Katrin Gensecke (SPD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Gründung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Gesundheit, kurz LAS, mag für manchen von uns einen trockenen Verwaltungsakt darstellen, so mag es klingen, oder nach einer weiteren Behörde mit einem ohnehin komplexen Apparat. Aber das ganze Gegenteil ist der Fall. Ich denke, das Gesetz ist ein dringend notwendiger Schritt, um bestehende Strukturen endlich effektiver und effizient zusammenzuführen.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit übernimmt dann alle Aufgaben der mittleren Verwaltungsebene, wo Verwaltungswege verkürzt, Verfahren beschleunigt und Anträge schneller und effizienter bearbeitet werden können. Wir alle wissen, dass wir vor ca. vier Wochen zusammengesessen und über die teils langen, untragbar langen Bearbeitungszeiten bei der Feststellung eines Schwerbehindertengrades durch die zuständigen Stellen des Landesverwaltungsamtes debattiert haben.
Dieser Zustand ist für viele Betroffene nicht nur ein bürokratisches Ärgernis. Nein, es ist eine Belastung für die in ohnehin schwierigen Lebenslagen befindlichen Personen. Genau an dieser Stelle könnte diese Reform ansetzen. Sie schafft Abhilfe für eine zukunftsorientierte und moderne zweistufige Verwaltung.
Die Digitalisierung ist ein Stichwort. Durch das digitale Zusammenführen von Strukturen, durch gemeinsame IT-Systeme und den gezielten Einsatz von verantwortungsvoller künstlicher Intelligenz werden Bearbeitungszeiten verkürzt. Diese Technologien unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Routineaufgaben, damit sie sich auf das konzentrieren können, worauf es ankommt und auf das, was wirklich zählt, nämlich die Menschen, ihre Anträge und ihre daraus resultierende Teilhabe, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir schaffen für unsere Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Anlaufstelle für die Anliegen im Bereich Soziales, Gesundheit und Jugend.
Damit man eine Vorstellung davon bekommt, welche Leistungen das umfasst, sind das bereits angesprochene Opferentschädigungsgesetz, aber auch die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zu nennen. Künftig müssen sich die Menschen in den Behörden nicht mehr durch verschiedene Zuständigkeiten kämpfen. Das alles kann verbessert werden.
Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz schaffen wir keine neue Behörde. Wir schaffen mehr Handlungsfreiheit. Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfes an den Sozial-, den Innen- und den Finanzausschuss. - Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Frau Gensecke, es gibt eine Frage von Frau Gorr. Wollen Sie sie beantworten?
Katrin Gensecke (SPD):
Ja.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Offensichtlich. - Frau Gorr, bitte.
Angela Gorr (CDU):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Kollegin Gensecke, wir kennen uns viele Jahre aus dem Landesbehindertenbeirat. Ich würde gern die Frage loswerden wollen, warum der Gesetzentwurf nicht im Landesbehindertenbeirat besprochen wurde. Nach meiner Kenntnis ist auch der Landesbehindertenbeauftragte nicht eingebunden worden. Ich hoffe, das ist so korrekt. Das wundert mich, weil wir im Petitionsausschuss sehr viele Petitionen haben, in denen diese neue Behörde bzw. der jetzige Zustand von großer Bedeutung ist. Können Sie sich das erklären oder können Sie mir vielleicht das Gegenteil sagen?
Vizepräsident Wulf Gallert:
Sie haben das Wort.
Katrin Gensecke (SPD):
Vielen Dank. - Das Gegenteil kann ich Ihnen nicht sagen. Ich denke, wir alle haben diesen Brief, diese Mitteilung über den Landesbehindertenbeirat bekommen. Die Beteiligung derer, die eingeladen werden, und zwar auch, wenn es um die Belange der Menschen mit Behinderungen geht, ist im Landesbehindertengesetz ganz genau geregelt. Das ist richtig.
Ich kenne aber die Abläufe nicht und weiß nicht, in welchen Verwaltungsakten sich das Ministerium diesbezüglich befindet. Aber ich kann bereits jetzt zusichern, dass wir, wenn dieser Gesetzentwurf heute überwiesen wird, mit Sicherheit eine Anhörung durchführen werden. Dies ist bei Gesetzentwürfen immer der Fall.
In diesem Fall werden wir in jedem Fall Herrn Dr. W., also den Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen, zu der Anhörung einladen, damit er sich entweder schriftlich oder mündlich dazu artikulieren kann.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Sie haben noch zehn Sekunden.
Angela Gorr (CDU):
Vielen Dank für die Antwort. Ich hoffe, dass über Herrn Dr. W. hinaus auch der Landesbehindertenbeirat in die Anhörung eingebunden wird. - Danke.

