Konstantin Pott (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Pflichtpraktika sind ein wichtiger Bestandteil in der Ausbildung, da sie schon vor dem Ende der Ausbildungszeit Erfahrungen und Einblicke in die Praxis ermöglichen. Pflichtpraktika sind Bestandteil der Ausbildung und daher besteht rechtlich allenfalls Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung, aber nicht auf Mindestlohn.
Zahlt der Praktikumsgeber dem Praktikanten nicht nur eine Aufwandsentschädigung, sondern Lohn, dann muss er für den Praktikanten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abführen. Andernfalls greift eine besondere Versicherung für Praktikanten. Das heißt, allein aufgrund der höheren finanziellen Belastung entfiele wahrscheinlich der ein oder andere Praktikumsplatz oder die ein oder andere Praktikumsstelle.
Lösungen auf Ebene der Hochschulen erübrigen sich zum einen aufgrund der rechtlichen Zuständigkeit und zum anderen aufgrund der finanziellen Ausstattung der Hochschulen in Sachsen-Anhalt. Die Zuständigkeit für die Finanzierung der Studienfinanzierung liegt anders als die Zuständigkeit für die Hochschulen, aber auf der Bundesebene, und daher gibt es aus unserer Sicht zwei denkbare Lösungsansätze, die wir in den Alternativantrag aufgenommen haben.
Eine Möglichkeit wäre eine Änderung der Voraussetzungen für ein elternunabhängiges Bafög, sodass dieses auch für die Praktikumszeit beantragt werden kann, wo ein Nebenjob zeitlich nicht machbar ist und allenfalls das Studium ohne Pflichtpraktika nicht machbar wäre. Ich glaube, ein generell elternunabhängiges Bafög wäre ein richtiger Schritt, um in diesem Land mehr Chancengerechtigkeit zu ermöglichen.
Eine andere Möglichkeit wäre es, die Vergütung der Pflichtpraktika analog zu anderen Praktika zu stellen. An dieser Stelle treten dann aber einige Schwierigkeiten auf, bspw. die Versicherungspflicht bei einer analogen Entlohnung.
Wichtig ist für uns: Pflichtpraktika braucht es, um den Bezug zur Praxis direkt herzustellen und eine Vernetzung - das ist gerade für Sachsen-Anhalt wichtig - mit möglichen Arbeitgebern zu ermöglichen. Deswegen ist es sinnvoll, darüber zu diskutieren, wie wir das Ganze besser ausgestalten können. Die Zuständigkeit liegt in erster Linie aber auf der Bundesebene, deswegen adressieren wir es in unserem heutigen Alternativantrag entsprechend, und zwar mit dem Ziel, mehr Chancengerechtigkeit zu ermöglichen. Dafür wäre in unseren Augen ein elternunabhängiges Bafög der beste Weg, der einfachste Weg. Deswegen sollten wir diesen Weg forcieren. - Vielen Dank.