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Plenarsitzung

Transkript

Dorothea Frederking (GRÜNE): 

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich würde zu Beginn gern etwas zu der Finanzierung sagen. Herr Minister hat ausgeführt, es gibt klare Regeln. Diese kann ich zumindest nicht erkennen. Im Jahr 2015 heißt es in einer Antwort auf meine Kleine Anfrage, dass die Maßnahmen zur Stilllegung im Rahmen des bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanverfahrens zu 90 % vom Land im Rahmen der Altlastenfreistellung für das Unternehmen und zu 10 % vom Unternehmen getragen werden. 90/10 hieß es damals. 

Später - ich habe vorhin die Kleine Anfrage vom letzten Jahr zitiert - heißt es, Neptune muss gar nichts bezahlen. Jetzt, wiederum ein Jahr später heißt es, Neptune wird 6 Millionen € bezahlen. Was ich damit sagen will, ist: Es wird ein Regelwerk geben, aber es gibt Verhandlungsspielräume, und wir wollen, dass diese Verhandlungsspielräume genutzt werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister, Ihre Einlassung, dass es keine Entsorgungswege für bestimmte Abfälle gebe, überzeugt nicht. Als Hinderungsgrund führten Sie aus, dass es keine Konditionierungsanlage vor Ort gibt. Dort steht keine Anlage. Ja, das ist richtig, diese Anlage gibt es nicht - noch nicht. Der Aufbau einer solchen Anlage dauert zehn Monate und gehört zu diesem gesamten Verfahren, also zum Konditionierungsverfahren, und ist ein Teilschritt hin zu einer endgültigen Endlagerung. 

Das gilt im Übrigen auch für die Einkapselungsvariante. 

(Hendrik Lange, Die Linke: Richtig!)

Auch dafür ist die Installation einer Anlage erforderlich. Uns wurde mehrfach dargestellt, auch im Wirtschaftsausschuss, dass die Abfälle herausgeholt und bearbeitet werden und dann wieder zurückgehen. Während dieser Bearbeitung wird auch die Basisabdichtung realisiert; anders geht es ja nicht. 

Wir bleiben deshalb dabei, dass die von Econ angebotene Möglichkeit der Abtrennung und der chemischen Umwandlung von Quecksilber geprüft und getestet wird und der Beweis angetreten werden kann, dass die Quecksilberabreicherung im erforderlichen Umfang funktioniert. Nur damit kann der Weg für eine vollständige Auskofferung freigemacht werden. Es geht um nichts anderes als um eine gesunde Umwelt und Nachhaltigkeit für die Altmark. - Vielen Dank. 

(Beifall bei den GRÜNEN)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Warten Sie einmal, Frau Frederking. Kollege Lange hat eine Frage. 


Hendrik Lange (Die Linke): 

Frau Frederking, Sie haben noch einmal die Frage der Konditionierung und der Anlage angesprochen. Wir haben auch über die Quecksilber-Verordnung geredet. Man geht davon aus, dass in dem Fall, in dem Quecksilber dauerhaft als Abfall abgelagert werden soll, ebenfalls eine solche Konditionierung notwendig ist und dass wahrscheinlich die Anlage von der Firma, die Sie genannt haben, dafür zuständig ist, Quecksilber zukünftig unter Tage einzulagern. 

Gehen wir davon aus, dass die Verordnung gilt, muss also ein solches Verfahren auch für eine Übertage-Einlagerung - es ist ja dann keine Deponie; wir wissen, wovon wir reden - angewendet werden. Gehen Sie also davon aus, dass eine solche Anlage zur Abreicherung von Quecksilber auch in Brüchau notwendig ist und man lieber heute als morgen testen sollte, ob das Verfahren in Brüchau auch tatsächlich erfolgreich angewendet werden kann, egal ob ausgekoffert wird und es dann weggebracht wird, oder eben die Einkapselungsvariante weiterhin in Augenschein genommen wird? 


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Sie können antworten. 


Dorothea Frederking (GRÜNE): 

Ich habe das Wort Konditionierung als Oberbegriff genommen für jegliche Form von Behandlung der Abfälle - Abtrennung oder chemische Umwandlung; es gibt verschiedene Möglichkeiten. Auch bei der Einkapselungsvariante ist vorgesehen, das Quecksilber herauszuholen, abzutrennen, mit Zement zu vermischen und wieder einzulagern. Das genügt aber nicht laut der EU-Quecksilber-Verordnung, so wie wir sie verstehen. Wir verstehen, dass Quecksilber in einen endlagerfähigen Zustand gebracht werden muss, damit das Quecksilber nicht mehr ausgasen kann, und das geht nur durch eine chemische Umwandlung. 

Um auf Ihre Frage zu antworten: Eine Konditionierungsanlage ist in jedem Fall erforderlich. In jedem Fall muss dort etwas aufgebaut werden. 

Darüber hinaus bezog sich Ihre Frage auf eine Lagerung von Quecksilber unter Tage oder über Tage. Wir lesen die Verordnung so, dass sie auch für Brüchau gilt. Das ist ja der Kritikpunkt: Die Einkapselung sieht die erforderliche chemische Umwandlung nicht vor und deshalb genügt sie aus unserer Sicht nicht. 

(Beifall bei den GRÜNEN)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Damit sind wir am Ende des Tagesordnungspunktes angelangt. Beschlüsse in der Sache werden wie immer nicht gefasst.