Olaf Meister (GRÜNE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Regelungen. Die Vorrednerinnen und redner sind schon darauf eingegangen. All das ist wichtig für Rechtssicherheit, für Praktikabilität und für einen zeitgemäßen öffentlichen Dienst. Die Ruhegehaltsfähigkeit und die Zulagen sind natürlich auch für die Betroffenen in besonderer Weise wichtig.
Die AfD hat auch dieses Thema für ihren Kulturkampf benutzt. Ich will jetzt gar nicht weiter darauf eingehen. Das ist nicht sonderlich sinnvoll an dem Punkt.
Für meine Fraktion möchte ich den Schwerpunkt auf einen Punkt legen, der über die reine Rechtsbereinigung hinausgeht und eine grundsätzliche politische Bedeutung hat: die Einführung eines Zuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung für freiwillig gesetzlich Versicherte. Mit diesem Schritt wird in Sachsen-Anhalt endlich eine Gerechtigkeitslücke geschlossen.
(Guido Kosmehl, FDP: Ja, wir haben es geschafft!)
Beamtinnen und Beamte, die sich bewusst oder aus persönlichen Gründen für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden haben, mussten die Kosten bisher vollständig selbst tragen. Sie hatten faktisch nicht die Möglichkeit zur Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung.
(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)
Die formal bestehende Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung war eher theoretischer Natur. In der Praxis wurde sie durch erhebliche finanzielle Nachteile für die gesetzliche Krankenversicherung eingeschränkt.
Wer sich aus gesundheitlichen Gründen, wegen familiärer Konstellationen oder aus solidarischer Überzeugung für die gesetzliche Krankenversicherung entschied, der wurde dafür bestraft. Das widerspricht dem Gedanken der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bzw. der Dienstherrin.
Der nun vorgesehene Zuschuss von 50 % des nachgewiesenen Beitrags ist deshalb ein überfälliger Schritt, der zugleich einen Beschluss des Finanzausschusses vom 19. Juni dieses Jahres umsetzt. Er stärkt die Wahlfreiheit und beendet eine faktische Lenkungswirkung zugunsten der privaten Krankenversicherung.
Gerade an dieser Stelle lohnt der Blick elbabwärts nach Hamburg, das bereits im Jahr 2018 mit der Einführung der pauschalen Beihilfe neue Wege gegangen ist. Auch dabei kann ich wieder auf die Kenia-Koalition verweisen, in der wir das schon recht heftig diskutiert haben. Ich freue mich, dass diesbezüglich tatsächlich ein Prozess des Nachdenkens stattgefunden hat.
Die Hamburger Erfahrungen zeigen, dass die gesetzliche Krankenversicherung echte Vorteile bietet: einkommensabhängige Beiträge, beitragsfreie Familienversicherung, keine risikoabhängigen Zuschläge bei Vorerkrankungen und ein hohes Maß an Qualitätssicherung. Das sind auch zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes führende Aspekte, die insbesondere mit Blick auf Lebensverläufe, Familienplanung und das Alter an Bedeutung gewinnen.
Sachsen-Anhalt wählt nun einen etwas anderen Weg als Hamburg. Statt einer pauschalen Beihilfe wird ein Zuschussmodell eingeführt, das im System der Beihilfe verbleibt und zudem widerruflich ausgestaltet ist. Das ist ein vorsichtigerer, aber auch flexibler Ansatz. Er ermöglicht es, auf veränderte Lebenssituationen zu reagieren, und stärkt damit ebenfalls die individuelle Entscheidungsfreiheit. Wir werden dem Gesetz zustimmen. - Danke schön.

