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Plenarsitzung

Transkript

Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Einmal mehr habe ich Gelegenheit, Frau Kollegin Grimm-Benne, die auf der Gesundheitsministerkonferenz weilt, zu vertreten und ihren Beitrag hier vorzutragen. 

(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP)

Mit dem Landzahnarztgesetz steht jetzt ein weiteres zentrales Gesetzgebungsverfahren der Koalition zur Beschlussfassung an. Die Sorge um die auch in Zukunft flächendeckende Versorgung mit Zahnärztinnen und Zahnärzten treibt uns alle seit geraumer Zeit um. Auch im Gesundheitskabinett, das dazu getagt hat, ist die Frage, was im Land getan werden kann, um mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte nach ihrem Studium zu halten, umfassend diskutiert worden. 

Mit dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen sollen die eigenen Bemühungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, also die Vergabe von Stipendien an europäischen Hochschulen für den Studiengang Zahnmedizin, durch landesfinanzierte Studienplätze ergänzt werden. Zudem soll, vergleichbar mit der bereits erfolgreich eingeführten Land- und Amtsarztquote, auch eine Vorabquote für eine Landzahnarztquote geschaffen werden. Beide Maßnahmen begrüße ich ausdrücklich. - Das tut Frau Kollegin Grimm-Benne, und ich tue das auch. 

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen soll die Kassenzahnärztliche Vereinigung als zuständige Stelle bestimmt werden und weitreichende Gestaltungskompetenzen dazu erhalten. Das ist genau richtig. Denn erstens hat sie mit der bereits seit mehreren Jahren erfolgreichen Vergabe von Stipendien die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen. Zweitens hat sie auch als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Expertise, um geeignete Bewerberinnen und Bewerber auszuwählen, die später im Land zahnärztlich tätig werden sollen. 

Mit dem Gesetz sollen erstmalig zum Wintersemester 2025/2026 zehn Studienplätze im europäischen Ausland, konkret wohl in Pécs in Ungarn, vom Land finanziert und damit die bereits von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung vertraglich gebundenen zwölf Studienplätze aufgestockt werden. Bewerbungen um einen dieser Studienplätze können Bewerberinnen und Bewerber einreichen, die die im Gesetz und in der Verordnung zu konkretisierenden Voraussetzungen erfüllen. Eine entsprechende Verordnung ist im Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt derzeit in Erarbeitung. Wesentlich ist dabei die Verpflichtung zur zehnjährigen vertragszahnärztlichen Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildung im Land, die hoffentlich in eine dauerhafte Tätigkeit in Sachsen-Anhalt mündet. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin dankbar dafür, dass sich hier alle Beteiligten, insbesondere der federführende Sozialausschuss, aber auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung, sehr zielgerichtet abgestimmt haben und weiter abstimmen, damit es auch weiter und tatsächlich gelingen kann, dass zum Herbst die ersten Stipendiatinnen und Studierenden der Landzahnarztquote einen Studienplatz in der Zahnmedizin erhalten. 

Der vorliegende Gesetzentwurf leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und eine flächendeckende wohnortnahe zahnärztliche Versorgung in unserem Bundesland abzusichern. Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.