Markus Kurze (CDU):
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein täglicher Kampf um das Leben und die Gesundheit unserer Bürger, den die Mitarbeiter im Rettungsdienst tagtäglich absolvieren, gerade vor dem Hintergrund tätlicher Angriffe von Chaoten auf die Retter unserer Hilfsorganisationen, wie das Deutsche Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser, Arbeiter-Samariter-Bund, die privaten Anbietern im Land, die Feuerwehr und die Polizei, die sie mittlerweile fürchten müssen.
Es gilt gleich zu Beginn meiner Rede, als Gesetzgeber stellvertretend für uns alle hier im Haus Danke zu sagen. Ich denke, das kann man ruhig mit einem Applaus unterstreichen.
(Beifall - Zuruf)
- Herr Stehli, ich habe keinen vergessen. Wir lassen keinen zurück.
Wir haben viel gehört, was jetzt im Gesetz verändert werden soll und wie wir es zukunftsfit machen. Ich will aber noch einen kurzen Rückblick geben. Ich erinnere mich noch ganz gut an die letzte große Änderung des Rettungsdienstgesetzes, die im Jahr 2012 vorgenommen wurde und die auch fast zwei Jahre Vorlauf hatte. Es begann damals schon im Jahr 2010 mit einer kleinen Änderung des Rettungsdienstgesetzes, das ursprünglich im Jahr 2006 ins Leben gerufen wurde.
Damals drängten europäische Anbieter aus Dänemark oder Polen auf den Markt. Unsere Hilfsorganisation, die jahrzehntelang und bis heute zuverlässig in der Leistungserbringung waren, drohten im Vergabeverfahren der Rechtsunsicherheit zum Opfer zu fallen. Wir hatten eine sehr schwierige Situation im Land. Vergaben wurden angegriffen und die neuen Anbieter brachten natürlich Angebote mit, die die Hilfsorganisationen nicht halten konnten.
Es gibt aber einen feinen Unterschied: Die Hilfsorganisationen leisten bis heute im Katastrophenschutz ehrenamtlich die Arbeit, die wir alle kennen. Das hätten die anderen, wie im Winterdienst, nicht mit dabei gehabt. Das hätte unsere Landkreise und kreisfreien Städte vor eine riesige Herausforderung gestellt, wenn wir das zusätzlich hätten einkaufen müssen.
Daher haben wir als Gesetzgeber damals reagiert. Meine Vorredner haben es schon gesagt: Wir haben ein gutes Gesetz gemacht, das sich deutschlandweit sehen lassen konnte. Wir konnten damit die Arbeitsplätze unserer Leistungserbringer am Ende sichern. Darauf waren am Ende selbst die Privaten, Herr Kosmehl, ein wenig stolz.
Das dritte Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes wird heute auf den Weg gebracht, um sich an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Flankiert wird es durch ein Gutachten zur Optimierung der Notarztstandorte.
Es geht dabei um die Einhaltung der Hilfsfristen - das haben wir schon gehört , es geht um die medizinische Notfallversorgung und vor allem geht es um die Menschen im ländlichen Raum. Das Gesetz soll so anpasst werden, dass man ihnen auch mit dem Personal und den Dingen, die wir haben, schnell helfen kann, wenn es zu einem Notfall kommt.
Die erste zentrale Neuerung ist die Einführung des Telenotarztsystems. Wir haben schon gehört, wie es am Ende funktionieren soll. Es wurde erfolgreich erprobt im Saalekreis, im Landkreis Mansfeld-Südharz und in Halle. Jetzt verankern wir das im Gesetz. Das ist der richtige Weg.
Der Gemeindenotfallsanitäter wurde ebenfalls schon erfolgreich erprobt in Wittenberg und im Burgenlandkreis. Auch er zieht in das Gesetz ein. Ich denke, beide Dinge miteinander und dann noch die smartphone-basierten Ersthelfer bringen genau das, was am Anfang der Debatte auch gefragt wurde: Wie können wir die Hilfsfristen erreichen, die wir uns setzen? Wie können wir in der Fläche schnell helfen?
In dieser Kopplung mit diesen neuen modernen Systemen, wenn wir das gemeinsam miteinander verbinden, helfen wir nicht nur den Menschen in den Ballungsgebieten, sondern ganz bewusst auch den Menschen in der Fläche unseres Landes.
Die Fortbildungspflicht ist auch eine Neuerung. Sie betrifft mit landesweiten Qualitätsmanagements das Personal der Leitstellen und der kassenärztlichen Vereinigungen, das nichtärztliche Personal des Rettungsdienstes und Mitarbeiter der Leitstellen. Selbst für den Notfallsanitäter ist eine Fortbildungspflicht verankert. Wenn wir das so auf den Weg bringen, dann haben wir einheitliche Standards, und mit einheitlichen Standards werden wir die Qualität nicht nur halten können, sondern vielleicht sogar verbessern.
Es könnte sogar in der Luftrettung noch eine Änderung geben. Wir haben momentan drei Hubschrauber an zwei Standorten. Ein Hubschrauber hat schon jetzt einen 24/7-Dienst. Da der eine Hubschrauber diesen Dienst im Süden hat, wird jetzt überlegt, ob man das auch noch für den Norden anbieten könnte. Das ist noch nicht alles in trockenen Tüchern, aber ich bin frohen Mutes, dass uns das gelingt.
Alles in allem - das will ich am Ende sagen - wird die notärztliche Versorgung auf die Höhe der Zeit gebracht. Der Veränderung der Bevölkerungsstruktur wird Rechnung getragen. Mit erprobten innovativen Systemen wird die Notfallversorgung insbesondere im ländlichen Raum sichergestellt. Ich bitte das Hohe Haus um eine Überweisung in den Innenausschuss, in den Finanzausschuss und in den Sozialausschuss. - Vielen Dank.

