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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 15

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der haus- und amtsärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Sachsen-Anhalt (Land- und Amtsarztgesetz Sachsen-Anhalt - LAAG LSA)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6597


Einbringen wird diesen Gesetzentwurf die Ministerin Frau Grimm-Benne.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! In unserem Land werden zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder drohend unterversorgten Gebieten und zur Sicherstellung des ärztlichen Nachwuchses im öffentlichen Gesundheitsdienst seit dem Jahr 2020 Studienplätze für das Medizinstudium für Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen einer Quote vorgehalten. Voraussetzung ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber ihre Motivation und persönliche Eignung zu haus- bzw. amtsärztlichen Tätigkeiten in einem Auswahlverfahren nachweisen und sich verpflichten, nach der Ausbildung für die Dauer von zehn Jahren hausärztlich bzw. amtsärztlich in Sachsen-Anhalt tätig zu sein.

Die Möglichkeit, Medizin über die Land- und Amtsarztquote in Sachsen-Anhalt zu studieren, eröffnet jungen, engagierten Menschen eine berufliche Perspektive in einem Beruf, der für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung dringend benötigt wird, ohne hierfür einen Abiturdurchschnitt von 1,0 zu fordern.

Aktuell sind in unserem Land mehr als 170 offene Hausarztsitze zu verzeichnen. Im Rahmen der bisherigen Land- und Amtsarztquote wurden bereits mehr als 130 Studienplätze in der Humanmedizin für Sachsen-Anhalt vergeben. Das ist ein wichtiger Baustein, um die medizinische Versorgung im Land, insbesondere in ländlichen Regionen, auch in Zukunft sicherzustellen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieses erfolgreiche Programm inhaltlich nicht verändert werden, sondern es sollen lediglich die Aufgaben der zuständigen Stelle auf die für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung verantwortliche Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt übertragen werden. Diese Aufgabenzuweisung entspricht der Organisationsentscheidung im Landzahnarztgesetz Sachsen-Anhalt vom 26. Juni 2025, mit dem die Aufgaben der zuständigen Stelle auf die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt übertragen wurden.

Die KVSA nimmt bereits nach dem geltenden Gesetz etliche Aufgaben wahr, z. B. die Durchführung des Auswahlverfahrens der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber, und ist zur Übernahme der weitergehenden Aufgabe einer zuständigen Stelle bereit. Da sie im Übrigen auch für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung zuständig ist, kennt sie die Gegebenheiten der vertragsärztlichen Versorgung im Land genau. Sie ist deshalb besonders geeignet, die Bewerberinnen und Bewerber für die Land- und Amtsarztquote auszuwählen und die Einhaltung der Verpflichtungen zu überwachen.

Ich wäre Ihnen für eine möglichst zeitnahe Ausschussberatung sehr verbunden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.