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Plenarsitzung

Transkript

Juliane Kleemann (SPD): 

Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben am 22. Mai den Internationalen Tag der biologischen Vielfalt begangen. Der ist im Jahr 2001 zu einem Erinnerungstag geworden, nachdem am 22. Mai 1992 der Tag war, an dem die UN-Konvention über die biologische Vielfalt offiziell angenommen wurde. Die drei zentralen Ziele dieser Konvention sind die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die gerechte Verteilung der aus genetischen Ressourcen gewonnenen Vorteile. Diese Ziele sind aktueller denn je. Das haben wir bei den Vorrednern schon im Weitesten gehört, bis auf den Kollegen von der AfD. 

Wir sind uns alle darin einig, dass das Artensterben ein großes Problem für uns ist. Ja, alles gehört mit allem zusammen. Ich glaube, jeder, der einigermaßen normal unterwegs ist, weiß auch, dass die vielen Arten, die uns verloren gehen, uns auch wirtschaftliche Probleme bereiten werden. Denn wenn wir bestimmte natürliche Vorgänge nicht mehr haben, dann werden wir dabei auch wirtschaftliche Nachteile erleiden. Das merken wir in Teilen schon. 

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Warum haben wir als Koalition die EU-Wiederherstellungsverordnung zur Basis unserer Beschlussempfehlung gemacht? In vielen Teilen wird beklagt, dass wir immer Neues aufsetzen und nicht kooperativ unterwegs sind. Die EU-Wiederherstellungsverordnung, die   darauf hat der Minister zu Recht hingewiesen   geltendes Recht ist, versetzt uns in den Stand, kooperativ zu handeln und nicht nur binnenorientiert unterwegs zu sein, sondern in einem großen globalen Netz. 

Diese Wiederherstellungsverordnung bedeutet konkret, dass wir etwas tun für den Erhalt und die Verbesserung der Bodenstruktur, für die Wasserhaltefähigkeit und für die Biodiversität. Wenn wir das Wassergesetz in gut zweieinhalb Monaten hier hoffentlich verabschieden, dann werden wir dazu auch noch einiges zu sagen haben. 

(Wolfgang Aldag, GRÜNE, lachend: Ich bin gespannt!)

Die Wiederherstellungsverordnung spricht von der Zunahme von Grünflächen, insbesondere durch Entsiegelung und Stadtbegrünung, von Wiedervernässung und Renaturierung, z. B. der Wiederanbindung von Auen und dem Rückbau technischer Barrieren. 

Ja, es ist ein Recht der Opposition, zu sagen: Das ist alles zu wenig und das dauert alles zu lange. Ich glaube aber, wenn wir hierbei sehr zielgerichtet unterwegs sind   darauf zielte unsere Beschlussempfehlung ab   und die vielen Ziele nicht aus den Augen verlieren, dann kommen wir an dieser Stelle nach vorn. 

Alles hängt mit allem zusammen, auch die Situation, dass wir unsere Beschlussempfehlung noch einmal zurücküberweisen und im Landwirtschaftsausschuss noch einmal neu darüber diskutieren. So ist der Lauf der Dinge. So sind Debatten in Koalitionen. Das werden wir jetzt zu tun haben. Ebenso soll der neue Antrag zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss und zur Mitberatung in den Landwirtschaftsausschuss überwiesen werden. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.