Olaf Meister (GRÜNE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte über eine Ausweitung der Prüfrechte des Landesrechnungshofes auf Kommunen mit weniger als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und auf Sozialverbände ist schon älter als diese Legislaturperiode. Ich freue mich, dass nun eine Ausweitung der kommunalen Prüfkompetenz vorgesehen ist. Dies würde eine wichtige Prüflücke schließen und ermög-licht den fachlichen externen Blick auf kommunales Handeln.
Natürlich müssen die Prüftätigkeiten des Landesrechnungshofes und des Rechnungsprüfungsamtes auf-einander abgestimmt werden. Doppelprüfungen sind zu vermeiden. Der Gesetzentwurf sieht aber einen entsprechenden Passus vor.
Der Landesrechnungshof hat ganz andere Aufgaben. Er prüft jetzt natürlich nicht die Kommune an sich in ihrer Gänze, sondern er wird sich ganz gezielt Dinge, stichprobenartig, heraussuchen, die aus irgendwel-chen Gründen sein Interesse wecken.
Der Städte- und Gemeindebund zeigt sich erwartungsgemäß insgesamt wenig begeistert. Selbstverständ-lich werden solche Prüfungen auch als unangenehm empfunden. Es wird so aber für den Landesrech-nungshof möglich werden, Auffälligkeiten, die sich an der einen oder anderen Stelle in der kommunalen Praxis zeigen, fachlich und neutral nachzugehen.
Herr Dr. Schmidt, die Erwartungshaltung, dass der Landesrechnungshof wieder eine generelle Prüfung macht, ist unrealistisch. Das wird im Verhältnis zu den normalen Prüfungen der Rechnungsprüfungsämter die Ausnahme sein. Es hat aber seinen eigenen Zweck.
Bei den Prüfungen der sozialen Wohlfahrtsverbände sind wir etwas skeptischer. Es gab bereits mehrere Vorstöße der AfD in diese Richtung, die aber jeweils nicht die Schließung von Prüflücken im Blick hatten, sondern mehr missliebige soziale Träger zu schurigeln. Das wird sicherlich nicht die Idee dieses Gesetz-entwurfs sein.
Problematisch erscheint aber die Rechtslage. Wir haben in der Vergangenheit häufig über diese Frage diskutiert. Der Kollege Erben hat den GBD im Jahr 2020 um eine juristische Bewertung der Prüfrechte und die Erweiterung der Prüfrechte gebeten, mit dem Ergebnis einer klaren Verneinung. Das war sehr deutlich. Insofern sind wir auf die Ausschussberatung und die Anhörung gespannt. Ob der jetzt gewählte Weg tatsächlich gangbar ist, werden wir sehen. Wir sind für eine Überweisung des Antrages. - Danke.

