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Plenarsitzung

Transkript

Kerstin Eisenreich (Die Linke): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, der menschengemachte Klimawandel hat die Niederschlags- und Temperaturverhältnisse in Sachsen-Anhalt sehr stark verändert. Das dürfte im Übrigen all jenen klar sein, die sich mit offenen Augen durch die Welt bewegen und ein Mindestverständnis für komplexe Systeme wie Wetter und Klima haben. 

Immer wieder waren in den vergangenen Jahrzehnten vor allem Hochwasserereignisse bei uns im Fokus; dabei sollte das Wasser in der Fläche schnellstmöglich abgeleitet werden. Neben Sturzfluten einerseits haben wir es aber seit einigen Jahren andererseits auch immer wieder mit Trocken- und Dürreperioden zu tun. Der Herr Minister wies darauf hin. Der Wassermangel ist dann für die sichere Wasserversorgung, für die Land- und Forstwirtschaft, für die Natur und auch die Industrie ein Problem.

Diesen veränderten Bedingungen soll der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung tragen. Ja, tatsächlich werden wir mit diesem Gesetzentwurf zur Verbesserung des Wassermanagements unserem Landesslo-gan „#moderndenken“ eher gerecht als mit vielen anderen Gesetzen, die hier diskutiert werden.

(Zustimmung bei der Linken)

Es geht nämlich weg von der reinen Entwässerung hin zum Wasserrückhalt in der Fläche durch entspre-chende Unterhaltung, Priorisierung der Trinkwasserversorgung bei bester Qualität, Gewässerrandstrei-fen, Hochwasserschutz, eine Experimentierklausel, Biberschutz und vieles andere mehr. Es ist zweifels-ohne viel Gutes darin.

Leider, das muss ich sagen, waren die Debatten zu den Kosten der Unterhaltung nach Vorteilsgebietsty-pen zum Teil stark von Lobbyinteressen überlagert. Es gibt auch einige andere Kritikpunkte, die ich je-doch nicht abschließend aufzählen werde. 

Bei den künstlichen Gewässern fehlt, dass nach der Wasserrahmenrichtlinie auch das ökologische Poten-zial dieser Gewässer betrachtet werden muss. Es wird unterstellt, dass die einzige Lösung, dort den Was-serhaushalt zu organisieren, die Stauhaltung wäre. Hierfür wären sinnvollere und flexiblere Lösungen für die Unterhaltungspflichtigen besser. Dadurch könnten die Kosten der Unterhaltung sinken.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Denn Stauanlagen zu betreiben ist auf die Dauer personell und finanziell sehr aufwendig. Im Übrigen werden bei den durchlässigen sandigen Böden im Norden und Osten unseres Landes einfache Staubau-werke schlicht umflossen. Geringere Entwässerungstiefen durch Solanhebungen minimieren die Entwäs-serung der Landschaft deutlich besser, lassen Grundwasserstände steigen und erfordern weniger beim laufenden Unterhalt.

Gewässerrandstreifen mit einer Breite von 5 m finden wir gut. Die Möglichkeit, diese zu reduzieren, wie es in dem dritten Punkt möglich sein soll, sollte eigentlich die absolute Ausnahme bleiben. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das mit der jetzigen Regelung so gesichert ist.

Leider fehlen in dem Gesetzentwurf andere Einnahmen. Der Wassercent und das Wasserentnahmeent-gelt   das habe ich auch damals bei der Einbringung schon moniert   spielen in dem Gesetzentwurf keine Rolle. Das ist aus unserer Sicht eine vertane Chance. Mit einer moderaten Erhöhung können Einnahmen generiert werden, die den Unterhaltungsverbänden für die übertragenen Aufgaben zugutekämen. - Vielen Dank.