Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Andreas Silbersack (FDP): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass die Ausführungen, sehr geehrter Herr Kollege Gallert, so zu verstehen sind, dass der Gesetzgeber in unserem Land Sachsen-Anhalt die konkurrierende Gesetzgebung von Bund und Land harmonisieren wollte und darauf hingewiesen hat, dass das Beachtung findet. 

(Zuruf von der CDU: Genau!)

Neben den Regelungen des Vergaberechts in Sachsen-Anhalt haben wir auch welche im Bund und welche in Europa. Das muss man harmonisieren, und das ist auch das, was in dem Gesetzentwurf steht, meine Damen und Herren.

Wir reden heute nicht nur über Paragrafen. Wir reden über die Zukunft der öffentlichen Auftragsvergabe in Sachsen-Anhalt, und wir reden darüber, ob die Verwaltung endlich zum Dienstleister für Bürger und Wirtschaft wird.

Mit dieser Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes geben wir als Freie Demokraten eine klare Antwort: weniger Bürokratie, mehr Markt; weniger Kontrolle, mehr Vertrauen; weniger Misstrauen, mehr Möglichkeiten.

Was wird konkret besser? - Wir schaffen neue Auftragswertgrenzen, die endlich wieder die wirtschaftliche Realität abbilden. Direktvergabe bis 100 000 €   das wurde schon mehrfach gesagt  , das bedeutet eine schnelle Entscheidung ohne tagelange Verwaltungsakte. Verhandlungsvergabe und beschränkte Ausschreibungen sind künftig bis 221 000 € möglich, also eine Anhebung bei den Dienst- und Lieferleistungen, im Baubereich bis zu 5,5 Millionen €. Das ist signifikant, und man hat sich damit, auch in den Gesprächen, an das angelehnt, was wir zu Coronazeiten hatten. Das ist wichtig und tatsächlich etwas, das uns etwas bringt.

Aber es geht auch um das Bestbieterprinzip. Nicht der Bieter mit dem dicksten Aktenschrank, sondern der mit dem besten Angebot gewinnt. Die aufwendige Nachweisflut betrifft ab jetzt den Bestbieter, die anderen nur dann, wenn nötig, nicht aus Prinzip. Das spart Geld und Zeit und verhindert Frust auf beiden Seiten, bei Behörden und Unternehmen. 

Gleichzeitig geben wir den Vergabestellen mehr Ermessensspielraum. Ein vergessener Nachunternehmer soll nicht mehr automatisch zum Ausschluss führen; denn formale Fehler dürfen kein Geschäftsrisiko sein, schon gar nicht bei öffentlichen Aufträgen. 

Die Tariftreue bleibt gemäß Koalitionsvertrag enthalten. Künftig gibt es aber ein standardisiertes Datenblatt, also eine Vereinfachung. Die Vergabestelle legt es bei; das Unternehmen weiß, woran es ist, und kann sich wieder um das kümmern, was es eigentlich will: arbeiten. Wir machen das, weil wir Vertrauen in die Leistung haben und weil wir glauben, dass ein Land nicht daran wächst, wie viel Papier es fördert, sondern daran, wie viel Freiheit es seinen Leistungsträgern lässt, meine Damen und Herren.

(Zustimmung von Konstantin Pott, FDP, und von Guido Heuer, CDU)

Mit einer einfachen digitalen Eigenerklärung auf einem standardisierten Datenblatt aus dem Tariftreue-Portal wird Sachsen-Anhalt wirtschaftsnäher. 

Wissen Sie, was noch in dem Gesetz steht? - Gesunder Menschenverstand. Leistungen, die weniger als sieben Tage dauern, z. B. ein kurzfristiger Handwerkereinsatz oder der Einsatz eines technischen Notdienstes, werden von den komplizierten Tariftreuepflichten ausgenommen. Denn es wäre absurd, für einen Zweitageeinsatz dieselbe Papierflut zu verlangen wie für einen Millionenauftrag. Das ist eine echte Entlastung für Mittelstand und Handwerk.

Wir Freien Demokraten sagen: Der Staat soll nicht regeln, was gar kein Problem ist. Was schnell, sauber und fair erledigt wird, braucht keine formale Überregulierung. Die Ausnahme bringt Luft zum Atmen für alle, die anpacken und absichern. 

Die Regelungen, die wir jetzt gefunden haben, müssen sich in der Praxis bewähren. Deshalb brauchen wir ein Ablaufdatum für dieses Gesetz; denn wir wissen nicht, wie es tatsächlich abschließend wirkt. Wir haben uns also selbst eine Deadline gesetzt, und zwar bis Ende 2028. Dann wird das Gesetz entweder wieder zu dem Gesetz werden, das es war, oder, was wesentlich wahrscheinlicher ist, wir haben bis dahin neue Regelungen gefunden, die dann greifen werden. Wir als Deutschland-Koalition wollen für Unternehmen, aber auch für die Kommunen und für die Vergabestellen ein Vergabe- und Tariftreuegesetz, das praxisnah ist und das das Geld auf die Straße bringt, das auf die Straße gebracht werden muss. 

(Zustimmung von Konstantin Pott, FDP, und von Guido Heuer, CDU)

Meine Damen und Herren! Wir entbürokratisieren das Verfahren insgesamt und wir sorgen für fairen Wettbewerb ohne ideologische Überhöhungen. Das war uns sehr wichtig. Das ist die Handschrift der FDP, das ist die Handschrift der Deutschland-Koalition. Wir stehen für einen Staat, der nicht gängelt, sondern ermöglicht, für eine Verwaltung, die nicht verwaltet, sondern gestaltet, und für ein Land, das nicht auf Vorschriften vertraut, sondern auf die Leistungen seiner Unternehmerinnen und Unternehmer. 

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Und auch das ist richtig: Ja, wir haben dieses Gesetz mit der Koalition schon einmal angefasst. Aber es ist gerade ein Wert dieser Deutschland-Koalition, dass man fähig ist, Fehler einzugestehen, zu sagen, dass man selbst besser werden kann; denn diese Fähigkeit zur Selbstkritik im Rahmen der Zusammenarbeit von drei unterschiedlichen Fraktionen, das ist die Fähigkeit dieser Deutschland-Koalition, meine Damen und Herren. 

Für das Verfahren selbst haben wir uns zur Eile verpflichtet. Das heißt, es ist wichtig, dass wir im Wirtschaftsausschuss jetzt intensiv darüber reden, natürlich begleitet auch vom Innenausschuss und vom Sozialausschuss, denn es sollen alle Dinge betrachtet werden, vielleicht auch Dinge, die noch beachtet werden müssen - ich verweise auf die Ausführungen des Kollegen Gallert. Dann hoffen wir, dass wir in diesem Jahr schnell zur Verabschiedung dieses Gesetzes kommen, damit die Kommunen, die Vergabestellen und die Unternehmen spüren: „Jawohl, hier wird geliefert“, nachdem man es nicht so gebracht hatte, wie man es sich gewünscht hatte. Man merkt tatsächlich: Man hört sich zu, man redet miteinander, und die Konsequenz ist ein besseres Gesetz. Ich bitte um Überweisung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke, Herr Silbersack. - Herr Lieschke würde Sie gern etwas fragen. 


Matthias Lieschke (AfD): 

Darf ich?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Ja.


Matthias Lieschke (AfD): 

Werter Herr Silbersack, vielen Dank, dass Sie einmal einen Fehler eingestanden haben. Das finde ich sehr, sehr löblich im Vergleich zur CDU, die dazu nicht in der Lage war. Also vielen Dank dafür!

Wir haben Werkzeuge, auch im Landtag. Wir haben das Mittelstandsförderungsgesetz. Da gibt es den sogenannten KMU-Test, wonach man, wenn neue Gesetzentwürfe und Verordnungen kommen, prüft, ob sie auf die Unternehmen gute oder schlechte Einflüsse haben. Haben Sie vor, das Mittelstandsförderungsgesetz diesem KMU-Test dieses Mal zu unterziehen? Soll es ein Bestandteil der Gesetzesinitiative sein zu sagen: Wir prüfen das und nutzen das Mittelstandsförderungsgesetz? Wie ist Ihre Aussage dazu?


Andreas Silbersack (FDP): 

Wir werden uns daran orientieren, dass auf der einen Seite natürlich die Rechte und Möglichkeiten der Unternehmen, der KMU, berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite werden wir ein Augenmerk darauf legen, dass wir die Verfahren so schlank wie möglich durchführen werden. Wir wollen ja weniger Regelungen und nicht mehr, d. h. das Effizienteste, das, was tatsächlich notwendig ist. Und natürlich gehört das Thema KMU dazu, selbstverständlich. - Danke.