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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Um es gleich zu Beginn unmissverständlich klarzustellen. In der Landespolizei müssen mit Blick auf Dienstwaffen und Munition höchste Sicherheitsanforderungen gelten. 

(Zustimmung bei der CDU und von Rüdiger Erben, SPD)

Dies schließt regelmäßige und auch unangemeldete Kontrollen der Vollständigkeit von Dienstwaffen und Munition mit ein, und dies schließt auch Schulungen im Umgang mit Dienstwaffen und Munition ein.

Dafür, dass dies von in der Landespolizei von mehr als 6 400 Kolleginnen und Kollegen aktiv gelebt und auch praktiziert wird, sprechen die Fakten. Wir können nachweisen, dass es in der Zeit vom 1. Juni 2011 bis heute zu einem Verlust von einer einzigen Dienstwaffe kam. Dieser Verlust ereignete sich im Jahr 2024 im Rahmen eines Umzugs einer Dienststelle und ist intern intensiv ausgewertet worden.

Weil Herr Hövelmann danach gefragt hatte: Wir haben bis 1. Juni 2011 und in der Zeit danach die Nachweise. Wir haben auf eine händische Auswertung für die Zeit davor verzichtet, aber wir haben keine Anhaltspunkte dafür, dass es im Vorfeld Verluste von Dienstwaffen gab.

Und um auch das gleich zu sagen: Mindestens seit den letzten 20 Jahren ist nach Kenntnis des Ministeriums keine einzige funktionsfähige Schusswaffe aus den geprüften Verwahrstellen der Landespolizei verschwunden. Vorgänge von Ende der 1990er-Jahre bzw. Anfang der 2000er-Jahre können keinesfalls der heutigen Polizeigeneration angelastet werden.

(Zustimmung bei der CDU)

Dort, wo Menschen arbeiten, können auch Fehler passieren. Umso wichtiger sind eine gute Fehlerkultur, effektive Präventionsmaßnahmen und auch engmaschige Kontrollen der Bestände an Dienstwaffen und Munition. So sind die Polizeibehörden sowie die Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt verpflichtet, mindestens quartalsweise die Vollständigkeit der Polizeivollzugsbediensteten persönlich zugewiesenen Waffen sowie den Bestand an Mitteldistanzwaffen nebst Munition zu überprüfen. Unter diese Überprüfung fallen auch Reizstoffsprühgeräte und der Schlagstock.

Die Polizeibehörden und die Fachhochschule Polizei können für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich weitergehende Festlegungen für Kontrollen treffen. So verfügte die Polizeiinspektion Magdeburg im März 2025 bspw. eine monatliche Kontrolle der den Beamten persönlich zugewiesenen Dienstwaffen inklusive Munition.

Nach dem festgestellten Verlust einer Magazintasche mit insgesamt 90 Patronen im Polizeirevier Salzlandkreis wurde in der Polizeiinspektion Magdeburg im August eine außerordentliche vollständige Revision des kompletten Waffen- und Munitionsbestands durchgeführt. Danach gab es keinen über die Magazintasche hinausgehenden Fehlbestand.

Die Polizeiinspektion Zentrale Dienste führt jährlich eine Geschäftsprüfung des Gesamtbestandes an Waffen und Munition in allen Polizeibehörden sowie der Fachhochschule Polizei durch. Gegenstand der Prüfung sind neben der Kontrolle der Vollständigkeit auch die Überprüfung der sachgerechten Unterbringung bzw. Aufbewahrung der Waffen und der Munition und die Geeignetheit der Nachweisführung. In diesem Zusammenhang wird auch der technische Zustand der Waffen geprüft, wozu alle Dienstpistolen jährlich der zentralen Waffenwerkstatt in der Polizeiinspektion Zentrale Dienste zur Inspektion zugeführt werden.
Alle diese Maßnahmen sind unverzichtbar, um höchste Sicherheitsstandards aufrechtzuerhalten. Daher werden wir sie weiter fortsetzen und, wo nötig, verbessern. - Vielen Dank.