Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 3

a)    Regierungserklärung des Ministers für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sven Schulze zum Thema „Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt - Chancen für Sachsen-Anhalt durch bundespolitischen Kurswechsel“

Regierungserklärung Landesregierung - Drs. 8/5476

b)    Aktuelle Debatte

Erfolge in Gefahr - Feuer im Maschinenraum: Jetzt die Zukunft der Unternehmen in Sachsen-Anhalt sichern.

Antrag Fraktion FDP - Drs. 8/5501


Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben dem Ältestenrat vorgeschlagen, die Aktuelle Debatte mit der Regierungserklärung zu verbinden. Die Regierung bekommt eine Redezeit von ca. 15 Minuten, für die Fraktionen ist jeweils eine Redezeit von zehn Minuten vereinbart worden.

(Zuruf)

- So ist es verabredet worden. - Sie müssen wissen, wie Sie das dann machen, aber es ist so verabredet worden. Es ist folgende Reihenfolge vereinbart worden: FDP, AfD, SPD, Linke, CDU, GRÜNE. Zunächst wird Herr Minister Schulze sprechen, dann folgt die FDP-Fraktion, die ebenfalls um das Schlusswort gebeten hat. Jetzt bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit für die Regierungserklärung des Herrn Minister Schulze. - Herr Minister Schulze, bitte.

(Beifall bei der CDU)


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten): 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Seit zwei Monaten liegen die ersten Ergebnisse zum realen Bruttoinlandsprodukt in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2024 vor. Danach ist die hiesige Wirtschaftsleistung um 0,9 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Diese Situation ist für Sachsen-Anhalt nicht befriedigend.

Gleiches gilt aber auch für andere Bundesländer. So haben beispielsweise unsere Nachbarn Thüringen und Sachsen und sogar Bundesländer aus dem wirtschaftsstärkeren Süden Deutschlands Rückgänge ihres Bruttoinlandsproduktes zu verzeichnen.

In Sachsen-Anhalt ist für diese Ergebnisse in allererster Linie die Entwicklung im verarbeitenden Gewerbe in der Industrie verantwortlich. Hier hat sich die Bruttowertschöpfung um 3,6 % gegenüber dem Vorjahr verringert. Grund hierfür dürften vor allem die weiterhin hohen Energiepreise sein, die sich insbesondere in den energieintensiven Sparten unmittelbar auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken.

Aber der Energiepreis allein erklärt die Verringerung der Brutto-Wertschöpfung nicht. Vielmehr ist es ein ganzes Bündel an den Herausforderungen, die sich in Sachsen-Anhalt ebenso wie in anderen industriestarken Bundesländern negativ auf die Wertschöpfung auswirken.

Zu nennen sind hier unter anderem die Veränderungen auf dem Weltmarkt durch erheblichen Protektionismus und größere Konkurrenz, strukturelle Wettbewerbsnachteile in Bereichen wie Bürokratie, Infrastrukturausstattung und Steuerlast, Megatrends wie Digitalisierung, Transformation zur Klimaneutralität und der demografische Wandel. Einige Industrieunternehmen befinden sich deshalb in ernsthaften Schwierigkeiten.

Schaut man in den aktuellen Insolvenztrend des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle, dann stellt man fest, dass im April 2025 deutschlandweit 21 % mehr Insolvenzen von Personen und Kapitalgesellschaften zu verzeichnen sind. Auch in Sachsen-Anhalt liegt der Wert über den bisherigen Höchstwerten. Damit liegen wir aber immer noch unter dem Bundesdurchschnitt und im Mittelfeld aller Länder.

Für das Jahr 2024 weist die amtliche Statistik eine Anzahl von insgesamt 352 Unternehmen in Sachsen-Anhalt-aus, die Insolvenzanträge gestellt haben. Seit dem Tiefstand im Jahr 2021   damals waren es 285   ist die Anzahl der Unternehmensinsolvenzanträge damit jährlich zwar gestiegen, lag aber im Jahr 2024 noch deutlich unter dem Niveau der Vorkrisenjahre.

(Unruhe - Eva von Angern, Die Linke: Das Interesse ist nicht so groß! Es sind übrigens die eigenen Leute, die schnattern!)

Im Jahr 2018 waren es 481, im Jahr 2019 waren es 457. Zudem führt ein Insolvenzverfahren zum Glück nicht in jedem Fall automatisch zu einem Ausscheiden des Unternehmens aus dem Markt, sondern kann auch eine erfolgreiche Restrukturierung bedeuten.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Schulze, einen Augenblick bitte. Ich denke schon, eine Regierungserklärung erfordert Konzentration und Aufmerksamkeit im Plenum, und darum bitte ich jetzt.


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Gleichwohl will ich hier keine Entwarnung geben; im Gegenteil. Die geschilderte Entwicklung der industriellen Bruttowertschöpfung und die Situationsbeschreibung, wie sie uns in Gesprächen und Veranstaltungen von den Unternehmen vermittelt wird, geben Anlass zur Sorge.

Es reicht nicht, nur die Ursachen des Wettbewerbsrückgangs zu analysieren und zu benennen, nein, es ist Zeit, erkannte Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Denn wir hatten es bislang nicht mit einem Erkenntnisproblem zu tun, sondern mit einem Umsetzungsproblem, was die Beseitigung der identifizierten Wettbewerbsnachteile angeht.

Die Landesregierung hat auf europäischer und Bundesebene immer wieder auf die Probleme und deren Ursachen hingewiesen. Ich verweise hier insbesondere auf den Besuch des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff bei der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Dezember 2024.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie eingangs erwähnt, tragen die hohen Energiepreise wesentlich zur Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei. Die Landesregierung hat das sehr früh erkannt. Und so hat mein Haus bereits im Frühjahr 2023 im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz dringend auf entsprechenden Handlungsbedarf insbesondere des Bundes hingewiesen.

Da in der Folge zu wenige Umsetzungsschritte auf Bundesebene erkennbar waren, wurden die Forderungen von den Unternehmen nochmals im Rahmen unseres Chemie-Gipfels am 13. Dezember 2024 in Bitterfeld-Wolfen erhoben. Um diesen Nachdruck zu verleihen, startete die Landesregierung schließlich eine Bundesratsinitiative.

Am 21. März 2025 hat der Bundesrat einen Beschluss gefasst, mit dem die Bundesregierung zu ganz konkreten energiepolitischen Maßnahmen aufgefordert wurde. Es ist erfreulich, dass alle darin genannten Forderungen Eingang in den Koalitionsvertrag des Bundes gefunden haben.

(Zustimmung von Marco Tullner, CDU)

So sieht der Koalitionsvertrag zur Senkung der Energiekosten unter anderem vor: die Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß sowie die Reduktion von Umlagen und Netzentgelten; die dauerhafte Verlängerung der Strompreiskompensation und ihre Ausweitung auf weitere Branchen; die Einführung einer besonderen Entlastung energieintensiver Unternehmen im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten; die Abschaffung der Gasspeicherumlage für alle.

Insbesondere der letzte Punkt findet sich auch aufgrund der besonderen Bemühungen Sachsen-Anhalts nunmehr auf der bundespolitischen Agenda wieder. Die energieintensiven Unternehmen des Landes, darunter natürlich alle unsere Chemieparks, aber auch SKW Piesteritz in Wittenberg oder der Standort von Dow in Schkopau, brauchen diese Entlastung. Das haben die vielfältigen Besuche vor Ort, in den Chemieparks, bei SKW, mit Vertretern der ehemaligen Bundesregierung oder ganz aktuell die Betriebsversammlung bei Dow Chemical am Standort Schkopau am Freitag vergangener Woche, die der Ministerpräsident und ich gemeinsam besucht haben, aufgezeigt.

Ein weiterer essentieller Punkt liegt in der Schaffung der rechtlichen Grundlage, um CCS und CCU in Deutschland zu ermöglichen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ein entsprechendes Gesetzespaket zur Ermöglichung von CCS und CCU muss umgehend angeschoben werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist der Landesregierung bewusst, dass die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen maßgeblich die Unternehmenslandschaft bestimmt. Für die Landesregierung ist es daher von größter Bedeutung, dass die Anpassung an die neuen Herausforderungen nicht mit einem Bruch in der industriellen Entwicklung einhergeht.

Die Produktion am Industriestandort Sachsen-Anhalt ist für Beschäftigung und Wohlstand notwendig, aber auch für Resilienz und strategische Unabhängigkeit. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen eine schrittweise Anpassung ermöglichen, die auf den bisherigen Stärken des Standorts aufbaut und ihn für die Zukunft erhält. Das Konzept der Chemieparks mit ihren Stoff- und Energieverbünden ist hierfür nur ein Beispiel.

Wie bereits gesagt, für Sachsen-Anhalt ist vor allem die Chemie- und Pharmaindustrie von überragender Bedeutung für die industrielle Wertschöpfung und für die Beschäftigung. Aber auch die sich entwickelnde industrielle Bioökonomie wird immer wichtiger. Dies zeigen die Ansiedlung der Bioraffinerie von UPM in Leuna, die aktuellen Investitionen von VERBIO in Bitterfeld und von Crop Energies in Zeitz.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir als Landesregierung die Aussagen im Koalitionsvertrag, dass Deutschland zum weltweit innovativsten Chemie-, Pharma- und Biotechnologiestandort gemacht werden soll. Die in diesem Zusammenhang angekündigte Chemieagenda 2045 werden wir deshalb eng begleiten.

Auch die zuletzt stark gebeutelte Automobilzulieferindustrie in Sachsen-Anhalt bedarf dringend der Unterstützung. In der nächsten Woche wird auf Einladung meines Hauses ein Automobilzuliefergipfel in Halberstadt stattfinden.

Mit den sich aktuell in der Insolvenz befindenden Automobilzulieferern stehen wir als Landesregierung in engem Austausch. Wir versuchen, im Rahmen unserer Möglichkeiten, auch unter Einbeziehung der kommunalen Ebene und der Investitions- und Marketinggesellschaft Lösungen aufzuzeigen.

Die Automobil- sowie die Zulieferindustrie brauchen zeitnahe Entscheidungen von der neuen Bundesregierung. Für diese Branche ist vor allem eine technologieoffene Strategie zur Senkung der CO2-Emissionen wichtig.

(Zustimmung von Andreas Schumann, CDU)

Die aktuellen Entwicklungen haben gezeigt, dass sich der Umbau zwingend am Markt orientieren muss. Fehlt es am Absatz von Autos, schlägt dies unmittelbar auch auf unsere Zulieferindustrie durch. Der Koalitionsvertrag des Bundes enthält deshalb auch eine Reihe von sinnvollen Maßnahmen zur Unterstützung des Automotive-Sektors.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich an dieser Stelle noch kurz auf die aktuelle außenwirtschaftliche Lage eingehen. Wir leben bekanntermaßen in einer globalisierten Welt. Viele unserer heimischen Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb und sind als Importeur wie Exporteur weltweit tätig.

Es ist daher wichtig, dass Europa und die USA im Rahmen der laufenden Verhandlungen eine Lösung für den Zollkonflikt finden. In Sachsen-Anhalt entfiel z. B. im Jahr 2024 von den Gesamtexporten mit einem Wert von rund 21,5 Milliarden € ein Anteil von knapp 900 Millionen € auf Exporte in die USA. Wir werden darüber heute noch unter Tagesordnungspunkt 5 ausführlich reden.

Als ein weiteres maßgebliches Hindernis für die Wettbewerbsfähigkeit wird von der Wirtschaft immer wieder die überbordende Bürokratie benannt. Auch hierbei zeigt sich auf europäischer und nationaler Ebene ein deutliches Umdenken. Ein Beispiel hierfür sind die im Rahmen des Wettbewerbsfähigkeitskompasses der EU-Kommission vorgesehenen Maßnahmen zur Verringerung der auf europäischer Ebene ausgelösten Bürokratie. Dazu sei an dieser Stelle nur auf die geplanten Omnibus-Vereinfachungspakete hingewiesen. Das erste zur Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt bereits vor.

Auch der Bund hat jetzt reagiert. Deutlicher als durch die Einrichtung eines eigenen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung kann man wohl nicht zum Ausdruck bringen, dass man es mit dem Bürokratieabbau wirklich ernst meint. Auch die Tatsache, dass das Ressort von einem ehemaligen Manager aus der Wirtschaft geleitet wird, ist eine klare Botschaft.

Positiv finde ich auch die vorgesehenen Praxischecks, bei denen die Expertise aus der Umsetzungspraxis stärker einbezogen werden soll.

Die im Rahmen des Sofortprogramms für den Bürokratieabbau vorgesehene Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist eine wichtige Maßnahme. Auch das Vorhaben, die Umsetzung des Bund-Länder-Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung in der ersten Hälfte der Legislaturperiode abzuschließen und den Pakt unter anderem für Industrievorhaben weiterzuentwickeln, begrüßen wir als Landesregierung ausdrücklich.

Erfreulich ist schließlich auch, dass der Koalitionsvertrag vorsieht, die 194 Vorschläge der Länder zum Bürokratieabbau im Bereich Land- und Forstwirtschaft neu zu bewerten.

Das Land Sachsen-Anhalt wird mit der Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes maßgeblich auch zur bürokratischen Entlastung der heimischen Wirtschaft und der Verwaltung beitragen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Insgesamt wird aus meinen Ausführungen deutlich, dass das Land bei den relevanten Rahmenbedingungen für Industrie und Wirtschaft im Land Sachsen-Anhalt auf die Bundes- und EU-Ebene angewiesen ist. Die Landesregierung kann oftmals nur mittelbar agieren und sich entsprechend einsetzen.

Die unmittelbaren Möglichkeiten einer Landesregierung und eines Wirtschaftsministeriums mögen also begrenzt sein, aber wir nutzen sie. Ich darf Ihnen einige Beispiele dafür nennen, wie die Landesregierung die bestehenden und sich neu ansiedelnden Unternehmen am Industriestandort Sachsen-Anhalt unterstützt.

Den Schwerpunkt der Unterstützung stellt natürlich die Unternehmensförderung des Landes dar, zumeist mit Kofinanzierung durch den Bund oder durch die Europäische Union. Wichtig ist für Sachsen-Anhalt deshalb die finanzielle Ausstattung zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Investitionen, Innovationen und Gründungen werden finanziell begleitet, um Unternehmen eine moderne und zukunftsfähige Aufstellung zu erleichtern. Angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen ist eine solche Hilfe noch wichtiger.

Ansiedlungen von Unternehmen in Sachsen-Anhalt werden zudem durch die Investitions- und Marketinggesellschaft des Landes unterstützt. Dabei berücksichtigt die IMG insbesondere auch Zukunftsbranchen und Zukunftstechnologien wie Bioökonomie, Wasserstoff, neue Mobilität oder Medizintechnik.

An dieser Stelle darf ich auf einige in der Vergangenheit getroffene, aber auch aktuelle Investitionsentscheidungen am Standort Sachsen-Anhalt hinweisen, bspw. AVNET in Bernburg, Daimler Truck in Halberstadt, Merz in Dessau oder SONOTEC in Halle. Diese Ansiedlungen machen deutlich, dass wir auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten positive Ansiedlungserfolge in Sachsen-Anhalt zu verzeichnen haben.

Zum Thema Förderpolitik lassen Sie mich abschließend noch ein paar Worte zur europäischen Förderpolitik ab dem Jahr 2028 sagen. Wir müssen als Landesregierung wirklich darauf achten, dass die Überlegungen der EU-Kommission für eine neue Struktur des mehrjährigen Finanzrahmens, Stichwort „Single-Plan“, nicht so, wie bisher vorgesehen, umgesetzt werden.

Es ist entscheidend, dass die Kohäsions- und Agrarfördermittel nicht ausschließlich auf der Ebene der Mitgliedstaaten programmatisch verwaltet werden, sondern dass die Bundesländer, so, wie es bisher immer war, entsprechende Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten behalten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Sachsen-Anhalt reden, dann dürfen die Sondervermögen für Infrastruktur und Verteidigung nicht unerwähnt bleiben. Von dem im Koalitionsvertrag enthaltenen Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 500 Milliarden € wird auch Sachsen-Anhalt profitieren.

So ist für die Länder und Kommunen ein Anteil von 100 Milliarden € vorgesehen. Die Finanzminister der Bundesländer - Herr Michael Richter hat heute früh im Kabinett darüber berichtet - haben sich auf eine Verteilung nach dem aktualisierten Königsteiner Schlüssel geeinigt - eine sachlich gute und verlässliche Regelung zum Vorteil auch von Sachsen-Anhalt.

Wichtig für die Umsetzung der Mittel ist, dass die Planungs- und Vergabeverfahren vereinfacht werden. Das ist wirklich essentiell. Die zusätzlichen Infrastrukturmittel helfen wirklich keinem, wenn die Verwaltungsverfahren nicht vorankommen.

(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP)

Die Mittel müssen alsbald verbaut und nicht nur verplant werden. Bestes Beispiel hierfür ist die Landeshauptstadt mit ihren Ringbrücken.

Sehr geehrte Damen und Herren! Während am 6. Mai in Berlin die neue Regierung ins Amt kam, habe ich auf der Länderebene am gleichen Tag mit meinen ostdeutschen Amtskolleginnen und -kollegen vereinbart, dass wir im Sinne der ostdeutschen Wirtschaft länderübergreifend stärker zusammenarbeiten. Diese Geschlossenheit, im Übrigen über Parteigrenzen hinaus, hat mich sehr gefreut.

Ich komme nun zum Schluss. Die regierungstragenden Parteien im Bund haben ihrem Koalitionsvertrag die Überschrift „Verantwortung für Deutschland“ gegeben. Verantwortung für Deutschland zu übernehmen heißt auch, die Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige und wachsende Volkswirtschaft zu schaffen und damit Wohlstand und sozialen Frieden zu sichern.

Ich glaube, dessen sind sich alle Entscheidungsträger bewusst, auch die Landesregierung von Sachsen-Anhalt. Ein schneller bundespolitischer Kurswechsel in der Energiepolitik, in der Infrastrukturpolitik, aber auch in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ist angezeigt worden. Wir müssen auch auf Landesebene Geschlossenheit zeigen, so, wie wir es bisher erfolgreich getan haben.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich bin mir sicher, dass es uns auf dieser Grundlage gelingen wird, den Industrie- und Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt nicht nur zu erhalten, sondern weiter zu stärken. Wir müssen wieder dahin kommen, dass Unternehmen erfolgreich sind, weil sie ihren Sitz in Deutschland haben und nicht, obwohl sie ihren Sitz in Deutschland haben.

(Beifall bei der CDU)

Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit.