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Plenarsitzung

Transkript

Eva von Angern (Die Linke): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Verhältnis meiner Fraktion zum Verfassungsschutz ist bekanntermaßen ambivalent. Wenn wir Veränderungen am Verfassungsschutzgesetz mittragen sollten, dann müssten sie auf jeden Fall in die Richtung von mehr Transparenz gehen. Ja, auch beim Verfassungsschutz müssen Transparenz und vor allem eine bessere und sichere Kontrollmöglichkeit durch das Parlament gewährleistet werden und das Ziel sein. 

Deshalb kann ich schon vorwegnehmen, dass wir den Gesetzentwurf mit den GRÜNEN in die Ausschüsse überweisen werden, weil insbesondere die Formulierung in § 1 Nr. 2 des Gesetzentwurfs zur Veröffentlichung von Gutachten bezüglich der Einstufung einer Partei als gesichert rechtsextrem ein Punkt ist, den wir auch als Linksfraktion im Bundestag ausdrücklich gefordert haben. Es ist nicht so, dass dann mehr Vertrauen in den Verfassungsschutz entsteht, aber aus unserer Sicht muss sehr wohl Wissen darüber herrschen, was dazu geführt hat, dass eine Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Insofern kann ich auch den Wunsch verstehen, dass es eine größere Vertretung der Opposition im PKGr geben soll, auch wenn ich als Vertreterin der Opposition Mitglied im PKGr bin.

Wir haben eine Besonderheit in Sachsen-Anhalt. Das will ich ausdrücklich positiv hervorheben. Das PKGr hat eine eigene Geschäftsordnung, die tatsächlich sehr besondere Minderheitenrechte enthält, die sich sogar auf einzelne Mitglieder beziehen. Das heißt, auch als einziger Vertreter der Opposition im PKGr hat man oder habe ich im Konkreten weitgehende Rechte. Nichtsdestotrotz wissen Sie, dass auch schon bei der vorherigen Änderung des Verfassungsschutzgesetzes ein Kritikpunkt von uns war, dass die Oppositionsfraktionen nur durch einen Vertreter repräsentiert werden sollten. Auch das ist ein Punkt, den wir unterstützen.

Zu § 1 Nr. 1 des Gesetzentwurfes wurde jetzt schon einiges gesagt. Das ist ein Punkt, den man aus meiner Sicht dringend diskutieren muss und auch diskutieren sollte. Ich bedauere, dass Sie das jetzt nicht wollen, nehme das aber natürlich zur Kenntnis.

Ein weiterer Punkt. Eigentlich hätte ich es ahnen müssen, Herr Striegel, dass Sie die Gelegenheit nutzen, um etwas zu dem AfD-Verbotsverfahren zu sagen. Ich muss sagen, ich bedauere, dass dieser Schritt, den die Mütter und Väter des Grundgesetzes den Verfassungsorganen gegeben hat, dass diese rechtliche Möglichkeit nicht schon viel eher genutzt worden ist. Wir konnten alle nicht ahnen, dass es tatsächlich in der Wählerschaft prozentual so schnell so viele werden und dass die Menschen all diesem Hass, dieser Hetze und dieser Schwarzmalerei des verlängerten rechtsextremen Arms der AfD im Parlament auf den Leim gehen. Ich bedauere das wirklich zutiefst. Ich hätte mir gewünscht, dass dieser Weg eher gegangen worden wäre.

Ich finde es trotzdem mutig, dass sich das Land Bremen mit der dortigen Regierung aus SPD, GRÜNEN und Linken mit Unterstützung von CDU-Abgeordneten auf den Weg gemacht hat, eine Bundesratsinitiative zum Verbot der AfD in die Wege zu leiten. Am Ende werden es die Gerichte entscheiden.

Ich will noch einmal deutlich sagen: Die Mütter und Väter haben uns klar gesagt, dass die Möglichkeit besteht, eine Partei zu verbieten. Sie besteht immer dann, wenn eine Partei Bestrebungen gegen unsere Demokratie, gegen den Rechtsstaat richtet. Hören Sie in jeden Debattenbeitrag der AfD hinein. Es gibt eigentlich keinen, der außenvorgehalten werden kann, selbst wenn es um die Buga in Dessau geht. Die Position ist klar, und das war ein Moment, in dem ich festgestellt habe, dass der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt eine richtige Entscheidung getroffen hat. Ich denke, das wird auch vom Verwaltungsgericht so bestätigt werden. Sie wurden als gesichert rechtsextrem eingestuft und Sie gehören verboten.