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Plenarsitzung

Transkript

Karin Tschernich-Weiske (CDU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der AfD-Fraktion hat den Titel „Meinungsfreiheit ertragen - § 188 StGB streichen“, als wolle man sagen: Seht, unsere Demokratie funktioniert doch. Als ich den Antrag der AfD-Fraktion las, fielen mir allerdings zuerst die Schlagzeilen zu all den Bürgermeistern ein, die von ihrem Amt zurücktraten, weil sie die Anfeindungen nicht mehr aushielten.

(Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei den GRÜNEN und von Konstantin Pott, FDP)

Wir erleben seit Jahren eine Verrohung des politischen Miteinanders und ein Sterben politisch-demokratischer Streitkultur. Dabei basiert unsere Demokratie auf eben jenem öffentlichen Meinungsaustausch. Um gegen diese Unsitte vorzugehen, hat der Bundesgesetzgeber 2021 die Regelung des § 188 StGB dahin gehend erweitert, dass eben nicht nur, wie von Ihnen suggeriert, die hartgesottenen Berufspolitiker umfasst sind. Richtig verstanden muss der § 188 StGB als Gefährdungsdelikt begriffen werden. Das umfasst eben auch jene fiesen Gerüchte und haltlosen Anfeindungen in den sozialen Medien über das Privatleben politisch aktiver Personen. Dass sich nun ausgerechnet die AfD hinstellt und meint, man müsse solche Ehrverletzungen aushalten, die Bürgermeister zurücktreten lassen, ist armselig.

(Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Das hat nichts damit zu tun, dass man als Politiker hartgesotten sein muss. Ich bin mir sicher, dass sich die Abgeordneten, die sich als Vertreter der Bürger ihres Wahlkreises fühlen, einen fairen Diskurs mit Argumenten, mit Niveau und auf Augenhöhe wünschen. Ein solches Niveau ist zurzeit wohl nur unter der Strafandrohung eines § 188 StGB vorstellbar.

Das bringt mich noch kurz zu der Anmerkung, dass die Kollegen der AfD hier wieder einmal einen erfolglosen Antrag aus dem Bundestag aus dem Dezember 2024 recycelt haben. Er wurde bereits in den Landesparlamenten von Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Berlin und Hamburg gestellt, und ich bin mir sicher, dass die restlichen Bundesländer folgen werden.

(Zustimmung von Anne-Marie Keding, CDU, und von Stephen Gerhard Stehli, CDU)

Wir sind hier nicht für die Bundesgesetzgebung zuständig, aber es macht in den Pressemitteilungen der AfD scheinbar etwas her, den Leser mit einer Vielzahl von Anträgen zu erschlagen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Wir werden uns im Rechtsausschuss trotzdem mit der Norm als solcher auseinandersetzen und prüfen, ob der bestehende Rechtsrahmen den bestmöglichen Schutz bietet. Aus einem falschen Rechtsverständnis heraus die Abschaffung eines Paragrafen zu fordern, der dem Schutz unserer Demokratie dienen soll, ist der falsche Weg. Ich wünsche mir, dass wir in diesem Parlament wieder zu unseren Landesthemen zurückfinden

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und von Minister Sven Schulze)

und diese voller Inbrunst, aber mit Respekt und dem Willen zur Verbesserung unseres Landes miteinander diskutieren.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Frau Tschernich-Weiske, Herr Striegel hat eine Frage. Wollen Sie sie beantworten? - Ja. - Dann bitte, Herr Striegel.


Sebastian Striegel (GRÜNE):

Frau Kollegin Tschernich-Weiske, ich bin Ihnen ausdrücklich dankbar für Ihren engagierten Redebeitrag und in der Sache bin ich ganz bei Ihnen. Mich hat nur etwas verwundert und dazu wünsche ich mir tatsächlich noch einmal eine Ausführung von Ihnen. Warum wollen Sie nach dieser Rede, die ich, wie gesagt, inhaltlich voll unterstützen kann, diesen Antrag in den Ausschuss überweisen?

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der Linken)

Was soll der dort? Zu welchen zusätzlichen Erkenntnissen sollen wir kommen können? Oder ist es der Wunsch des Kollegen Kosmehl? - Dann sollte auch das hier klar festgestellt werden.

(Rüdiger Erben, SPD: Sebastian, du kennst die Regeln!)


Karin Tschernich-Weiske (CDU):

Vielen Dank. Sie haben die Antwort schon mitgeliefert: Wenn Koalitionspartner noch etwas zu besprechen haben, dann tun wir das alle gemeinsam im Rechtsausschuss, und genauso wird es gemacht.