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Plenarsitzung

Transkript

Guido Kosmehl (FDP): 

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, über die Einzelheiten können wir reden, aber wir müssen, glaube ich, niemandem Angst machen, dass irgendetwas verlegt wird. Zumindest haben wir als Koalitionsfraktionen noch keine Hinweise dafür, aber das können wir dann im Ausschuss besprechen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Minister hat darauf hingewiesen, der Gesetzentwurf ist sehr umfangreich. Ganz besonders lobend will ich an der Stelle sagen, dass auch die Vorblätter zu dem Gesetz sehr ausführlich sind, sodass man auch nachvollziehen kann, welche Interessen bereits abgewogen worden sind, auch im Rahmen der Anhörung.

Das wird uns als Parlament nicht davon entbinden, noch einmal eine Anhörung durchzuführen. Das macht es aber für den einen oder anderen einfacher, sich noch einmal näher mit dem Gesetz zu beschäftigen, wenn man das will.

Ich will den zweiten Teil meiner Rede dafür verwenden, hier bereits einen Änderungsbedarf anzumelden, und zwar in der Art und Weise, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst unseres Landtags dies bereits als erste Lesung verstehen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit vielen Jahren diskutieren wir über die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen. Viele Länder um uns herum und der Bund haben bereits diesen Schritt der Wiedereinführung getan.

Wir werden als Koalitionsfraktionen, als FDP-Fraktion, in die Beratungen über das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften einen Änderungsbedarf dahin gehend anmelden, in die Anlage 1, zu der im Gesetzentwurf bereits ein Änderungsbedarf vermerkt worden ist, unter Abschnitt I   dann wahrscheinlich als Ergänzung, als Punkt 3a   eine Regelung zur Ruhegehaltsfähigkeit bestimmter Zulagen aufzunehmen. Wir denken an die Polizeivollzugsbeamten, Feuerwehrbeamten, Justizbeamten, aber auch an die Steuerfahnder. Das geht natürlich nicht ohne Weiteres, sondern es bedarf z. B. mindestens zehn Jahre in einer zulagenberechtigten Verwendung.

Wir werden leider   das lässt unser Finanzspielraum im Land nicht zu   nicht so eine üppige Rückwirkung vornehmen können, wie das der Bund gemacht hat. Für die Zukunft, für diejenigen, die im aktiven Dienst sind, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist das aber eine Wertschätzung und eine richtige Entscheidung, diese Änderung vorzunehmen, also die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit bestimmter Zulagen aus der Anlage 1.

(Zustimmung bei der FDP)

Ich freue mich auf die Beratung im Finanzausschuss. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.