Guido Kosmehl (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren erneut über Femizide in diesem Landtag, und wir haben das in den vergangenen Monaten auch in dem zuständigen Ausschuss mehrfach sehr intensiv getan. Ich bin mir manchmal nicht ganz sicher, ob die ständige Wiederholung dem wichtigen Anliegen zuträglich ist.
Wir können juristisch, sachlich, nüchtern darüber diskutieren, ob man das Strafgesetzbuch erweitern sollte. Das machen Juristen gelegentlich sehr gern. Die Frage ist nur: Brauchen wir zwingend eine Änderung, um ein Problem zu lösen?
(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP, und von Xenia Sabrina Kühn, CDU)
Dann sage ich Ihnen: Nein, das brauchen wir nicht. Gerade kam ich würde sagen, sehr spät; aber sie ist da die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der bei einem Urteil des Landgerichts Berlin in einem zugegebenermaßen sehr, sehr tragischen Fall, das von einem Mord ausging, weil niedrige Beweggründe vorlagen, was sehr gut begründet war, die Revision verworfen hat.
(Eva von Angern, Die Linke: Aber nicht, weil sie eine Frau war!)
Damit war das Urteil gegen den Täter, der wegen Mordes und wegen besonderer Schwere der Schuld zu einer anschließenden Sicherungsverwahrung verurteilt worden ist, rechtskräftig.
Jetzt kam der Zwischenruf von der Kollegin von Angern: „Aber nicht, weil Sie eine Frau war!“. Jetzt gehen wir einmal in die Grundlagen des Rechts. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU)
Deshalb müssen wir sehr genau schauen, an welcher Stelle
(Zuruf von Eva von Angern, Die Linke)
- Ja, Frau Kollegin von Angern, da können Sie noch so sehr den Kopf schütteln.
(Zuruf von Eva von Angern, Die Linke)
Es ist nun einmal juristisch so, dass wir das als Ausgangspunkt haben. Und Sie werden mir nicht nachweisen können, dass ich das Problem des Femizids in irgendeiner Weise kleinreden würde.
(Eva von Angern, Die Linke: Das habe ich nicht gesagt!)
Ich habe hier sogar mehrfach betont, dass wir das immer wieder, auch für solche Taten, anwenden können. Aber es ist ein Unterschied, ob man es als einen Femizid benennt oder ob man sagt, es muss im Straftatbestand Femizid stehen, und dann ist das Problem gelöst. - Nein, das Problem ist damit nicht gelöst.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)
Ich sage Ihnen: Wir müssen solche Straftaten verhindern, und wir müssen dafür sorgen, dass diejenigen, die solche Taten trotzdem begehen, angemessen bestraft werden.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU)
Unser Gesetz sieht die Strafbarkeit nach Mord vor, wenn ein Mordmerkmal auch tatsächlich vorliegt.
Weil das vielleicht nicht alle Nichtjuristen wissen, will ich an dieser Stelle kurz aus § 211 StGB vorlesen:
„Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“
Die Breite der Mordmerkmale ist etwas, das viele, fast alle Lebenslagen abdecken wird. Es ist Aufgabe der Gerichte zu sagen: Das ist der festgestellte Sachverhalt an der Straftat und das kategorisiere ich nach diesen Kriterien. Dann ist es aus meiner Sicht in den allermeisten Fällen auch als Mord zu deklarieren.
Wir machen im Übrigen auch dasselbe bei Männern. Auch da schauen wir uns die Taten an. Wenn wir ein Mordmerkmal finden, dann ist derjenige wegen Mordes schuldig zu sprechen. Wenn wir das Mordmerkmal nicht feststellen können, dann ist es ein Totschlag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus meiner Sicht müssen wir das weiter anwenden. Ich glaube, dass die Rechtsprechung des 5. Senats des Bundesgerichtshofs in Leipzig bei Untergerichten auch noch einmal die Motivation dazu auslöst, sich damit auseinanderzusetzen, ob nicht eine Tatbegehung aus niedrigen Beweggründen vorliegt. Und dann ist es Mord und dann wird auch entsprechend stärker bestraft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Erben hat dankenswerterweise schon darauf hingewiesen, dass wir diesen Antrag in die Ausschüsse überweisen - in den Rechtsausschuss, in den Innenausschuss und auch in den Sozialausschuss. Trotz der Tatsache, dass wir uns im Rechtsausschuss bereits sehr ausführlich mit der juristischen Bewertung auseinandergesetzt haben, wollen wir das trotzdem noch einmal machen.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Das trifft auch auf Ihre Rede zu, Herr Kosmehl.
Guido Kosmehl (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident, für Ihre Nachsicht.

