Положение о конфиденциальности
Plenarsitzung

Transkript

Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Kulturfördergesetz ist aus unserer Sicht gar nicht so schlecht. Es hätte jedenfalls schlimmer kommen können. 

Ausgesprochen gut finden wir, dass schon in der Vorbemerkung erklärt wird   ich zitiere : 

„Das Gesetz beeinträchtigt die in Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes und Artikel 10 Abs. 3 der Verfassung des Landes verankerte Kunstfreiheit nicht, da es lediglich Förderbereiche definiert, ohne individuelle Rechte einzuschränken.“

Das ist sehr scharfsinnig bemerkt. Die Förderung oder eben auch ihr Unterlassen, das Bewilligen von Mitteln oder ihr Entzug tangieren die Kunstfreiheit nicht; denn die Kunstfreiheit ist kein Anspruch auf Förderung, sondern ein Abwehrrecht gegen den Staat - also ein Recht, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden. Das will heißen: Wenn wir in Regierungsverantwortung die herrschende Kulturförderung tüchtig umstrukturieren, dann wird das allem erwartbaren Geheule zum Trotz keine Beeinträchtigung der Kunstfreiheit sein. Hier steht es schwarz auf weiß. Gut, dass das geklärt ist. 

Sodann ist das Gesetz auffallend nüchtern und sachlich. Zu kritisieren wäre vielleicht, dass es über keinen geklärten Kunstbegriff verfügt. Dort ist einigermaßen schlampig von Kunst und Kultur die Rede, wobei man weder das eine noch das andere verstanden zu haben scheint. Soziokultur gehört auch dazu und   das ist eher eigentümlich   der Umstand, dass Bürger sich ehrenamtlich für eine lebendige Demokratie engagieren - § 3 Abs. 2. Auch der Klimaschutz gehört zur Kultur und zur Berücksichtigung aktueller gesellschaftlicher Erfordernisse aller Art. 

Nichts gegen einen weiten Kulturbegriff, aber definiert mag auch ein weiter Kulturbegriff sein, sonst verkommt er zu einem schwammig schwankenden Allerweltskulturverständnis, zu einem Wald-und-Wiesen-Kunst-und-Kultur-Tralala-Hopsasa, das nicht einmal ansatzweise in die Helle eines Begriffs gehoben wird. 

Leider wabert in diesem Kulturfördergesetz genauso ein Unbegriff von Kultur zwischen den Zeilen dumpf vor sich hin, der aber aus der Sicht der Gesetzesmacher wohl den unschätzbaren Vorteil bietet, sich nur umso leichter mit einer politischen Agenda verschränken zu lassen. 

Mit dem Begriff lebendige Demokratie aus dem Munde der Altparteien dürfte zudem alles gemeint sein, nur keine Demokratie und nichts Lebendiges.

Man erklärt in § 2 Abs. 5, niemanden fördern zu wollen, der jemals rassistische Aktivitäten unterstützt hat. Da die Altparteien alles, was ihnen nicht in den Kram passt, früher oder später mit dem Rassismusbegriff belegen, ist auch das nur eine Klausel, um Kräfte der patriotischen Opposition von vornherein von der Förderung ausschließen zu können. 

An dem Gesetz wurde kritisiert, dass es keine verbindlichen Vorgaben enthält, wie und in welcher Höhe zu fördern sei. Das Gesetz mag Mängel haben. Der Umstand aber, dass es keinen einklagbaren Anspruch auf Förderung gibt, gehört unbestritten zu seinen Vorzügen.

Gut ist es auch, dass es nun immerhin ein Gesetz gibt mit schönen Ermächtigungsgrundlagen, etwa für die Auslobung von Kulturpreisen. Sollten wir ab September 2026 regieren, werden wir es nicht aufheben müssen. Nein, nein, wir werden es nur ein wenig ändern und im Übrigen zu nutzen verstehen. Und jetzt enthalten wir uns der Stimme.