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Plenarsitzung

Transkript

Guido Kosmehl (FDP): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Ja, wir müssen darüber reden, wie wir im Katastrophenfall eine faire Lastenteilung, Lastenübernahme sicherstellen können. Unsere gesetzlichen Grundlagen sind diesbezüglich jetzt eindeutig. 

In der Debatte hat mir nicht gefallen, dass der Kollege Köhler sozusagen versucht hat, dieses Thema mit dem Auslandseinsatz zu vermischen. 

Wann die Bundeswehr im Inneren im Wege der Amtshilfe tätig werden kann, ist im Grundgesetz klar geregelt. Wenn ich bestelle und wenn ich die Hilfe in Anspruch nehme, dann weiß ich eigentlich aus der Praxis, dass natürlich eine Kostentragungspflicht entstehen kann. 

Dass wir uns alle dafür einsetzen, dass so etwas nicht dazu führt, dass eine Kommune zahlungsunfähig wird, das ist völlig klar. Aber es ist ein Fakt, dass eine Rechnung gestellt wird. Die Forderung, auf eine Rechnung zu verzichten, fängt beim Bundesrechnungshof an und endet bei den Regelungen des Grundgesetzes. Frau Ministerin hat Artikel 104a des Grundgesetzes angeführt. Man kann nicht einfach sagen, wir machen alles kostenlos. Natürlich müssen die Fähigkeiten bei der Bundeswehr für solche Amtshilfe auch vorgehalten werden. 

Herr Kollege Erben hat einen Punkt genannt, die Frage gestellt, ob die Einteilung in unserem Katastrophenschutzgesetz noch richtig ist. Brauchen wir die Großschadenslage als eine weitere Möglichkeit, um im Katastrophenfall eine andere Finanzierung, eine andere Kostenteilung hinzubekommen? Darüber würden wir gern auch im Ausschuss reden. 

Ich will die Gelegenheit nutzen, an der Stelle eine Idee anzusprechen, die meine Kollegin Katrin Tarricone hier im Landtag bereits vor knapp einem Jahr angesprochen hat. Wir sollten in Sachsen-Anhalt für die Zukunft darüber nachdenken, einen sogenannten Katastrophenfonds zu bilden. Aus den immer noch sprudelnden Einnahmen der Feuerschutzsteuer könnten wir einen Teil nicht für den direkten Brandschutz in den Kommunen, für die die Koalition in dieser Legislaturperiode einen Aufwuchs von 3 Millionen € auf 4,5 Millionen € organisieren konnte, oder für die Beschaffung für den Brand- und Katastrophenschutz beim Land verwenden, sondern in einen Katastrophenschutzfonds geben, aus dem wir schnell und vielleicht auch unbürokratisch Hilfeleistungen finanzieren können; denn Kosten fallen auch an, wenn wir private Unternehmen wie bei der Flut damit beauftragen, dass sie uns am Damm helfen. Auch das muss bezahlt werden. 

Man kann immer sagen, sie sollen alle mithelfen und alles kostenlos machen, aber bei denen entstehen auch Kosten. Deshalb würden wir gern auch dieses Instrument weiter in die Diskussion einbringen und darüber auch im Ausschuss sprechen, damit wir in unserem Katastrophenschutz besser werden und eine faire Lastenverteilung hinbekommen. 

Letzter Punkt, Herr Präsident. Ich bin dankbar, zum einen dafür, dass die Bundeswehr geholfen hat, zum anderen dafür, dass die Verantwortungsträger vor Ort die Entscheidung getroffen haben, die Amtshilfe anzufordern. Sie sollten sich davon auch nicht deshalb abhalten lassen, weil daraus vielleicht eine Kostentragungspflicht folgt, sondern sie sollten nach der entsprechenden Notwendigkeit entscheiden. Darüber sollten wir alle gemeinsam diskutieren. - Vielen Dank. 

(Zustimmung bei der FDP)