Tagesordnungspunkt 17
Erste Beratung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz (AG KAnG LSA)
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6630
Einbringen wird den Gesetzentwurf der Minister Herr Prof. Dr. Willingmann.
(Minister Prof. Dr. Armin Willingmann sucht in seinen Unterlagen - Guido Kosmehl, FDP: Schon verlieren wir wieder Zeit!)
- Wir sind jetzt wieder im Zeitplan. Wir haben sogar die halbe Stunde von heute Vormittag aufgeholt. Wir sind zwei Minuten hinter dem Zeitplan.
(Zuruf von der Linken: Jetzt sind es drei! - Sandra Hietel-Heuer, CDU: Das können Sie doch aus dem Ärmel schütteln!)
- Jetzt sind es drei. Jetzt kommt aber der Herr Minister, er schreitet zum Rednerpult und fängt an. - Herr Minister, bitte schön.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):
Frau Präsidentin! Frau Kollegin Zieschang, vielen Dank für die Beschleunigung. Liebe, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bitte um Nachsicht dafür, dass ich jetzt zu einer Verzögerung beitrage. Ich versuche es wieder herauszuholen.
Steigende Temperaturen, mehr Wetterextreme und trockene Böden - der Klimawandel ist auch in Sachsen-Anhalt spürbar. Wie stark er bei uns im Lande inzwischen fortgeschritten ist, zeigt ein neuer Monitoring-Bericht des Landes, der die Zeiträume 1961 bis 1990 und 2001 bis 2023 vergleicht.
Die durchschnittliche Temperatur in Sachsen-Anhalt ist von 8,7 °C auf 10 °C gestiegen und die Zahl der Hitzetage mit mehr als 30 °C hat sich in fast allen Regionen mehr als verdoppelt. Waren es im Tiefland früher sechs bis neun Hitzetage pro Jahr, sind es aktuell 13 bis 18.
Man kann davor die Augen verschließen, man kann das negieren, aber wir als verantwortliche Politik können das eben nicht. Klimaanpassung ist das Gebot der Stunde.
Mit dem Bundesklimaanpassungsgesetz hat der Bund hierfür einen verbindlichen Rahmen geschaffen. Genau diesen Rahmen füllen wir heute mit dem vorliegenden Ausführungsgesetz für Sachsen-Anhalt aus. Kern des Entwurfs ist es, eine klare Zuständigkeit zu schaffen und die Umsetzung vor Ort zu stärken. Mit dem Gesetz verpflichten wir Landkreise und kreisfreie Städte, bis zum 30. Juni 2031 Klimaanpassungskonzepte für ihre Gebiete zu erstellen. Kreisangehörige Gemeinden werden bewusst von dieser Pflicht entlastet, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Dieser Ansatz ist bewusst praxisnah gewählt. Die Herausforderungen des Klimawandels sind regional unterschiedlich und genau deshalb brauchen wir passgenaue Lösungen vor Ort.
Der Gesetzentwurf regelt darüber hinaus die inhaltlichen Anforderungen an die Konzepte, die regelmäßige Fortschreibung in einem Fünfjahresrhythmus, die Beteiligung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten gegenüber dem Land. Wir lassen die Kommunen damit nicht allein - damit auch diese Frage gleich beantwortet wird. Da es sich um eine neue Pflichtaufgabe handelt, sorgen wir für einen finanziellen Ausgleich. Das Land stellt einmalig rund 1,05 Millionen € für die Erstellung oder Überarbeitung der Konzepte bereit. Zusätzlich werden jährlich Personalkosten in Höhe von rund 430 000 € ausgeglichen. Das ist eine verlässliche, solide Grundlage.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nehmen wir jetzt eine weitere Weichenstellung in Richtung Klimaanpassung vor. Das nenne ich verantwortliche Politik der Deutschland-Koalition. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage, und zwar von Herrn Roi. - Herr Roi wandert zum Mikrofon. - Herr Roi, bitte.
Daniel Roi (AfD):
Vielen Dank. - Herr Minister, ganz kurz. Wir hatten gestern die Diskussion zum Thema Bürokratieabbau. Was sagen Sie Kritikern, die in dem Gesetz ein Gesetz für mehr Bürokratie sehen? Wir wollen ja eigentlich Bürokratie abbauen.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):
Sehen Sie, es ist das Interessante an der Politik, Herr Roi Sie sind ja ein aufgeweckter Abgeordneter , dass man immer wieder Interessen in Ausgleich bringen muss. Der Bürokratieabbau ist ohne Frage ein Zweck, die Klimaanpassungsmaßnahmen sind es auch, und sie haben das möchte ich vielleicht noch nachtragen zu der Diskussion, die wir vorhin geführt haben Verfassungsrang bei uns in Deutschland. Artikel 20a verpflichtet uns zu solchen Maßnahmen. Sie können nicht den Verfassungsrang der erforderlichen Maßnahmen, nämlich den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen, jetzt gegen Bürokratie aufrechnen und sagen, dann könne man so etwas nicht mehr machen.
(Zustimmung bei der Linken und bei den GRÜNEN)
Das ist eine Absurdität. Sie, die Sie doch gelegentlich den Eindruck erwecken wollen, Sie wollten sich gerade an Recht und Gesetz halten, müssten doch diese verfassungsrechtliche Bedeutung der Klimaanpassungsmaßnahmen dann akzeptieren, oder nicht?

