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Plenarsitzung

Transkript

Jan Riedel (Minister für Bildung): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann zu der Frage, wie es zu DDR-Zeiten gewesen ist, tatsächlich auch nichts beitragen. Ich bin also in derselben Situation. Aber ich weiß ungefähr, wie es derzeit bei der Frage der Leihgebühren läuft.

Der Landtag hat in seiner 58. Sitzung am 26. Januar 2024 über die Entlastung von Lernmittelkosten debattiert. Mit der Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen wurde damals unter anderem der folgende Prüfauftrag beschlossen: Die Landesregierung sollte prüfen, ob die Möglichkeit besteht, den Kreis der Begünstigten für die abgesenkten Lernmittelgebühren zu erweitern und welche neuen Formen der Entlastung von Lernmittelkosten entwickelt werden können.
Das Ministerium für Bildung hat dann am 8. August 2024 und auch am 24. April 2025 dem Bildungsausschuss ausführlich über die Prüfergebnisse berichtet. Im Ergebnis waren eine Veränderung der Lernmittelkostenentlastung und eine Erweiterung des Begünstigtenkreises nicht indiziert gewesen. Der Bildungsausschuss   so hat man mich informiert   hat seinerzeit den Antrag für erledigt erklärt.

Das Bildungsministerium hat bei der Berichterstattung im Ausschuss für Bildung mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Alternative zum bestehenden System de facto nur die Lernmittelfreiheit wäre. Ich kann verstehen, dass dies für viele sicherlich wünschenswert ist. Wir haben derzeit die Situation, dass sechs weitere Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland Lernleihgebühren erheben, neun Länder nicht.

Aber: Um jedoch den Ausfall der Leihgebühreneinnahmen und die Preissteigerungen auf dem Lernmittelmarkt zu kompensieren, müsste der derzeitige jährliche Haushaltsansatz im Einzelplan 07 um rund 5 Millionen € auf etwa 10 bis 12 Millionen € erhöht werden. Das ist Geld, das im Haushaltsplan 2025/2026 nicht zur Verfügung steht.

Da wir gerade beim Thema Geld sind, noch eine kurze Bemerkung zu den Ausführungen von Herrn Lippmann. Sie haben gesagt, dass die Höhe der Einnahmen aus Leihgebühren je Schule die Beschaffung neuer Schulbücher beeinflusse bzw. limitiere. Dem möchte ich widersprechen. Es besteht kein Zusammenhang zwischen den eingenommenen Leihgebühren an einem bestimmten Ort und dem Umfang, in dem neue Lehrwerke beschafft werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen enthält einen Aspekt, der weitergeht und der aus meiner Sicht einer näheren Betrachtung lohnt, nämlich die Digitalisierung des Verfahrens.

(Beifall bei der CDU)

Bisher werden die Nachweise der Berechtigung für eine ermäßigte Leihgebühr für Lernmittel, im Normalfall ein Leistungsbescheid, in jedem Einzelfall von den Schülern in der Schule vorgelegt. Das Verfahren kostet Unterrichtszeit und ist durch das Aggregieren von Daten fehleranfällig. Es ist jedoch datenschutzkonform, was in unserer Zeit sicher ein nicht zu unterschätzendes Argument ist.

Ich würde es jedoch begrüßen, wenn wir einen Weg finden, dieses Verfahren zu digitalisieren und bestimmte Merkmale in den Schülerakten im Bildungsmanagementsystem zu hinterlegen. Hier könnten dann lediglich die Merkmale, dass ein Ermäßigungsgrund besteht und wann der Nachweis vorgelegt wurde, erfasst werden. Wenn es dafür Möglichkeiten und eine Mehrheit gibt, wäre das ein weiterer kleiner Baustein für die Entlastung der Lehrkräfte. Wir müssen im Ministerium dafür sorgen, dass auch diese technische Lösung im Bildungsmanagementsystem umgesetzt werden kann.

Zur künftig präferierten Form der Lernmittel, wie es im Alternativantrag formuliert ist, gedruckt oder digital, bedarf es weiterer Erörterungen im Ausschuss für Bildung; denn gedruckte Lernmittel sind derzeit langfristig noch erheblich preiswerter als digitale Lernmittel.

Für digitale Lernmittel sind im Regelfall personengebundene Jahreslizenzen zu bezahlen. Gedruckte Lernmittel können als Klassensatz beschafft und dann mehrfach ausgeliehen werden. Hinzu kommt, dass bei der Verwendung digitaler Lernmittel anders als bei gedruckten Lernmitteln der Buchpreisrabatt von 12 % nicht gewährt wird. Sie sehen also, darüber werden wir in den Gremien reden und zu reden haben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Herr Riedel, warten Sie bitte. Es gibt eine Frage von Frau Hohmann. - Frau Hohmann, Sie haben das Wort. Bitte.


Monika Hohmann (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, ich habe wirklich nur eine Frage. Sie sprachen davon, dass sich die Kosten für die Beschaffung von Lernmitteln um 10 bis 12 Millionen € erhöhen würden.


Jan Riedel (Minister für Bildung): 

Auf 10 bis 12 Millionen.


Monika Hohmann (Die Linke): 

Auf 10 bis 12 Millionen. Meinen Sie, dass diese Zahlen bei Bestand der jetzigen Situation gelten, nach der wir alle vier Jahre die Lernmittel neu beziehen? Oder könnten Sie sich auch vorstellen, dass wir nicht alle vier Jahre die Schulbücher neu bestellen? Also gilt diese Zahl bei gleichem Bestand oder bei Ausweitung?

(Beifall bei der Linken)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Sie können antworten. 


Jan Riedel (Minister für Bildung): 

Vielen Dank. - Frau Hohmann, ich denke, diese Zahl   diese Erhöhung um 5 Millionen € auf 10 bis 12 Millionen €   bezieht sich auf den jetzigen Zustand. Über die weiteren Dinge sprechen wir im Ausschuss.