Tagesordnungspunkt 14
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Sachsen-Anhalt (Landzahnarztgesetz Sachsen-Anhalt - LZAG LSA)
Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/5494
Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/5559
(Erste Beratung in der 89. Sitzung des Landtages am 14.05.2025)
Zu dem Gang der Beratungen wird uns Frau Dr. Richter-Airijoki berichten.
Bevor Sie zum Mikrofon und zum Rednerpult kommen: Auf der Besuchertribüne haben sich Damen und Herren der Firma Dataport von der Niederlassung in Magdeburg eingefunden. Ich begrüße Sie ganz besonders hier im Landtag.
(Beifall im ganzen Hause)
Wir alle sind uns der Bedeutung von Dataport auch für das Land Sachsen-Anhalt sehr bewusst. Wir freuen uns über Ihr Interesse an den Plenardebatten.
Frau Dr. Richter-Airijoki, bitte.
Dr. Heide Richter-Airijoki (Berichterstatterin):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, SPD und FDP in der Drs. 8/5494 in der 89. Sitzung am 14. Mai 2025 zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Mit dem Gesetzentwurf sollten die Finanzierung von zehn Stipendien für zahnmedizinische Studienplätze pro Jahr im europäischen Ausland sowie die Einführung einer Landzahnarztquote als Vorabquote bei der Vergabe von Zahnmedizinstudienplätzen in Sachsen-Anhalt ab dem Wintersemester 2025/2026 umgesetzt werden. Um die zahnmedizinische Versorgung im Land zu verbessern, sollte diese Quotenregelung mit der Auflage verknüpft sein, nach dem Studium in Sachsen-Anhalt für die Dauer von zehn Jahren dort zahnärztlich tätig zu werden, wo konkreter zahnmedizinischer Versorgungsbedarf besteht.
Da eine Beschlussfassung des Landtages im Juni 2025 angestrebt wurde, befasste sich der Sozialausschuss auf Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP gemäß § 84 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags in einer Sondersitzung am 14. Mai 2025 erstmals mit dem Gesetzentwurf. Im Ergebnis dieser Beratung verständigte sich der Ausschuss auf die Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.
Zu der abschließenden Beratung des Sozialausschusses am 28. Mai 2025 lagen dem Ausschuss schriftliche Stellungnahmen sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vor, mit der das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Juni 2025 festgesetzt und damit eine rückwirkende Wirkung entfaltet werden sollte. Nach kurzer Beratung verabschiedete der Sozialausschuss mit 8 : 0 : 3 Stimmen den Gesetzentwurf mit dieser Änderung in der Ihnen in der Drs. 8/5559 vorliegenden Beschlussempfehlung an den Landtag.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Sozialausschusses bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank.