Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das will ich gern tun.
Ob Großtrappe, Mopsfledermaus oder Trauerseeschwalbe, alle drei Arten leben in unterschiedlichen Regionen Sachsen-Anhalts, aber sie haben eines gemeinsam: Ihr Bestand ist gefährdet. Das Artensterben ist kein abstraktes Phänomen aus fernen Ländern. Es findet praktisch vor unserer Haustür statt.
Gerade auch angesichts des fortschreitenden Klimawandels dürfen wir in unseren Bemühungen zum Schutz heimischer Tier- und Pflanzenarten daher nicht nachlassen, auch nicht in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Deshalb darf ich darauf hinweisen, dass trotz angespannter Haushaltslage das Umweltressort für den klassischen Umwelt- und Naturschutz in diesem Jahr mehr als 10 Millionen € bereitstellt.
Ja, lieber Herr Aldag, es gibt eine Strategie zum Schutz der Biodiversität seit 2010 im Lande. Und es ist richtig: Im Koalitionsvertrag steht der Auftrag, diese zu überarbeiten. Das gemeinsame Ziel der Regierungskoalition wurde jedoch so etwas gibt es nun einmal in der Welt mittlerweile durch einen veränderten Rechtsrahmen der EU mit der Wiederherstellungsverordnung überholt.
Die am 18. August 2024 in Kraft getretene Verordnung stellt einen zentralen Baustein des Green Deals und ein Kernelement zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie für das Jahr 2030 dar. Sie ist in allen Teilen rechtlich verbindlich und gilt unmittelbar, also auch hier vor Ort. Sie beinhaltet nicht nur Naturschutzziele, sondern auch solche zum Klimaschutz, zur Klimawandelanpassung, zur Verbesserung der Ernährungssicherheit und zur Erfüllung vieler weitere internationaler Verpflichtungen.
Die Verordnung nimmt die Dienstleistungen intakter Ökosysteme in den Blick: Starkniederschlags- und Katastrophenvorsorge, Abkühlung von innerstädtischen Lebensräumen, Lärm- und Gesundheitsschutz, angepasste Freizeitgestaltung, nachhaltiger Tourismus, sauberes Wasser, unbelastete Luft usw. usf. Sie steht in ihrer thematischen Breite mit den Ressortverantwortlichkeiten in gleicher Linie wie die Biodiversitätsstrategie des Landes.
Selbstverständlich gibt es das ist der Unterschied zu der Kleinen Anfrage, die Sie gestellt haben erste organisatorische Umsetzungsschritte auf der Bundesebene und darauf aufbauend auch auf der Landesebene.
Selbstverständlich können wir uns dann mit der Biodiversitätsstrategie beschäftigten, aber das ist nun einmal die Abfolge. Sie ist durch die Wiederherstellungsverordnung der EU jetzt einfach ein Stück weit in eine andere Richtung gelenkt worden. Das halte ich auch für sinnvoll. Jetzt daneben eine Überarbeitung der Biodiversitätsstrategie vorzunehmen, halten wir nicht für sonderlich effizient.
(Dorothea Frederking, GRÜNE: Aber Sie müssen doch jetzt handeln!)
- Ja, wir handeln ja.
(Hendrik Lange, Die Linke: Nein!)
Wir handeln ja, liebe Frau Frederking, indem wir nämlich die Wiederherstellungsverordnung zusammen mit dem Bund umsetzen. Deshalb: Der Schutz der Biodiversität ist in Sachsen-Anhalt verbindlich geregelt. Er hat einen hohen Stellenwert. - Das ist im Moment der Stand.
Darüber wollen die Koalitionspartner, wenn ich das richtig verstanden habe, in den Ausschüssen reden. - Vielen Dank.