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Plenarsitzung

Transkript

Monika Hohmann (Die Linke): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es immer erstaunlich, woher Sie alle Ihr Wissen haben: Wir haben kein Mietproblem; es gibt genügend Wohnungen; die Leute können sich aussuchen, wo sie wohnen wollen. Sie verweisen dann auf die Leerstandsquote. 

Dass wir eine Leerstandsquote haben, heißt für mich nicht, dass die Wohnungen modernisiert sind. Wenn wir eine Leerstandsquote haben, dann wissen wir auch, warum die Leute dort weggezogen sind und warum es dort einen Leerstand gibt:

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Quatsch!)

  Mensch   auch weil wir laut Bevölkerungsprognose nicht mehr die Menschen haben, die wir einmal hatten. 

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Das ist richtig!)

Das sind solche Dinge. Aber Leerstand heißt doch nicht, dass es dort niedrige Mieten gibt. 

Wollen wir jetzt alle Leute, die sich auf dem ganz normalen Wohnungsmarkt keine Wohnung mehr leisten können, in diesen Leerstand hineinbringen? Der Leerstand muss doch auch saniert werden. Fragen Sie doch einfach einmal die Wohnungsunternehmen im Harzkreis, die Leerstand haben. Bevor Sie die Leute dort hineinschicken, müssen Sie die sanieren. Aber dann können Sie die auch nicht mehr für die obligatorischen 5 € noch etwas, wie es die Ministerin gesagt hat, unterbringen. Das funktioniert nicht mehr. 

Ich bin gespannt. Die Ministerin hat gesagt, wir haben eine durchschnittliche monatliche Miete in Höhe von 5 € irgendwas ja Quadratmeter. Ich weiß nicht, woher Sie diese Zahl nehmen.

(Zuruf von Ministerin Dr. Lydia Hüskens)

Denn der letzte Wohnungsmarktbericht stammt aus dem Jahr 2018. 

(Ministerin Dr. Lydia Hüskens: 2021!)

Ich warte immer noch darauf, dass wir nach sieben Jahren einen neuen Wohnungsmarktbericht bekommen. 

Zu der Miete und den KdU. Das ist in einigen Landkreisen wirklich ein Thema und das wird in einigen Landkreisen im nächsten Jahr noch ein Thema werden; denn alle zwei Jahre, sage ich einmal, muss diese Richtlinie angepasst werden. Ich habe mir einmal die Richtlinien aller Landkreise angeschaut. Ich habe mir einmal die Einpersonenwohnungen, die bis zu 50 m² groß sein dürfen, angeguckt. Schätzen Sie einmal, wie hoch in den Landkreisen die Nettokaltmiete pro Quadratmeter für diese Wohnungen für eine Person angesetzt wird. 

(Daniel Rausch, AfD: 8 €! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: 6,30 €!)

Bei den KdU-Richtlinien sind es mehr als 6 €. 

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Sag ich doch, 6,30 €!)

Mehr als 6 €! Das heißt doch im Klartext: Wenn wir schon eine so hohe Nettokaltmiete haben, dann können wir doch nicht davon ausgehen, dass wir einen breiten Wohnungsmarkt mit 5,38 € haben. Ich stimme vielleicht bei Bestandsmieten zu, wenn die Leute in den Wohnungen schon zehn, 20 oder 30 Jahre wohnen, aber nicht bei neu vermietetem Wohnraum. 

(Zustimmung bei der Linken - Zuruf von Ministerin Dr. Lydia Hüskens)

Des Weiteren haben wir den nationalen Aktionsplan: bundesweit bis 2030 keine Obdachlosigkeit. Ich habe hier nichts dazu gehört, wie das umgesetzt werden soll. Ich habe auch nichts dazu gehört, was wir mit unserer sozialen Wohnungsbaurichtlinie machen. Kommt denn nun noch eine überarbeitete Richtlinie? Können die Unternehmen davon profitieren? Nichts davon habe ich gehört. Ich freue mich aber trotzdem auf die Beratung in dem Ausschuss

(Zustimmung von Stefan Gebhardt, Die Linke)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Herr Zietmann hat offensichtlich noch eine Intervention. - Herr Zietmann, dann bitte. 


Felix Zietmann (AfD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Hohmann, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich merke, Ihnen ist das Thema wichtig. Uns ist das Thema auch sehr wichtig. Ich kann Sie aber beruhigen: Wenn wir regieren, werden sehr viele Wohnungen frei.