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Plenarsitzung

Transkript

Olaf Meister (GRÜNE): 

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ein wichtiger, aber komplizierter Verhandlungsgegenstand, mit dem wir es hier zu tun haben. Die Stellungnahmen, gerade die des Städte- und Gemeindebundes, sprechen Bände. Einigkeit herrscht über die dringende Notwendigkeit, die rechtlichen Unsicherheiten rund um die Kreisumlagenerhebung in Sachsen-Anhalt zu beheben und endlich Rechtssicherheit zu schaffen. Die Zielrichtung, künftig die rechtlichen Vorgaben der Rechtsprechung in die Kommunalverfassung aufzunehmen und die gelieferten Daten der Kommunen hinsichtlich tatsächlicher Ausgaben für die Höhe der Kreisumlagenfestsetzung als entscheidend heranzuziehen, ist richtig. 

Während das Ziel, Rechtssicherheit durch gesetzliche Konkretisierung der OVG-Rechtsprechung zu schaffen, grundsätzlich zu begrüßen ist, offenbart die Stellungnahme des Landesrechnungshofes aber weiterhin bestehende Probleme. Insbesondere die Fokussierung auf die Finanzkraft einzelner Gemeinden ist problematisch. 

Mit der vorgeschlagenen Formulierung im § 99 des Gesetzentwurfs wird riskiert, dass Landkreise durch die Zwangsanpassung an die schwächste Kommune ihre eigene Handlungsfähigkeit verlieren - ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichrang der Selbstverwaltungsgarantien. In Landkreisen mit überwiegend leistungsfähigen Kommunen könnte die Umlagenhöhe durch eine einzige finanzschwache Kommune auf ein Niveau gedrückt werden, das die Kreisfinanzen destabilisiert. 

Der übergroße Teil der kreislichen Ausgaben entsteht durch gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgaben, die aber eben bezahlt werden müssen. Dabei gibt es wenig Spielraum. Ob die jetzige Lösung über Mansfeld-Südharz hinaus die Probleme in anderen Landkreisen löst, erscheint insofern fraglich. Möglicherweise wäre es eine vertiefte Prüfung wert gewesen, den Medianwert der Gemeindefinanzen statt Einzelfälle zugrunde zu legen und/oder Schwellenwerte für Ausnahmesituationen zu definieren - um nur kurz Ansätze zu benennen, die eine Rolle spielen könnten.

Ob des dauerhaften Rechtsfriedens müssen wir also skeptisch bleiben. Der Vorredner ging darauf ein. Ich will es hoffen, aber wir wissen es halt nicht. Ich sehe, dass sich da neue Konfliktlinien andeuten. Im Ergebnis bleiben bei uns Bedenken gegen die gewählte Ausgestaltung der Umlage bestehen. Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Änderung in der Zukunft doch bewähren wird oder ob wir hier, falls der Rechtsfrieden gestört bleibt, weitere Änderungen auf den Weg bringen müssen.

Die auch in dem Gesetzentwurf enthaltene Anpassung, wonach es Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden ermöglicht wird, für ihre Veröffentlichungen die Internetpräsenz der Verbandsgemeinde zu nutzen, ist unstreitig und zu begrüßen. - Vielen Dank.