Kerstin Eisenreich (Die Linke):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Also, er mag betriebswirtschaftlich unterirdisch sein, volkswirtschaftlich ist er es nicht. - Das einmal vorweg.
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE, lacht)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer Bergbau betreibt, der hinterlässt in der Natur und Umwelt unübersehbare Spuren. Daher ist es folgerichtig, dass nach dem Bundesberggesetz auch Betreiber von Braunkohletagebauen für die Folgekosten ihres wirtschaftlichen Handelns aufkommen müssen.
Nach dem Handelsgesetzbuch müssen sie Rückstellungen bilden, damit nach dem Ende der Braunkohleförderung die Renaturierung und Wiedernutzbarmachung sowie dauerhaft notwendige Maßnahmen, sogenannte Ewigkeitskosten Frau Lüddemann hat es gesagt , finanziert werden können. Genau dazu gehört z. B. die ordnungsgemäße Wiederherstellung des Wasserhaushaltes, die nicht ganz ohne ist, wie es manche hier im Haus behaupten.
Allerdings wird durch das beschriebene System bisher eben nicht sichergestellt, dass die Rückstellungen für die Folgekosten in ausreichender Höhe gesichert werden, sodass letztendlich erhebliche Kosten auf die Steuerzahler*innen zukommen können.
Die Studie „Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich“ stellte bereits im Jahr 2016 fest, dass weder die Kostenschätzungen noch die Rückstellungsberechnungen transparent seien. Unzureichend sei auch die Konzernhaftung im Insolvenzfall. Das haben wir erlebt.
Es gibt weitere Kritikpunkte. Ändern könnte dies ein unabhängiges Kostengutachten zur Überprüfung der Folgekosten und Rückstellungsberechnungen. Im Übrigen gibt es ein solches Gutachten. Das wurde nämlich im Auftrag des BMWi im Dezember 2020 erbracht.
Der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt als Lösung die Gründung einer länderübergreifenden Stiftung mit Brandenburg und Sachsen vor. Diese privatrechtliche Form ist durchaus eine Möglichkeit, um die Finanzierung und Erledigung der Aufgaben sicherzustellen. Vielleicht haben Sie dazu auch einmal in Richtung Steinkohlebergbau geschaut; denn dort läuft es ähnlich.
(Zustimmung bei der Linken - Sebastian Striegel, GRÜNE: Fahren Sie einfach mal nach NRW, dann sehen Sie das!)
Richtig ist, dass diese Stiftung im Fall eines geordneten Ausstiegs aus der Braunkohleförderung und verstromung eine Option ist. Allerdings ist sie nicht die einzige. Die bereits genannte Studie aus dem Jahr 2016 schlägt die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht vor. Dieser verspreche die höchste Sicherheit für die langfristige Finanzierungsvorsorge für die ordnungsgemäße Wiederherstellung von Langzeitschäden und für potenziell anfallende Ewigkeitskosten.
Es gibt weitere Optionen, z. B. eine Kombination von internen und externen Lösungen. Was bedeutet das nun? - Da die Folgekosten in unterschiedlichen Zeiträumen anfallen, könnten kurz- und mittelfristige Verbindlichkeiten aus der Sicherheitsleistung, wie sie in § 56 des Bundesberggesetzes geregelt werden, gesichert werden. Langfristige Verbindlichkeiten wiederum könnten mit einem externen Fonds gesichert werden.
Es ist richtig, sich mit der sicheren Finanzierung der Bergbaufolgekosten in Sachsen-Anhalt zu befassen, damit eben nicht wieder das Prinzip „Gewinne privatisieren und Verluste vergesellschaften“ befördert wird. Der vorliegende Vorschlag stellt allerdings einseitig auf die Stiftungslösung ab. Angemessen wäre deshalb eigentlich eine Diskussion über weitere Handlungsoptionen, aber das ist, wie wir gehört haben, von der Koalition nicht gewollt. - Vielen Dank.