Rüdiger Erben (SPD):
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Striegel, wenn wir nicht über einen Gesetzentwurf reden sollen, sondern über ein NPD Entschuldigung, über ein AfD-Verbotsverfahren,
(Sebastian Striegel, GRÜNE: So groß ist der Unterschied nicht! - Oh! bei der AfD)
dann beantragen Sie eine Aktuelle Debatte oder bringen Sie einen Antrag ein, aber nutzen Sie nicht das Vehikel eines Gesetzentwurfs;
(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP, und von Dr. Katja Pähle, SPD)
denn Sie haben zwei Drittel Ihrer Einbringungszeit damit verbracht, zum Thema eines AfD-Verbotsverfahrens zu reden.
Ich will Ihnen das auch noch einmal sagen: Man kann unterschiedliche juristische Auffassungen zu den Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens haben. Das ist eine juristische Frage, nämlich das Zusammentragen von Erkenntnissen und deren Bewertung. In dieser Phase befinden wir uns aktuell. Es ist zugegebenermaßen eine politische Entscheidung, ob ein solcher Antrag gestellt wird, und das haben die antragsberechtigten Verfassungsorgane zu tun. Aber es geht nicht so: Wir entscheiden politisch, dass beantragt wird, und anschließend werden wir sehen, welche Erfolgsaussichten wir dann haben. Das kann nicht der Maßstab sein. Das sage ich Ihnen als jemand, der mindestens zweimal mit dem Thema NPD-Verbotsverfahren in diesem Lande zu tun hatte.
(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)
Zweitens. Wir haben in Sachsen-Anhalt ein Verfassungsschutzgesetz, das Ausdruck wehrhafter Demokratie ist. Frau Ministerin hat eben zutreffenderweise darauf hingewiesen, dass sowohl die Begriffsbestimmung als auch die Inhalte unseres Verfassungsschutzgesetzes sich als gerichtsfest erwiesen haben. Die Entscheidungen, die auf der Grundlage dieses Gesetzes gefallen sind, sowohl in Bezug auf die Einstufung als auch in Bezug auf Folgeentscheidungen bspw. im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Verfahren, waren erfolgreich, und das Ganze hat sich als entsprechend sattelfest erwiesen.
Es zeigt sich auch - das haben Sie in Ihrer Begründung vorhin weggelassen -, dass die parlamentarische Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde in Sachsen-Anhalt funktioniert. Ich glaube, die hier anwesenden Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums werden mir beipflichten, dass wir diese Aufgabe auch sehr ernst nehmen.
(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD, von Andreas Silbersack, FDP, und von Guido Kosmehl, FDP)
Deswegen mein Petitum am Schluss: Wir ändern dieses Gesetz nicht. Wir haben es erst jüngst geändert. Es hat sich in seinen Grundzügen bewährt und wir arbeiten weiterhin damit. - Herzlichen Dank.