Tagesordnungspunkt 17
Erste Beratung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5567
Einbringerin für die Landesregierung ist Frau Hüskens. - Frau Hüskens, Sie haben das Wort.
Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt regelt die Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben des amtlichen Vermessungswesens. Es legt die Voraussetzungen fest, die erfüllt sein müssen, um als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur tätig zu werden, sowie die damit verbundenen Rechte und Amtspflichten.
Dieser Personenkreis umfasst in Sachsen-Anhalt 47 Personen. Diese sind zu einem größeren Teil außerordentlich lebenserfahren, was insofern ein Problem ist, als das Ausscheiden aus diesem wichtigen Amt kurz- oder mittelfristig ansteht. Das würde insbesondere Unternehmen der Baubranche und der Immobilienbranche vor Probleme stellen. Unlängst wurde das Gesetz schon einmal geändert, und zwar haben wir den öffentlich bestellten Vermessern die Möglichkeit gegeben, Zweigstellen zu übernehmen.
Mit der jetzigen Novelle erfolgt eine umfassendere Neugestaltung, die unter anderem vier Punkte enthält.
Erstens. Mit der Kürzung der nachgewiesenen Beschäftigungszeit als Zulassungsvoraussetzung von sechs auf vier Jahre wird der Zugang zur Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des Technischen Verwaltungsdienstes der Fachrichtung Geodäsie und Geoinformation vereinfacht. Wir stärken also die Aufstiegsmöglichkeit und hoffen, dass wir auf diese Art und Weise dem Fachkräftemangel, den wir in dem Bereich sehen und sehen werden, entgegenwirken können.
Zweitens. Mit der Novelle wird erstmalig eine maßvolle und dem Ansehen des Berufs entsprechend gestaltete Werbung zugelassen, zudem die Darstellung der Tätigkeiten und Fähigkeiten dieses Berufes im öffentlichen Raum. Ziel ist es schlicht, auch dieser Berufsgruppe die Möglichkeit zu geben, zu informieren und, ja, ein Stück weit auch zu werben für den Beruf und für die verantwortungsvollen Aufgaben. Ich überzeugt, dass wir ohne eine entsprechende Werbung in diesem Berufszweig die landesweite Funktionssicherheit nicht auf Dauer werden gewährleisten können.
Drittens. Mit der Novelle werden die Vertretungsregelungen praktikabler. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur kann nunmehr eine eigene Auswahl seines Vertreters treffen und muss nicht erst einen Antrag stellen und auf Antwort warten. Das ist eine Entbürokratisierungsmaßnahme, die die Akteure stärkt und mit der man so sage ich es einmal Vertrauen in diesen Personenkreis setzt. Um es noch einmal klarzumachen: Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind Beliehene, denen Hoheitsbefugnisse übertragen sind. Ich finde, dass wir diesem Personenkreis auch Vertrauen entgegenbringen sollten.
(Beifall bei der FDP)
Viertens. Mit der Novelle werden die Regelungen zum Verweser beim Ausscheiden des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs modernisiert und die Rechte der Erben gestärkt. Auch diese Fälle tauchen immer wieder auf. Nunmehr wird es für die Erben möglich sein, die treuhänderische Weiterführung der Geschäfte zu beauftragen, um unerledigte Aufträge ordnungsgemäß abzuschließen. Das ermöglicht ein effizienteres Arbeiten, ohne dass es zu Informationsverlusten kommt.
Meine Damen und Herren! Die Tätigkeit als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur muss wirtschaftlich tragfähig sein, damit sie zukunftsfähig gestaltet ist. Dem tragen wir, so bin ich überzeugt, mit dieser Novelle Rechnung. Darüber und auch über die Aspekte, die ich jetzt nicht genannt habe, werden wir sicherlich im AID intensiv diskutieren. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der FDP)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Wir haben dazu keine Debatte vereinbart. Deswegen traue ich mich, sofort in die Abstimmung einzusteigen.