Guido Kosmehl (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Man merkt an dieser Debatte wieder, dass man sich über vieles trefflich streiten kann. Ich fange einmal bei Herrn Hecht an.
(Christian Hecht, AfD: Ja!)
Sie sind Jurist, ich bin Jurist. Wir könnten uns natürlich lang und breit darüber streiten, ob „freiheitliche demokratische Grundordnung“ ein unbestimmter Rechtsbegriff ist oder ob er der Auslegung zugänglich ist. Ich als jemand, der das Grundgesetz ehrt, akzeptiere es zumindest, wenn das Bundesverfassungsgericht
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
eine Auslegung getroffen hat. Dann ist der Rechtsbegriff bestimmt.
(Zustimmung bei der FDP, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Hecht, AfD: Na ja, na ja, na ja! -Weitere Zurufe)
An dem Moment, Herr Hecht, kommen Sie nicht mehr vorbei, es sei denn, Sie wollen das Bundesverfassungsgericht beseitigen.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
Das wiederum würde Ihnen hochgehaltene Gewaltenteilungseckpfeiler wegnehmen.
(Unruhe - Christian Hecht, AfD: Das will ich natürlich nicht!)
- Herr Hecht, bleiben Sie ganz entspannt. Sie haben natürlich an einem Punkt nicht ganz unrecht. Das, was der Kollege Striegel mit dem Gesetzentwurf machen will, nämlich jetzt eine Definition des Bundesverfassungsgerichts bezogen auf ein Parteiverbotsverfahren in das Verfassungsschutzgesetz des Landes zu oktroyieren und damit weitere Voraussetzungen auszuschließen, ist natürlich ebenso falsch. Herr Kollege Striegel, § 5 mit all den Bereichen, die wir zusätzlich unter „freiheitliche demokratische Grundordnung“ definieren, sollen dafür sorgen, dass wir Bestrebungen von extremistischen Vereinigungen erkennen. Dabei geht es noch nicht um ein Parteiverbotsverfahren. Dabei geht es um jede Bestrebung - egal, ob sie von links oder von rechts kommt, ob sie religiös motiviert ist oder ob es um den Bereich Spionage geht. Deshalb geht unsere Begriffsbestimmung in § 5 weiter als das, was das Bundesverfassungsgericht im Urteil zum NPD-Verbotsverfahren dargestellt hat. Erster Punkt.
Zweiter Punkt. Herr Striegel, es ist natürlich in Ihrem Sinne ein Versuch, das Parlamentarische Kontrollgremium wieder auszuweiten. Ich weiß, es schmerzt Sie sehr, dass Sie nicht mehr Teil dessen sind. Das Landesverfassungsgericht - ich glaube, dessen Entscheidung akzeptieren wir alle - hat auf Klage der AfD hin, die erfolglos geblieben ist, festgestellt, dass der Landtag das PKGr ordnungsgemäß bestimmt hat und es entsprechend auch zulässig besetzt ist. Ich sage es ausdrücklich - das habe ich schon ein paarmal gesagt : Seitdem in dieser Legislaturperiode das PKGr neu besetzt worden ist, ist es auch wieder ein im Geheimen tagendes Gremium, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)
Jetzt kann sich jeder Gedanken darüber machen, woran das liegen könnte, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Lachen bei der FDP und bei der CDU)
Zum letzten Punkt. Das will ich an der Stelle noch einmal sagen: Ja, uns alle interessiert natürlich, auf welchen Grundlagen der Verfassungsschutz eine Einschätzung vornimmt, eine Einstufung vornimmt, ein Beobachtungsobjekt aussucht oder aber eine Einstufung als rechtsextrem oder eine Einstufung als gesichert rechtsextrem vornimmt. Genau dafür haben wir dieses Parlamentarische Kontrollgremium. Dort können wir das auch entsprechend als Parlamentarier einsehen. Eine frühzeitige öffentliche Beteiligung halte ich nicht für zielführend. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, lehnen wir die Überweisung des Gesetzentwurfes ab. - Vielen Dank.