Tagesordnungspunkt 12
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5431
Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/5987
(Erste Beratung in der 88. Sitzung des Landtages am 13.05.2025)
Zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen wird uns der Abg. Herr Bernstein berichten.
Jörg Bernstein (Berichterstatter):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/5431 in seiner 88. Sitzung am 13. Mai 2025 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen.
Die Europäische Kommission hatte ein Prüfverfahren nach Artikel 108 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gegen Deutschland eingeleitet, weil der Fachverband Spielhallen e. V. und ein Spielhallenbetreiber geltend gemacht hatten, dass die Betreiber von Spielbanken in Deutschland im Rahmen unterschiedlicher Maßnahmen - insbesondere des Sondersteuersystems für Spielbanken - staatliche Beihilfen erhalten würden, die den Markt für Glücksspiele verzerrten.
Mit Beschluss vom 20. Juni 2024 hat die Europäische Kommission festgestellt, dass das Besteuerungssystem der Spielbanken in Deutschland eine rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt nicht zu vereinbarende Beihilfe darstellt. Deutschland muss diese Beihilfen von den Empfängern zurückfordern und die besonderen Steuerregeln abschaffen bzw. anpassen.
Außerdem muss Deutschland die mit dem Binnenmarkt nicht vereinbaren Beihilferegelungen binnen vier Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses aufheben. Die geänderten Beihilferegelungen müssen spätestens ab dem Steuerjahr gelten, das auf die Bekanntgabe des Beschlusses folgt.
Die im Spielbankgesetz enthaltenen Regelungen zur Spielbank- und Zusatzabgabe werden um eine sogenannte neu einzuführende Ausgleichsabgabe ergänzt. Diese soll nur für den Fall festgesetzt und erhoben werden, sofern die Steuerlast durch Spielbank- und Zusatzabgabe niedriger ist als eine fiktive Steuerlast bei regulärer Besteuerung nach den allgemeinen Steuergesetzen. Der Differenzbetrag ist als Ausgleichsabgabe zu entrichten.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in seiner 80. Sitzung am 19. Juni 2025 erstmals mit dem Gesetzentwurf. Zur Beratung lag dem Ausschuss eine zwischen dem Ministerium der Finanzen und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst abgestimmte Synopse vor. Im Ergebnis seiner Beratung verständigte sich der Ausschuss für Finanzen auf ein schriftliches Anhörungsverfahren.
Die Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt und die Merkur Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG wurden gebeten, sich zu dem Gesetzentwurf zu äußern. Dieser Bitte kamen beide nach.
In der 81. Sitzung am 28. August 2025 kündigten die regierungstragenden Fraktionen einen Änderungsantrag an, sodass die erneute Beratung des Gesetzentwurfs verschoben wurde.
Dieser Änderungsantrag lag dem Ausschuss für Finanzen in der 82. Sitzung am 18. September 2025 vor. Die ursprüngliche Änderung in Nr. 1 des Gesetzentwurfs sollte nach Ansicht der regierungstragenden Fraktionen nicht nur die Nachvollziehbarkeit europarechtlicher Vorgaben sichern, sondern eine Klarstellung hinsichtlich der Zusammensetzung der Bruttospielerträge liefern. Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Formulierung würde ihrer Auffassung nach einen Sonderweg des Landes Sachsen-Anhalt darstellen, sodass die regierungstragenden Fraktionen eine Differenzierung der Begrifflichkeiten für die Minderung bzw. Nichtminderung der Bruttospielerträge vorschlugen. Die Differenzierung sollte zudem mehr Rechtsklarheit für die Anwender zu schaffen. Dieser Änderungsantrag wurde mit 7 : 0 : 5 Stimmen beschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die abschließende Beratung des in Rede stehenden Gesetzentwurfs fand auf der Grundlage der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes statt. Im Ergebnis seiner Beratungen beschloss der Ausschuss für Finanzen mit 7 : 0 : 5 Stimmen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Synopse mit den bereits von mir vorgetragenen Änderungen zu empfehlen.
Diese Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/5987 vor. Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

