demnächst an die Kandare zu nehmen.

Wer sich die Abstimmungen anguckt, z. B. im Landkreis Stendal oder in Salzwedel, gemeinsam von AfD und CDU, der weiß, dass unliebsame freie Träger inzwischen politisch drangsaliert werden, und zwar in Übereinstimmung. Daher sagen wir ganz deutlich, dass dies zumindest ein Grund für uns ist, noch einmal darüber nachzudenken, ob das wirklich sinnvoll ist.

(Beifall bei der Linken - Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Der dritte Punkt war: Man will keine Doppelprüfung. Das war dezidiert so im Entwurf verankert. Das Problem ist nur: Jede Prüfung einer kleinen Kommune wird zu einer Doppelprüfung, weil die Rechnungsprüfungsämter natürlich die Pflicht haben, jede kleine Kommune zu überprüfen. Insofern ist jede Prüfung durch den Landesrechnungshof eine doppelte Prüfung.

Dazu kommt noch die Situation, dass es beim Landesrechnungshof überhaupt kein zusätzliches Personal dafür gibt. Nun könnte man sagen, das beruhigt wiederum die Gemüter, es wird also nicht allzu viel passieren. Insofern werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf mehrheitlich der Stimme enthalten. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit, so sie denn da war.

(Beifall bei der Linken)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Gallert, vielen Dank. - Jetzt gibt es eine Intervention von Herrn Ruland.


Stefan Ruland (CDU):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Gallert, Sie haben ja bereits selbst festgestellt, dass es Prüfrechte der kreislichen Rechnungsprüfungsämter gibt. Sie haben selber festgestellt, dass im Gesetz Doppelprüfungen ausgeschlossen sind, gesetzlich normiert. Würden Sie mir darin zustimmen, wenn ich behaupte, dass es dadurch faktisch nicht zu Doppelprüfungen und zu Mehrarbeit kommt?

Und würden Sie mir auch darin zustimmen, dass es sehr wohl einen Unterschied zwischen überörtlichen Prüfungen   das ist ja das, was der Landesrechnungshof hier als Auftrag erhält   und der Prüfung von Jahresabschlüssen gibt, die natürlich weiterhin regelmäßig von den kreislichen Rechnungsprüfungsämtern durchgeführt werden müssen, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat? Sie versuchen gerade, quasi eine Mücke zum Elefanten aufzublasen, um das themenfremd mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz zu verweben.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Gallert, bitte.


Wulf Gallert (Die Linke):

Ich fange mit dem an, was mir wirklich wichtig ist. Wieso ist die Verknüpfung falsch? Es geht ihnen um Bürokratieabbau, um Kontrollinstanzen, die nicht zusätzlich aufgebläht werden müssen, um die Verwaltung in der Arbeit. Bei Arbeitnehmerrechten ist Ihnen das egal. Hier sagen Sie aber, da können wir dezidiert    

(Zuruf von Stefan Ruland, CDU)

- Natürlich ist es Ihnen bei den Arbeitnehmerrechten egal.

(Guido Kosmehl, FDP: Nein!)

Warum haben Sie denn das Tariftreue- und Vergabegesetz abgeschafft? - Wir haben doch die Situation, dass Sie dezidiert diese Begründung gebracht haben: Sie haben viel zu viel zu tun, sie werden viel zu viel kontrolliert und das ist viel zu kompliziert. Und hier schaffen Sie noch einmal extra Prüfrechte. Insofern ist die Verknüpfung für uns völlig logisch. Deswegen werden wir an diesem Argument festhalten.

(Beifall bei der Linken - Zuruf von Stefan Ruland, CDU)

Noch einmal: Nein, die Rechnungsprüfungsämter haben nicht das Recht, sondern die Pflicht zu prüfen.

(Zuruf von Stefan Ruland, CDU)

Es wird jede Kommune durch die Rechnungsprüfungsämter geprüft. Selbstverständlich wird der Jahresabschluss geprüft und selbstverständlich werden auch andere Dinge in diesen Kommunen geprüft, wenn sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dafür haben    

(Zuruf von der CDU)

Der Rechnungshof hat keine anderen Prüfrechte als die Rechnungsprüfungsämter. Oder wollen Sie mir jetzt sagen, dass der Rechnungshof durch diese gesetzliche Bestimmung Prüfrechte erhält, die ein Rechnungsprüfungsamt des Landkreises nicht hat?

(Stefan Ruland, CDU: Im Zweifel erfüllt er die Aufgabe, die sie haben!)

Da jede Kommune durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüft werden muss, ist jede zusätzliche Prüfung durch den Landesrechnungshof eine zweite Prüfung dieser Kommune, und zwar durch zwei Institutionen, die überschneidende Kompetenzen haben. Deswegen ist dieses Problem nicht gelöst. - Ich will noch kurz einen letzten Satz sagen.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Ja, letzter Satz.


Wulf Gallert (Die Linke):

Die Argumentation, die Herr Schmidt gebracht hat, die Rechnungsprüfungsämter würden nicht immer das Richtige prüfen und es wäre vielleicht nicht schlecht, dass neben der oberen Kommunalaufsicht eine zusätzliche Instanz prüft, wie die anderen prüfen, ist ein Argument, das wir akzeptieren. Deswegen stimmen wir auch nicht dagegen, sondern enthalten uns der Stimme. - Danke.