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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 24

Beratung

Verbandsklage einschränken - Genehmigungsprozesse straffen

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/6017


Einbringen wird diesen Antrag der Abg. Herr Hecht. - Herr Hecht, bitte schön.

(Zustimmung bei der AfD)


Christian Hecht (AfD): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich will die Dynamik, die wir jetzt gerade im Plenum haben, gleich nutzen. Die demokratische AfD will den Missbrauch der umweltrechtlichen Verbandsklage eindämmen, ohne dabei das Bestreben infrage zu stellen, unsere Umwelt bestmöglich zu schützen.

(Lachen bei der Linken und bei den GRÜNEN - Zurufe: Ja, ja!)

Lassen Sie mich dafür zunächst, weil das wahrscheinlich nicht so bekannt ist, die rechtlichen Hintergründe erläutern, die unserem Antrag zugrunde liegen. Seit 2006 gilt in Deutschland das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, mit dem die Richtlinie 2003/35/EG und   das ist wichtig, darauf bezieht sie sich nämlich   die Aarhus-Konvention umgesetzt wurden. Letztere, nämlich die Aarhus-Konvention, ist das Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und   darauf kommt es an   den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Von 47 Staaten unterzeichnet, ist sie der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder natürlichen Person ein Widerspruchs- und Klagerecht in umweltschutzrechtlichen Belangen einräumt. Die Europäische Union hat zur Umsetzung der Konvention die bereits erwähnte EU-Richtlinie erlassen. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten nun, neben den natürlichen Personen auch Umweltschutzorganisationen den Zugang zu umweltrechtlichen Gerichtsverfahren zu eröffnen. In Deutschland können deshalb bestimmte anerkannte Vereinigungen oder Verbände gegen umweltrechtliche Entscheidungen klagen. Sie haben also ein Klagerecht, obwohl sie selbst nicht in eigenen Rechten betroffen sind. Damit war die Umweltpopularklage geboren.

Die Voraussetzungen, die solche Verbände und Organisationen in Deutschland für eine Anerkennung für das Klagerecht mitbringen müssen, sind gering. Die Vereinigung muss nämlich lediglich vorwiegend den Umweltschutz als Ziel befördern, seit mindestens drei Jahren bestehen und gemeinnützig sein. Genau hierin liegt aber das Problem. Wegen dieser niedrigschwelligen Voraussetzungen erhalten nämlich auch Kleinstvereinigungen und insbesondere kommerziell agierende Organisationen ohne größere Schwierigkeiten das Klagerecht nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Allein auf der Bundesebene wurden bereits 146 Umwelt- und Naturschutzorganisationen anerkannt, die das dürfen. 

An dieser Stelle setzt nun unser Antrag an. Denn die Erfahrungen in der Praxis zeigen ein erhebliches Missbrauchspotenzial. Es werden nämlich auch solche Vereinigungen anerkannt, die neben Umweltzielen z. B. wirtschaftliche Interessen verfolgen oder die von Unternehmen oder sogar von ausländischen Geldgebern finanziert werden. Es drohen Interessenkonflikte.

(Dr. Falko Grube, SPD: Damit habt ihr ja Erfahrung!)

Unter dem Deckmantel des Naturschutzes und des Umweltschutzes könnte die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes behindert werden.

(Wolfgang Aldag, GRÜNE: Könnte! Sollte, könnte! Aber ist doch Quatsch!)

- Selbstverständlich, wir reden ja auch von Potenzial. - Eine zusätzliche negative Seite der Verbandsklage ist auch in Sachsen-Anhalt offenkundig. So wurde der Weiterbau der A 14 von Magdeburg nach Schwerin durch zahlreiche Verbandsklagen jahrelang blockiert. Riesige Umwege, verstopfte Straßen und frustrierte Anwohner waren und sind die Folge. Ein anderer Fall ist die Autobahn 143 bei Halle. Die Bürger mussten auch dort jahrelange Verzögerungen ertragen, weil irgendwelche Umweltverbände gegen die Planfeststellungsbeschlüsse geklagt hatten.

(Hendrik Lange, Die Linke: Schlecht geplant, würde ich sagen!)

Indes: Es sind nicht allein Autobahnen betroffen. Langersehnte und dringend benötigte Ortsumgehungen werden blockiert, weil vermeintlich unabhängige Gutachten die Gefährdung der Lebensgrundlage irgendwelcher Frösche, Lurche oder anderer Kriechtiere behaupten. Kostspielige Gegengutachten blähen dann die Verfahren auf, die sich über Jahre hinziehen. Dazu hat übrigens Kollege Gürth bereits am 22. Januar hier im Hohen Hause zutreffend ausgeführt.

Das sind also die Kehrseiten des Verbandsklagerechts. Darum sollte man sich ernsthaft fragen, ob es tatsächlich richtig ist, wenn Karl der Käfer eine stärkere Lobby hat als die Menschen, die hier im Lande leben und arbeiten. Denn selbst der Bundesrechnungshof kritisierte wiederholt die überlangen Verfahrenszeiten im Infrastrukturbereich.

Als demokratische AfD betonen wir, dass verbandsrechtliche Klagen keine Dauerblockade für wichtige Infrastrukturprojekte sein dürfen. Wie Sie wissen, macht allein die AfD als das wahre Zentrum für politische Schönheit

(Zustimmung bei der AfD - Zurufe von der AfD: Jawohl! - Bravo!)

die richtige Politik für die Bürger in unserem Land. Das werden Sie übrigens noch öfter zu hören bekommen. Das kann ich Ihnen schon jetzt sagen.

(Ulrich Siegmund, AfD, lacht)

Wir sind der Blockadebrecher, wir sind der beste Wirtschaftsmotor für Deutschland. Nur mit der AfD wird Deutschland wieder über günstige Energie verfügen,

(Dr. Falko Grube, SPD: Sie sind das größte Wachstumsrisiko, ja! - Kathrin Tarricone, FDP: Hat das noch etwas mit dem Verbandsklagerecht zu tun?)

die Voraussetzung ist für Frieden, Wohlstand, Sicherheit und für die Entwicklung unserer überalterten und zunehmend maroden Infrastruktur. Mahnend vernehmen wir darum den letzten Seufzer 

(Zuruf: Oh!)

der in sich zusammengebrochenen Carolabrücke in Dresden, 

(Lachen) 

die zum Sinnbild des Niedergangs unserer Heimat geworden ist.

Aber damit nicht genug; denn die demokratische AfD ist auch Vorreiter in Sachen Umweltschutz. Wir wollen eine gesunde Umwelt. Wir wollen eine blühende deutsche Heimat mit sauberen Flüssen, gesunden Wäldern und fruchtbaren Böden. Wir wollen glückliche Menschen in lebenswerten Städten. Was wir ablehnen, das sind die Fantastereien pseudowissenschaftlicher Fake News von gut bezahlten Systemwissenschaftlern, die sich nicht zu schade sind, sich auf dem Markt des angeblich menschengemachten Klimawandels und der CO2-Lüge für ein Handgeld der Ökomafia zu prostituieren.

(Beifall bei der AfD - Zurufe von der AfD: Jawohl! - Bravo!)

Mit der demokratischen AfD werden die universalen Prinzipien von Integrität, Verantwortung, Unabhängigkeit und Pflichtbewusstsein gegenüber der Gesellschaft und dem eigenen Fachgebiet wieder zur obersten Leitlinie in der wissenschaftlichen Arbeit erhoben. Mit der demokratischen AfD wird Deutschland einen maßvollen und interessengerechten Ausgleich zwischen den Belangen des Umweltschutzes und dem Erfordernis wirtschaftlicher Entwicklung herstellen.

Deshalb fordern wir die Landesregierung mit unserem Antrag auf, sich im Bund für eine Novellierung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz einzusetzen. Die Landesregierung soll sich dafür starkmachen, dass ein Klagerecht in umweltrechtlichen Belangen nur solchen Verbänden zusteht, die eine unmittelbare Betroffenheit im Einzelfall geltend machen können, ausschließlich nicht kommerziell tätig sind, ausschließlich Umweltinteressen verfolgen und ihre Finanzierung offenlegen. Verbände, die Abmahnungen als Geschäftsmodell betreiben, sollen keine Anerkennung erhalten. 

Wir erwarten eine klare Fokussierung auf Umweltinteressen. Mischziele oder gar kommerzielle, wirtschaftliche Hintergründe lehnen wir ab. Wer nun noch behaupten würde, wir würden mit solchen Forderungen Artikel 20a des Grundgesetzes verletzen, wonach der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen schützt, der hat gar nichts verstanden. Wir wollen den Umweltschutz nämlich dadurch stärken, dass wir ihn von Missbrauch befreien.

(Wolfgang Aldag, GRÜNE: Aha!)

Die Aarhus-Konvention ist dabei klar auf unserer Seite. Sie verpflichtet Deutschland nämlich gerade nicht, Klagen von kommerziell finanzierten Vereinen zuzulassen. Sie fordert lediglich, dass die betroffene Öffentlichkeit Zugang zu staatlichen Gerichten hat. Wer sich jedoch überwiegend durch Abmahnungen oder undurchsichtige Spenden finanziert, der gehört nach unserer Überzeugung nicht zur betroffenen Öffentlichkeit.

(Guido Kosmehl, FDP: Undurchsichtige Spenden! Ausgerechnet die AfD!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Altparteien CDU, SPD, FDP, Linke und GRÜNE, Sie wissen es. 

(Guido Kosmehl, FDP: Ausgerechnet die AfD!) 

Sie wissen es. Sie allein sind durch Ihre desaströse Politik der vergangenen Jahrzehnte unmittelbar für den sozialen und wirtschaftlichen Niedergang Deutschlands verantwortlich. Und unsere Bürger wissen das auch; denn sie leiden täglich unter Ihren politischen Fehlern. Wir haben nicht nur in Sachsen-Anhalt einen enormen Investitionsstau. Autobahnen, Schienen oder Brücken als Neubauten stecken in jahrelangen Genehmigungsverfahren vor Gericht fest. Neuerdings werden sogar hier in der Landeshauptstadt auf der wichtigsten innerstädtischen Magistrale Brücken gesperrt, weil sie nicht mehr verkehrssicher sind.

(Dr. Falko Grube, SPD: Abgerissen! - Weitere Zurufe: Abgerissen!)

Die Straßen in unserem Land bestehen zunehmend aus Schlaglöchern. Die Gehwege sind verrottet, die Schulen marode, das Bildungssystem am Ende und die Wirtschaft auf Teilfahrt.

(Wolfgang Aldag, GRÜNE: Das Sondervermögen hilft! - Olaf Meister, GRÜNE: Das Geld der Schande!)

Sachsen-Anhalt geht es schlecht und Sie allein sind dafür verantwortlich. Das muss ein Ende haben.

(Zustimmung bei der AfD)

Darum setzen wir uns dafür ein, dass das Klagerecht nicht als Waffe gegen unsere Wirtschaft, unsere Infrastruktur und damit letztlich gegen unsere Bürger eingesetzt wird.

Jetzt komme ich noch einmal zur CDU und auf die Frage des Kollegen Heuer im Januarplenum dieses Jahres an Frau Ministerin Hüskens zu sprechen. Zur Abschaffung der Verbandsklage im Wege einer Bundesratsinitiative äußerte die Ministerin wörtlich:

„[Das] ist [...] definitiv ein Punkt, den man in Angriff nehmen muss, und mit uns können Sie das machen.“ 

Das Protokoll vermerkt hierzu „Beifall bei der FDP und bei der CDU“. Nun, im Interesse der Bürger in unserem Land nehmen wir Sie beim Wort und freuen uns auf Ihre Unterstützung bei der Überweisung unseres Antrags in die Ausschüsse. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Bravo!)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Einen Augenblick, Herr Hecht. Es gibt eine Frage oder eine Intervention   das war nicht so ganz zu ersehen   von Herrn Schumann. - Sie kommen zurück zum Rednerpult. - Herr Schumann, bitte.


Andreas Schumann (CDU): 

Ich habe nur eine kurze Frage. Wenn man in diesem Antrag in der Überschrift liest „Verbandsklage einschränken“, dann bekommt man erst einmal einen Schreck. Das heißt also, alle Verbände werden in ihrer Klagewirksamkeit eingeschränkt. Sie haben jetzt in Ihrer Rede aber nur auf Umweltverbände abgehoben. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Wenn Sie einseitig Umweltverbände einschränken wollen, dann werden Sie ein Problem mit der Gleichstellung der anderen Verbände bekommen.


Christian Hecht (AfD): 

Mir geht es vor allen Dingen darum, dass wir über die Fragen, die sich aus dem Antrag ergeben, in dem Ausschuss oder in den Ausschüssen diskutieren. Was sich daraus dann eventuell für eine entsprechende Bundesratsinitiative ergibt, das können wir dann sehen.