Stefan Ruland (CDU):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Alles Wesentliche ist gesagt worden. Ich möchte auf zwei Dinge einge-hen. Herr Gallert, dieser Rechnungshof, wie wir ihn in Sachsen-Anhalt haben, ist gemessen an den Rech-nungshöfen im Bundesgebiet personell sehr gut ausgestattet.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Wenn Sie sich an die Beratung über den Doppelhaushalt erinnern, dann ist es sogar in gutem Einklang mit dem Rechnungshof gelungen, zwei VZÄ - Sie müssen mich korrigieren; eine war es mindestens; ich meine, es waren sogar zwei VZÄ - aus dem Rechnungshof abzuziehen, ohne dass der Präsident in einem Trä-nenmeer versunken nicht mehr in die Außenstellen nach Dessau oder Magdeburg gefunden hat.
Das heißt, wir haben gar nicht den Anspruch, die Aufgabe eines kreislichen Rechnungsprüfungsamtes eins zu eins dem Rechnungshof zu übertragen und damit auch die Existenzberechtigung der kreislichen Rech-nungsprüfungsämter infrage stellen.
Es ist vielfach schon gesagt worden, was das Ziel ist. Dort, wo es augenscheinlich Unterstützungsbedarf gibt, soll es der Rechnungshof mit den besonderen Kompetenzen, die er mit sich bringt, tun. Dort, wo al-les läuft, sehe ich ihn nicht. Das ist eine ganz klare Erwartungshaltung, die ich an den Rechnungshof for-mulieren möchte.
(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP)
Zu Herrn Meister. Ich würde vermeiden wollen, über eine Prüflücke zu sprechen. Das hatten wir bereits. Der Kollege Scharfenort ist nicht müde geworden, von einer Prüflücke zu sprechen. Mit meiner Erfahrung aus dem Rechnungsprüfungsausschuss - Herr Dr. Schmidt hat es gesagt - könnte ich die Frage stellen: Wie hoch sind die Prüfgüte und der Durchgriff der Kommunalaufsicht bei der Ausübung ihrer Rechte? Aber eine Lücke ist das nicht. Es ist vielleicht qualitativ nicht so hochwertig gefüllt, wie wir es uns wün-schen würden, aber es wäre ungerecht zu sagen, es hätte zu irgendeiner Zeit eine systemische Lücke ge-geben, die man hätte ausnutzen können. Diese gibt es zumindest auf der Basis der gesetzlichen Grundla-ge nicht.
Mir bleibt nur zu wiederholen, was der Kollege bereits gesagt hat: Wir würden darüber sehr gern beraten und eine Anhörung mit den betroffenen kommunalen Spitzenverbänden durchführen und darüber hinaus sicherlich auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Leistungserbringer oder Zuwendungsempfänger, je nachdem, worauf sich der Ausschuss verständigt.
Wir beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführend Beratung an den Finanzaus-schuss und zur Mitberatung an den Innen- und den Sozialausschuss. - Danke.

