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Plenarsitzung

Transkript

Sebastian Striegel (GRÜNE):

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe eine Frage an die Landesregierung, ich vermute, sie geht an die Innenministerin. Wir sehen seit einer geraumen Weile, dass insbesondere Russland einen hybriden Krieg gegen die Bundesrepublik Deutschland, gegen Europa führt. Wir wissen, dass dieser Krieg auch mit Drohnenüberflügen und durch Drohnenüberflüge ausgetragen wird. Die gesamte Diskussion zur Abwehr, nicht nur dieser Drohnen, sondern von Drohnen insgesamt, wird aktuell umfassend und auf allen Ebenen unseres Landes geführt. 

Mich interessiert, welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf die Landesregierung in diesem Zusammenhang sieht und welche konkreten Beschaffungsvorhaben ggf. schon im Blick sind, gerade auch mit Blick auf die Landespolizei. Man konnte unlängst vernehmen, dass sich jetzt auch der Hochschul- und Energieminister zu dem Thema Drohnenabwehr

(Ulrich Siegmund, AfD, lacht)

und Kompetenzen der Polizei äußert. Mich interessiert, welche Planungsnotwendigkeiten die zuständige Innenministerin in diesem Bereich sieht. 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Frau Ministerin Dr. Zieschang.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Auch vielen Dank, Herr Abg. Striegel, für die Frage. Da ich das Privileg hatte, in verschiedenen Ministerien tätig zu sein, kann ich mich zu verschiedenen Themenstellungen äußern. Ich konzentriere mich jetzt auf das, wofür ich unmittelbar zuständig bin. 

Zum Thema Drohnenabwehr gibt es allerdings auch eine übergreifende Zuständigkeit. Im polizeilichen Bereich beschäftigen wir uns seit langer Zeit mit dem Thema Drohnenabwehr, derzeit auch auf der Ebene der Innenministerkonferenz. 

Im Zuge dessen haben wir uns darauf verständigt, dass es unter anderem ein Lagebild zur Drohnengefährdung geben wird. Dieses wird vom BKA erstellt. Ein erstes Lagebild liegt vor. Das wird selbstverständlich fortgeschrieben. Es ist jedoch von hoher Relevanz, dass die einzelnen Erkenntnisse aus den Bundesländern bundesweit zusammengeführt werden, um bestimmte Entwicklungen klarer beschreiben zu können. 

Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass das Bundeslagebild ergeben hat, dass nördliche Bundesländer sehr stark von Drohnensichtungen im Zusammenhang mit kritischen Infrastrukturen und militärischen Einrichtungen betroffen waren. Ich glaube, dazu gab es in einer Zeitung eine größere Übersicht. 

Auch wenn wir bislang in diesem Zusammenhang noch nicht so stark betroffen waren, beschäftigt uns das Thema gleichwohl, weil auf der Ebene der Innenministerkonferenz entschieden wurde, dass in jedem Bundesland ein Grundschutz vorgehalten werden soll. Dieser Grundschutz beinhaltet, dass jede Landespolizei Drohnen verifizieren, abwehren und detektieren kann. 

Einen Teil dieses Grundschutzes haben wir bereits für Sachsen-Anhalt beschafft. Sprich: Zum jetzigen Zeitpunkt können wir Drohnen verifizieren. Wir haben auch die Möglichkeit der Intervention in der Form, dass die Verbindung zwischen Drohnenführer und Drohne gestört wird, damit die Drohne entweder zum Ausgangspunkt zurückfliegt oder kontrolliert landet. 

Technik ist das eine. Ich brauche jedoch immer auch ausgebildete Kolleginnen und Kollegen. Ich denke, die Ausbildung wird auch in Kürze abgeschlossen sein. Deswegen greifen wir im Augenblick bei besonderen Einsatzlagen auch noch auf Drohnentechnik aus Brandenburg und Nordrhein-Westfalen zurück. 

Für die Technik, die wir jetzt beschafft haben, haben wir im SOG mit den §§ 13 und 33 eine ausreichende rechtliche Grundlage. Trotzdem wird im Kreise der Innenministerkonferenz diskutiert, ob man doch noch eine spezialgesetzliche Norm vorsieht. Im Augenblick hat das Bundesland Hessen eine solche Norm. Davon schreiben alle anderen Bundesländer ab. Das geht ein bisschen in die Richtung von unserem § 33 SOG, aber man könnte es noch spezifisch auf Drohnen konkretisieren. 

Für mich ist allerdings etwas anderes relevant. Wir haben uns jetzt auf diesen Grundschutz verständigt, der die Abwehr insofern vorsieht, dass die Verbindung gestört wird. Ich glaube, jetzt kommen wir in die Diskussion, ob die Polizei nicht auch die Fähigkeit haben muss, Drohnen abzuwehren, indem sie gegnerische Drohnen zerstört. Dafür würde es in der Tat einer Rechtsgrundlage bedürfen, die wir in Sachsen-Anhalt im Augenblick noch nicht haben. 

Ich weiß, dass die bayerische Landesregierung an einem entsprechenden Gesetzentwurf arbeitet. Wir sind da auch schon in der Abstimmung, um zu sehen, ob das etwas wäre, was eventuell auch bei uns im SOG seinen Niederschlag findet. 

In diesem Zusammenhang ist mir eines sehr, sehr wichtig. Es ist eben nicht ausschließlich eine Zuständigkeit des Innenministeriums. Es geht darum, Drohnendetektions- und  abwehrmöglichkeiten für besondere Anlässe und besondere operative Einsätze der Polizei vorzusehen. Wenn wir uns dem Thema „kritische Infrastruktur“ zuwenden, gibt es natürlich auch eine originäre Zuständigkeit der kritischen Infrastrukturen selbst und somit der jeweils zuständigen Ministerien.

Ich weiß bspw. aus dem Energiesektor, dass es dort ein hohes Interesse daran gibt, eine eigene Rechtsgrundlage für die Drohnenabwehr zu haben. Die Drohnendetektionen kann im Augenblick bereits von allen kritischen Infrastrukturen selbst vorgenommen werden. Beim Thema Drohnenabwehr haben die kritischen Infrastrukturen aktuell jedoch noch keine Zuständigkeiten. Das ist etwas, das im Rahmen des KRITIS-Dachgesetzes auf Bundesebene beantwortet werden kann. 

Ich glaube, das ist völlig nachvollziehbar und naheliegend. Die Polizei kann nicht neben jeder kritischen Infrastruktur stehen. Wenn wir das möchten, kommen wir mit 7 000 Polizeivollzugsbeamtinnen und  beamten im Land nicht aus. Insofern gibt es originäre Zuständigkeiten der kritischen Infrastrukturen. Im Bereich der Drohnendetektion nehmen sie viele wahr. Viele wollen gern eine weitergehende rechtliche Grundlage für die Drohnenabwehr durch kritische Infrastrukturen selbst. Das betrifft das KRITIS-Dachgesetz und womöglich auch einzelne Fachgesetze, die dann wiederum in der Zuständigkeit der jeweiligen Fachressorts liegen.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Vielen Dank, Frau Ministerin.