Stefan Gebhardt (Die Linke):
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion! Offenbar ist Ihnen Ihre momentane Stärke in den Umfragen zu Kopf gestiegen. Aber wir nehmen Ihren Antrag sehr ernst. Es ist mehr als eine der üblichen Provokationen und Selbstdarstellungen. Dieser Antrag offenbart ein klares Konzept für einen Einstieg in die Zerstörung wesentlicher Elemente unseres föderalen Systems und unserer demokratischen Grundordnung.
(Beifall bei der Linken)
Eine große Mehrheit der Bevölkerung, in deren Namen Sie so gern versuchen zu sprechen, will aber den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht abschaffen.
(Zuruf von Lothar Waehler, AfD)
Die große Mehrheit will ihn erhalten, reformieren und weiterentwickeln. Genau daran wird übrigens gerade im Landtag seit geraumer Zeit in Form einer Enquete-Kommission intensiv gearbeitet.
(Beifall bei der Linken - Zustimmung bei der SPD)
Demgegenüber verlangen Sie nun die Kündigung sämtlicher rundfunkbezogener Staatsverträge vom Medienstaatsvertrag über Beitrags-, Finanzierungs- und ARD-, ZDF-, Deutschlandradio-Verträge bis hin zum MDR-Staatsvertrag - und das alles innerhalb von wenigen Wochen. Gleichzeitig diskutieren Sie ein sogenanntes Grundfunkmodell mit massiv reduzierten Angeboten und der Abschaffung der derzeitigen Finanzierungsgrundlage. Dieser Ansatz zielt auf einen politisch definierten Minimalfunk, der weder der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Grundversorgung noch der bestehenden Bestands- und Entwicklungsgarantie gerecht werden würde.
Kennzeichnend dabei ist auch ein eklatanter Widerspruch, nämlich der, dass die AfD einerseits die Staatsferne der Gremien regelrecht beschwört, aber andererseits politische Einflussmöglichkeiten auf Programm und Besetzung permanent einfordert, und zwar für sich selbst.
(Zustimmung bei der Linken und bei den GRÜNEN)
Das genau ist die parteipolitische Instrumentalisierung, vor der das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich warnt.
(Lothar Waehler, AfD: So ein Quatsch!)
Tatsächlich könnte eine Regierung unseres Landes einen solchen Schritt gehen und die Staatsverträge kündigen. In der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist die Zustimmung des Landtages zum Abschluss von Staatsverträgen ausdrücklich geregelt. Für deren Kündigung gibt es allerdings im Moment eine Regelungslücke. Die Folgen wären dramatisch, vor allem für die Menschen in unserem Land.
Eine einseitige Kündigung der Staatsverträge eines Landes würde die Rechtsgrundlage für den MDR in Sachsen-Anhalt quasi wegfegen. Höchstrichterliche Entscheidungen legen nahe, dass der Sender in dem Gebiet dann gar kein Senderecht mehr hätte, mit massiven Folgen für Information, Kultur, Wirtschaft und regionale Öffentlichkeit. Zugleich würde nichts, aber auch gar nichts danach zügig geregelt werden. Es entstünde eine jahrelange Rechtsunsicherheit und Planungsunsicherheit, bis das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit mit der Rundfunkfreiheit erst einmal geklärt hätte. In dieser Zeit gäbe es kein funktionsfähiges und kein verfassungskonformes Ersatzsystem; denn dafür wären wiederum mehrheitsfähige Gesetze und neu zu verhandelnde Verträge notwendig.
Die Enquete-Kommission des Landtages hat hingegen gerade ausführlich herausgearbeitet, dass zwar Reformen möglich und vor allem auch nötig sind, aber immer innerhalb der Leitplanken der Rundfunkfreiheit, der Staatsferne und einer soliden Grundfinanzierung. An diesen verfassungsrechtlichen Eckpunkten geht der AfD-Antrag nämlich völlig vorbei.
Der in der Enquete-Kommission sichtbar werdende Weg setzt auf kontrollierte Auftragsbegrenzung, auf effizientere Strukturen, stärkere Gremien und ostdeutsche Perspektiven im Programm, also auf eine konstruktive Weiterentwicklung statt einer Chaotisierung, Verunsicherung und eines institutionellen Kahlschlags, den das mit sich bringen würde. Damit sind wir und nicht Sie, meine Herren, an der Seite der Bevölkerung. Denn repräsentative Umfragen zeigen: Rund 85 % der Befragten wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich erhalten, wünschen sich aber Reformen. Nur eine Minderheit plädiert für vollständige Abschaffung oder Ausstieg.
Die Mainzer Langzeitstudie zum Medienvertrauen zeigt, dass das Vertrauen in die Medien insgesamt schwankt, aber weiter auf dem Niveau von vor der Pandemie liegt. Insbesondere das öffentlich-rechtliche Fernsehen genießt im Vergleich zum Privatfernsehen, zu Boulevardmedien und auch zu sozialen Medien ein deutlich höheres Vertrauen. Zugleich wird der Reformbedarf gesehen. Viele Bürgerinnen und Bürger kritisieren Bürokratie, Kosten, Gehälter für Spitzenpositionen und die politische Regierungsnähe und erwarten mehr Transparenz und Effizienz. Genau darauf zielt der Auftrag der Enquete-Kommission im Landtag ab.
Die AfD begründet ihren Antrag mit angeblicher Unreformierbarkeit, Kostenexplosion und politischer Einseitigkeit. Die Analysen der Enquete-Kommission, die Anhörung in der Enquete, die wissenschaftlichen Studien widerlegen diese Pauschalurteile aber sehr klar
(Lothar Waehler, AfD: Wissenschaftliche Studien!)
und zeigen ein sehr differenziertes Bild mit Reformbedarf, aber ohne Legitimationsverlust für das gesamte System.
Meine Damen und Herren! Der Landtag steht in der Verantwortung, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Interesse einer vielfältigen und unabhängigen Informationsversorgung und als Schutz gegen Desinformation, Fake News und autoritäre Tendenzen verlässlich, transparent und reformfähig zu halten. Daher weisen wir den Antrag sehr entschieden zurück, nicht weil es keinen Reformbedarf gäbe, sondern weil die einseitige Kündigung der Staatsverträge das Tor zu Chaos, Einschüchterung der Medien und Aushöhlung demokratischer Kontrolle öffnen würde. Genau das ist mit uns nicht zu machen.

