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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! An die AfD-Fraktion: Sie wissen doch ganz genau, dass das, was Sie vorschlagen, verfassungsrechtlich mehr als bedenklich ist.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Warum? - Oliver Kirchner, AfD: Nein! Sie sind das mit Ihren Haushalten! Nicht wir! Das hat das Verfassungsgericht schon erklärt im Bund! -  Daniel Rausch, AfD: Gegen was verstößt er denn? - Jan Scharfenort, AfD: Ihr Haushalt ist immer verfassungswidrig, unserer nicht!)

Dieser Antrag ist reine Stimmungsmache. 

(Zustimmung bei der Linken)

Das ist ein perfider Gesetzentwurf, der in einem demokratischen Mäntelchen der Selbstverwaltung daherkommt und der versucht, einen Keil in die Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Land und Kommune zu treiben. 

(Lothar Waehler, AfD: Nein, überhaupt nicht! Das wollen die Menschen!)

Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung erfolgt an die Länder und dann auf die Kommunen gemäß dem bekannten Königsteiner Schlüssel. Diese Pflicht kann man nicht durch ein Widerspruchsrecht auflösen. 

(Frank Otto Lizureck, AfD: Wegen der Abkommen!)

Dabei haben Kommunen bedeutende Einflussmöglichkeiten, Migration und Integration aktiv vor Ort zu gestalten und auf allen Ebenen der Politik gehört zu werden. Wichtige Foren für Austausch und Teilhabe, wie bspw. Regional  und Landeskonferenzen oder der Städte , Gemeinde- oder Landkreistag wirken in die Politik bis ganz oben. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker stoßen Integrationsprojekte an, stärken die lokalen Integrationsbündnisse und kümmern sich um die Gesellschaft vor Ort. 

(Lothar Waehler, AfD: Das ist doch völliger Unsinn!)

Die Kommunen, die Verwaltung und die zahlreichen ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger haben Herausragendes geleistet. Sie sind es, die sich um die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten, zuletzt aus der Ukraine, gekümmert haben und die Integration vor Ort in Kitas, Schulen, Vereinen und Verbänden gestalten. 

Auch der Bund hat einiges getan und viele Mittel bereitgestellt, so etwa erhöhte Pauschalen und veränderte Leistungen für Gemeinschaftsunterkünfte. Länder und Kommunen werden so finanziell entlastet. 

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es gibt noch viel zu tun, um die kommunale Ebene weiter zu unterstützen: bei der Digitalisierung und Entbürokratisierung, mit der Beschleunigung von Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und anderen Ämtern, bezüglich der Prävention und der Therapie der posttraumatischen Belastungsstörung, PTBS, auch bekannt unter dem englischen Akronym PTSD, die einen Teil der Geflüchteten betrifft, aber keineswegs nur diese. 

Wir müssen viel mehr bekannt machen, wie auch Chancen genutzt werden, wie Kommunen z. B. Möglichkeiten des Spurwechsels gestalten, damit auch Geflüchtete zügig und gesetzkonform in Arbeit kommen können. 

Eines steht jedenfalls nicht zur Debatte: das individuelle Recht auf Asyl, der Schutz vor Krieg, Terror und politischer Verfolgung. 

Wir lehnen die Überweisung des Gesetzentwurfes ab. 

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Eva von Angern, Die Linke, und von Stefan Gebhardt, Die Linke)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Dr. Richter-Airijoki. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Lizureck. Ja? 


Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):

Okay. 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Lizureck, bitte. 

(Unruhe)

- Und zu den Unterhaltungen: Es macht immer Spaß, sich mit den Kollegen auszutauschen, aber wenn das dann noch über Bankreihen oder Flure hinweg geht, dann wird das irgendwann so laut, dass es für die anderen nicht mehr sehr erquicklich ist. - Bitte, Herr Lizureck. 


Frank Otto Lizureck (AfD):

Frau Airijoki, schönen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Geben Sie mir vielleicht darin recht, dass Ihre Argumentation vollkommen daneben ist? - Denn wer hier durch sämtliche sichere Drittstaaten reist, der ist kein Flüchtling mehr, wenn er hier ankommt. Wir haben das Schengener Abkommen. Danach müssten wir die gar nicht aufnehmen. 


Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):

Deshalb richten wir uns ja nach dem Grundgesetz und nach den europäischen Regeln. 

(Jan Scharfenort, AfD: Die wurden gerade verschärft, die europäischen Regeln!)

- Ja, und danach richten wir uns ja auch. 

Bundesrecht bricht Landesrecht. 

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Darum ist das auch Quatsch, was Sie erzählt haben! - Unruhe)

Ein Landesgesetz wie das vorgeschlagene Asylnotstandsgesetz, wobei überhaupt kein gesetzlich irgendwie anerkannter Notstand vorliegt, verletzt die Kompetenzordnung des Grundgesetzes und wäre verfassungswidrig.

(Zustimmung bei der SPD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Vielen Dank, Frau Dr. Richter-Airijoki.