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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 21

Zweite Beratung

Kein Einstellungsstopp bei Schulpersonal: An Bildung darf nicht gespart werden

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/4684

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung - Drs. 8/5584

(Erste Beratung in der 76. Sitzung des Landtages am 25.10.2024)


Berichterstatter ist Herr Stehli. Herr Stehli steht in den Startlöchern, und er hat das Wort. 


Stephen Gerhard Stehli (Berichterstatter):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Es geht auch schneller heute. 

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/4684 in der 74. Sitzung am 23. Oktober 2024 zur fe-derführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt. 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begehrt mit ihrem Antrag, dass sämtliches Schulpersonal und insbesondere pädagogisches Personal an allgemeinbildenden und  berufsbildenden Schulen von einer Nachbesetzungssperre für die Landesverwaltung ab dem 1. Januar 2025 auszunehmen ist. Der Ausschuss für Bildung befasste sich erstmals in der 41. Sitzung am 11. November 2024 mit dem Antrag. Die antragstellende Fraktion legte in der Sitzung dar, dass das Thema aus ihrer Sicht haushaltsrelevant und daher im Zusammenhang mit dem Haushaltsbegleitgesetz zu diskutieren sei. Am Ende der Beratung kam der Ausschuss überein, sich in der Sitzung am 5. Dezember 2024 erneut mit dem Antrag zu befassen. 

Zu Beginn der 43. Sitzung am 5. Dezember 2024 wurde der Beratungsgegenstand auf Antrag der Fraktion der FDP von der Tagesordnung genommen, da innerhalb der Koalitionsfraktionen ein weiterer Beratungs-bedarf bestand. 

Die erneute Befassung mit dem Antrag fand in der 49. Sitzung des Ausschusses für Bildung am 24. April 2025 statt. Dem Ausschuss lag ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen vor mit der Empfehlung, den Antrag abzulehnen. Zu Beginn der Antragsberatung schlugen die Koalitionsfraktionen vor, diesen für erledigt zu erklären, da eine Einstellung pädagogischen Personals nunmehr trotz Einstellungsstopp mög-lich sei. Die Landesregierung ergänzte, dass pädagogisches Personal bereits eingestellt worden sei. 

Die antragstellende Fraktion widersprach der Erledigterklärung. Aus ihrer Sicht sei die Einstellung päda-gogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund des Haushaltsbeschlusses nur zum Teil möglich. Daraufhin schlugen die Koalitionsfraktionen vor, die Ablehnung des Antrags zu empfehlen. Mit 7 : 0 : 5 Stimmen votierte der Ausschuss für die Empfehlung an den mitberatenden Ausschuss, den Antrag abzulehnen. 

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 79. Sitzung am 22. Mai 2025 mit dem An-trag und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses und schloss sich dieser mit 7 : 1 : 5 Stimmen an. 

Die abschließende Beratung im Ausschuss für Bildung erfolgt in der 51. Sitzung am 4. Juni 2025. Hier wurde die Ihnen in der Drs. 8/5584 vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet. Dem Hohen Haus wird mit 7 : 0 : 6 Stimmen die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Bildung bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.