Tagesordnungspunkt 22
Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021
Antrag Ministerium der Finanzen - Drs. 8/2060
Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/5538
Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2022 - Teil 1
Unterrichtung Landesrechnungshof - Drs. 8/2221
Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2022 - Teil 2
Unterrichtung Landesrechnungshof - Drs. 8/2879
Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2022 - Teil 3
Unterrichtung Landesrechnungshof - Drs. 8/3281
Bericht über die Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 Landeshaushaltsordnung (LHO) für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 - Einzelplan 16 - Grundlage: Ziffer 3; Beschluss Landtag - Drs. 8/2026
Unterrichtung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/4540
Berichterstatter ist Herr Ruland.
Stefan Ruland (Berichterstatter):
Vielen Dank. - Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Ministerium der Finanzen legte dem Landtag gemäß Artikel 97 Abs. 1 der Landesverfassung und § 114 Abs. 1 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung mit Schreiben vom 20. Dezember 2022 die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021 in elektronischer Form mit der Bitte vor, einen Beschluss des Landtags über die Entlastung der Landesregierung und des Landtags herbeizuführen. Gleichzeitig wurde sie gemäß Artikel 97 Abs. 2 der Landesverfassung dem Landesrechnungshof zur Prüfung übersandt. Die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wurde als Drs. 8/2060 herausgegeben.
Nach erfolgter Prüfung der in Rede stehenden Haushaltsrechnung durch den Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt übermittelte er dem Landtag gemäß § 97 der Landeshaushaltsordnung das Ergebnis seiner Prüfung in den Jahresberichten 2022 - Teil 1, 2 und 3. Der Jahresbericht 2022 - Teil 1 - Denkschrift und Bemerkung - wurde dem Landtag gemäß § 97 LHO mit Schreiben vom 31. Januar 2023 vorgelegt und in der Drs. 8/2221 zur Verfügung gestellt.
Der Jahresbericht 2022 -Teil 2 - enthält weitere Prüfungsergebnisse der Haushaltsrechnung 2021. Er wurde dem Landtag mit Schreiben vom 30. Juni 2023 übersandt und als Drs. 8/2879 herausgegeben.
Schließlich wurde dem Landtag der Jahresbericht - Teil 3 - der Kommunalbericht - mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 zur Verfügung gestellt und in der Drs. 8/3281 herausgegeben. Auf Grundlage des Landtagsbeschlusses in der Drs. 8/2026 wurde das Verfahren zur Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 LHO eingeleitet.
Die Rechnung des Landesrechnungshofes - betroffen ist hier der Einzelplan 16 - haben der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen Herr Detlef Gürth sowie das stellvertretende Vorsitzende des Unterausschusses Rechnungsprüfung Herr Olaf Meister geprüft. Das vorläufige Prüfungsergebnis wurde dem Unterausschuss Rechnungsprüfung in der Vorlage 1 zur Drs. 8/2026 bekannt gegeben. Nach erfolgter Beratung im Unterausschuss Rechnungsprüfung am 14. August 2024 wurde dem Ausschuss für Finanzen der Bericht in der Vorlage 2 zur Drs. 8/2026 zur Beschlussfassung zugeleitet.
Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der Sitzung am 29. August 2024 mit dem Bericht über die Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 - Einzelplan 16 - befasst und ihn einstimmig beschlossen. Er wurde als Unterrichtung in der Drs. 8/4540 herausgegeben und gilt als Entscheidung des Landtags, weil keine Fraktion innerhalb einer Woche nach Herausgabe dieser Drucksache dem Präsidenten schriftlich das Verlangen übermittelt hat, die Entscheidung des Landtags einzuholen. Diese von mir soeben genannten Drucksachen bilden die Grundlage für die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2021.
Der Ausschuss für Finanzen hat den Unterausschuss Rechnungsprüfung mit der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung beauftragt. Nach Vorlage der Stellungnahmen der Landesregierung zu den einzelnen Jahresberichten befasste sich der Unterausschuss Rechnungsprüfung in der Zeit vom 19. April 2023 bis zum 30. April 2025 in neun Sitzungen mit der Entlastung für das Haushaltsjahr 2021. Im Ergebnis seiner Beratung stimmte er den Empfehlungen des Landesrechnungshofes zu. Die Landesregierung wurde in einigen Fällen gebeten, Empfehlungen des Landesrechnungshofes umzusetzen, soweit das noch nicht geschehen war, und zu einigen Themen ergänzend zu berichten. Diese Themenfelder werden in Nr. 4, der Ihnen in der Drs. 8/5538 vorliegenden Beschlussempfehlung genannt. Die Anlage dieser Beschlussempfehlung enthält eine ausführliche Darstellung der einzelnen Beratungsgegenstände.
Der Unterausschuss Rechnungsprüfung wird sich auch in zukünftigen Sitzungen weiter mit den Themen befassen, die bisher nicht abschließend beraten wurden. Es handelt sich hierbei um den Abschnitt B Nr. 12 des Jahresberichts 2022 - Teil 1 - sowie um den Abschnitt III Nrn. 3, 4, 5 des Jahresberichts 2022 - Teil 3 - in den Drs. 8/2221 sowie 8/3281.
Der Staatssekretär des Ministeriums der Finanzen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung nahmen an allen Sitzungen des Unterausschusses Rechnungsprüfung teil und konnten so die Fragen der Abgeordneten unmittelbar beantworten. In einigen Fällen wurden Fragen der Abgeordneten im Nachgang schriftlich beantwortet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit meinen Ausführungen habe ich Ihnen das Verfahren näher bringen wollen. Auf inhaltliche Aspekte der Beratung zu den einzelnen Themen möchte ich nicht weiter eingehen, sondern vielmehr auf die vorliegende Beschlussempfehlung verweisen. In ihr werden alle Beratungsthemen mit den entsprechenden abschließenden Ergebnissen ausführlich dargestellt. Außerdem sind die Niederschriften, in denen der Beratungsverlauf dokumentiert wurde, in elektronischer Form in den Informationssystemen des Landtags zu finden.
Der Unterausschuss Rechnungsprüfung befasste sich in der Sitzung am 30. April 2025 abschließend mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021 und legte dem Ausschuss für Finanzen eine Beschlussempfehlung vor. Er empfahl dem Landtag mit 6 : 1 : 0 Stimmen, der Landesregierung und dem Landesrechnungshof Entlastung zu erteilen. Der Ausschuss für Finanzen schloss sich in der Sitzung am 22. Mai 2025 der Empfehlung des Unterausschusses an und verabschiedete mit 8 : 2 : 3 Stimmen die Ihnen in der Drs. 8/5538 vorliegende Beschlussempfehlung. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Finanzen um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. Abschließend empfehle ich Ihnen, den Titel des Entlastungsbeschlusses, der etwas sperrig ist - wie Herr Präsident vorgetragen hat -, kürzer zu fassen und schlage Ihnen „Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021“ vor. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.