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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 18

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung Bauhaus Dessau“

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6631


Einbringer ist in Vertretung von Herrn Robra Herr Riedel. - Frau Ministerin Zieschang wird den Gesetzentwurf in Vertretung von Herrn Riedel in Vertretung von Herrn Robra einbringen. - Frau Zieschang, Sie haben das Wort. Bitte sehr.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Passend zum Jubiläumsjahr des Umzugs des Bauhauses nach Dessau legt die Landesregierung Ihnen heute einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung Bauhaus Dessau“ vor. Anlass für die Gesetzesänderung war allerdings der Jahresbericht 2023 des Landesrechnungshofes, konkret: Teil 2, der unter der Überschrift „Überdehnung des Stiftungszwecks der Stiftung Bauhaus Dessau“ aus seiner Sicht Handlungserfordernisse definiert hatte.

Der Unterausschuss Rechnungsprüfung stimmte im Ergebnis seiner Befassung mit dem Jahresbericht den Empfehlungen des Landesrechnungshofes zu und bekräftigte damit, dass es für zwingend erforderlich gehalten werde, die Regularien, die den Stiftungszweck der Stiftung Bauhaus Dessau formulieren und so die Stiftungsarbeit leiten, aufgrund erweiterter Aufgaben zu ändern bzw. an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur wurde bereits zuvor initiativ, in Abstimmung mit den im Stiftungsrat vertretenen Körperschaften die Stiftungsregularien auch begrifflich um die bereits vor einigen Jahren hinzugetretenen Aufgaben, nämlich zum Bauhaus-Museum Dessau und zum Meisterhaus-Ensemble, zu ergänzen und dabei auch deren Mitfinanzierung zu prüfen.

Staatsminister Robra hat bereits in der Herbstsitzung des Stiftungsrates der Stiftung Bauhaus Dessau im Jahr 2025 die Empfehlung vorgetragen und mitgeteilt, dass ein entsprechendes Verfahren zur Änderung des Errichtungsgesetzes der Stiftung bereits auf den Weg gebracht wurde.

In dem von der Landesregierung durchgeführten Anhörungsverfahren hatten neben der Stiftung Bauhaus Dessau die im Stiftungsrat der Stiftung vertretenen Körperschaften wie der Bund und die Stadt Dessau-Roßlau auch die kommunalen Spitzenverbände, der Landesrechnungshof und die Landesbeauftragte für den Datenschutz Gelegenheit zur Stellungnahme. Die gegebenen Hinweise wurden berücksichtigt und es wurden zum Teil Ergänzungen und Änderungen aufgenommen.

Mit diesem Änderungsgesetz sollen nun bestehende Regelungen an einigen Stellen konkretisiert, aktualisiert und fortentwickelt werden. Die Aktualisierungen beziehen sich auf die seit der Aufnahme in das UNESCO-Welterbe im Jahr 1996 und ergänzend im Jahr 2017 sowie durch die mit den Tätigkeitsfeldern „Bauhaus Museum Dessau“ und Meisterhausensemble einschließlich der Sammlungsgegenstände und Gebäude hinzugekommenen Aufgaben der Stiftung.

Auch die Berufungsverfahren in den Stiftungsrat sollen vereinfacht werden. Denn auch in diesem Gesetzentwurf sollen nun im Einklang mit der föderalen Modernisierungsagenda, die der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder Anfang Dezember 2025 beschlossen haben, Möglichkeiten zur Deregulierung und Entbürokratisierung genutzt werden.

Dann sind noch redaktionelle Anpassungen vorgenommen worden.

Mit diesem Änderungsgesetz wird die gesetzliche Grundlage der Stiftung Bauhaus Dessau aus dem Jahr 1994, damit passend zum Jubiläumsjahr und erstmals nach mehr als 30 Jahren, den aktuellen Gegebenheiten und Erfordernissen angepasst und vervollständigt. Unser aller Ziel sollte es sein, dieses Änderungsgesetz noch in der laufenden Legislaturperiode zu beschließen.

Als Empfehlung für die Beratung möchte ich nur anregen, den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur vorzusehen, wie sie dies erst kürzlich bei einem vergleichbaren Gesetzentwurf - es ging um die Errichtung der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz - auch beschlossen haben. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Sandra Hietel-Heuer, CDU, und bei der FDP)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Danke. - Es gibt keine Fragen, aber eine Wortmeldung von Herrn Kosmehl.


Guido Kosmehl (FDP):

Herr Präsident! Namens der Koalitionsfraktionen, möchte ich den Antrag stellen, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur und zur Mitberatung in den Finanzausschuss zu überweisen.

(Zustimmung von Sandra Hietel-Heuer, CDU)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Gibt es dazu alternative Vorstellungen? Wenn ja, dann werden sie zumindest gerade nicht artikuliert. Deswegen stimmen wir so darüber ab.