Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Frau Weidinger. - Wir setzen fort. Die SPD-Fraktion, bitte. - Frau Dr. Pähle.
Nach der SPD kommt Die Linke.
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Wieso? - Stefan Gebhardt, Die Linke: Falsche Reihenfolge! Das ist neu!)
- Das ist die Reihenfolge, die mir meine Verwaltung vorgeschlagen hat.
(Dr. Falko Grube, SPD, lacht)
Dann arbeiten wir heute, wie es die Verwaltung vorgeschlagen hat.
(Guido Kosmehl, FDP: Das ist falsch! - Olaf Meister, GRÜNE: Es waren doch Wahlen dazwischen! - Unruhe - Guido Kosmehl, FDP: Die Linke hat das Recht!)
- Die Linke hat natürlich das Recht. Ich kann Ihnen nur sagen, was mir aufgeschrieben wurde. Selbstverständlich hat die Fraktion Die Linke das Recht. Das ist doch logisch. - Bitte, Herr Gebhardt.
Stefan Gebhardt (Die Linke):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf die Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern. In letzter Zeit gab es Gespräche mit Mitgliedern meiner Fraktion. Auch ich persönlich habe die Erfahrung machen können, dass mehrere Lehrerinnen und Lehrer auf mich zugekommen sind und berichtet haben, dass mehrere Überstunden in den letzten Jahren aufgelaufen sind, die noch nicht bezahlt wurden. Angeblich soll es sich dabei sogar um Überstunden aus dem Schuljahr 2023/2024 und aus dem vorigen Kalenderjahr handeln. Nehmen Sie es mir nicht übel, ich kann es nicht differenzieren zwischen Zusatzstunde, Vorgriffstunde, Überstunde; es gibt die verschiedensten Modelle. Wo sie genau verortet sind, weiß ich nicht.
Meine Frage lautet, wann werden diese Überstunden beglichen und hat man die Absicht, in der Perspektive, vielleicht im kommenden Schuljahr, grundsätzlich Überstunden, die geleistet wurden, also Arbeit, die geleistet wurde, zeitnah zu vergüten, jedenfalls eher, als es bisher der Fall war, sodass man nicht noch im nächsten Schuljahr davon sprechen muss, dass man Überstunden bezahlen muss, die aus den vorherigen Schuljahren stammen.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Frau Ministerin Feußner, bitte.
Eva Feußner (Ministerin für Bildung):
Herr Abg. Gebhardt! Die Frage ist berechtigt. Es gibt tatsächlich eine Unterscheidung zwischen Vorgriffstunden, Zusatzstunden und Mehrzeiten.
Mehrzeiten sind Überstunden, die auftauchen, wenn man eine zusätzliche Unterrichtsstunde außerhalb der Stundenverpflichtung hält.
Die Vorgriffstunde wird zeitverzögert - weil Sie nach allen drei gefragt haben - nach zwei Monaten ausgezahlt, weil sozusagen jede einzelne Vorgriffstunde separat abgerechnet wird. Dabei gab es anfänglich auch Probleme. Wir haben jetzt gemeinsam mit dem Digitalisierungsministerium eine Möglichkeit gefunden, das einfacher zu handhaben, nämlich über digitale Wege. Trotzdem muss natürlich noch händisch abgerechnet und das der Bezügestelle übermittelt werden. Dieser Prozess, von der gehaltenen Stunde bis zum Erscheinen auf dem Lohnzettel, dauert ca. zwei Monate.
Darüber hinaus gibt es festgelegte Zusatzstunden. Das machen Lehrkräfte, wenn sie am Anfang des Schuljahres sagen, über mein Stundensoll hinaus - weil vielleicht eine Lehrkraft erkrankt ist oder fehlt mache ich zwei zusätzliche Stunden oder drei, aber in der Regel sind es zwei. Diese Stunden werden dann auch regelmäßig vergütet. Das ist kein Problem, weil das bei der Bezügestelle entsprechend angemeldet wird.
Jetzt kommen wir zu den Mehrzeiten. Die Mehrzeiten entstehen im Laufe eines Schuljahres. Das sind Überstunden, die durch Vertretungen der unterschiedlichsten Art und Weise entstehen. Sie werden jeweils immer zum Ende des Schuljahres abgerechnet. Es ist richtig, dass die Mehrzeiten aus dem vergangenen Schuljahr noch nicht vollständig abgerechnet wurden. Das hängt mit mehreren Faktoren zusammen.
Es ist natürlich sehr personalintensiv, wenn ich sozusagen jede Mehrzeit überprüfen muss, was dadurch entstanden ist, dass Stichproben ergeben haben, dass fehlerhafte Abrechnungen gegenüber dem Landesschulamt erfolgt sind. Das ist ein Riesenaufwand, wenn man sich vorstellt, wir haben mehr als 700 Schulen und, ich sage einmal, einen Lehrkörper von 14 000 Beschäftigten, wobei nicht jede Lehrkraft auch Mehrzeiten hat. Das ist ganz unterschiedlich; manche haben auch Minderzeiten. Es ist aber notwendig, weil durch diese Überprüfung viele fehlerhafte Abrechnungen seitens der Schulen aufgetaucht sind. Deshalb hat sich das zeitlich verzögert.
Wir haben einen sehr intensiven Kontakt zum Landesschulamt, bei dem wir regelmäßig nachfragen. Die Hälfte wurde jetzt ausgezahlt. Wir haben die Schulen auch darüber informiert, dass sie bis zum Ende des Schuljahres mit der Überprüfung fertig sein werden, weil - das ist natürlich die nächste Frage, die sich anschließen würde - jetzt das nächste Schuljahr zu Ende ist und sozusagen die nächsten Abrechnungen das Schulamt ereilen werden. Das heißt also, in unmittelbar kurzer Zeit werden die Abrechnungen seitens des Landesschulamts vollständig erledigt sein.
Das Landesschulamt hat mir noch einmal versichert, dass man sich im Zuge dieser regulären Überprüfung, die erfolgen musste aufgrund der fehlerhaften Abrechnungen, intensiv mit den Schulleitungen darüber auseinandergesetzt hat, wo die Fehler lagen und warum der eine oder andere Fehler aufgetaucht ist und falsche Abrechnungen gegenüber dem Landesschulamt erfolgt sind. Es besteht auch die Hoffnung seitens des Landesschulamts, dass die nächsten Abrechnungen aus dem laufenden Schuljahr besser bzw. nicht mehr mit Fehlern behaftet sein werden.
Wir haben allerdings - das muss ich als Letztes noch sagen - 49 Schulen identifiziert, deren Abrechnungen absolut falsch sind. Diese 49 Schulen sind noch in einem Prozess mit dem Landesschulamt. Die Mehrzeiten werden also nicht bis zum Ende dieses Schuljahres bezahlt sein können.
(Stefan Gebhardt, Die Linke: Bis wann?)
- Die sind in einem Prozess, die Schulen mit dem Landesschulamt, in dem jetzt die Korrekturen vorgenommen werden. Ich sage einmal so, es sind zum Teil stark fehlerhafte Dinge, die zu verzeichnen sind. Man muss auch noch gucken, ob dienstrechtliche Konsequenzen erfolgen müssen. - Vielen Dank.