Tagesordnungspunkt 6
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Sachsen-Anhalt (Landzahnarztgesetz Sachsen-Anhalt - LZAG LSA)
Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/5494
Die Einbringung wird Matthias Redlich vornehmen. - Herr Redlich, Sie haben das Wort.
(Beifall bei der CDU)
Matthias Redlich (CDU):
Werte Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Präsident! Unsere Deutschland-Koalition aus CDU, SPD und FDP handelt, um einer prekären zahnmedizinischen Versorgungssituation entschlossen entgegenzu-treten.
(Zustimmung bei der CDU)
Mein Zahnarzt meinte schon vor Jahren, wir brauchen mehr Kolleginnen und Kollegen, sonst entsteht ein Versorgungsengpass. Die statistischen Daten des Versorgungsatlas belegen dies. In meiner Heimat, in Mansfeld-Südharz, weist die Prognose bis 2030 einen Versorgungsgrad von unter 80 % aus. Im Land droht der Versorgungsgrad mit Zahnärzten bis 2030 in einigen ländlichen Regionen wie in der Altmark oder im Burgenlandkreis sogar auf unter 40 % zu fallen.
Gleichzeitig nimmt der Anteil älterer Menschen zu und dadurch steigt die Notwendigkeit einer umfas-senderen zahnmedizinischen Betreuung. Bis zum Jahr 2030 brauchen wir 340, bis zum Jahr 2035 insge-samt sogar 750 neue Zahnärztinnen und Zahnärzte. Dafür müssen wir nicht nur genügend Studierende ausbilden, sondern diese vor allem auch in unserem Land halten und an unterversorgte Gebiete binden.
Ich bin deshalb sehr froh, dass wir heute die Landzahnarztquote auf den Weg bringen und die bestehen-den Initiativen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung durch die Finanzierung weiterer Stipendien unter-stützen wollen.
(Beifall bei der CDU)
Die Sicherung der medizinischen Versorgung stand im Landtag und in den zuständigen Ausschüssen von Beginn dieser Legislaturperiode an im Fokus. Als Parlamentarier haben wir unsere Fragen zur Gewinnung von Ärzten und Zahnärzten in unterschiedlichster Form adressiert.
Unsere Anliegen und Fragen wurden von der Landesregierung ernst genommen. Die Landesregierung hat unter Führung unseres Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff die Herausforderungen im Gesundheits-wesen angenommen und sich ihnen gestellt. Die Gesundheitsministerin wird dazu sicherlich noch einiges ausführen.
In Anhörungen und im Ausschuss, aber auch bei den weiterführenden Gesprächsterminen; und damit meine ich nicht, dass ich jährlich zur Vorsorgeuntersuchung bei meinem Zahnarzt mit ihm über die Situa-tion rede, sondern die Gespräche, die wir mit der KZV, mit den Ärzten, mit den Verbänden geführt haben.
Aber auch vor Ort haben wir Ideen und Lösungsansätze erarbeitet, haben intensiv über die Möglichkei-ten, die bestehen, beraten. Dabei stellte sich aber immer wieder die Frage der Zuständigkeit. Der Sicher-stellungsauftrag für die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung obliegt nach § 72 SGB V der Kas-senzahnärztlichen Vereinigung. Als Koalition sind wir sehr dankbar, dass die KZV Sachsen-Anhalt diesen Sicherstellungsauftrag sehr intensiv und ernst wahrnimmt.
(Beifall bei der CDU)
Mit zahlreichen Maßnahmen von digitalen Praxisbörsen über kostenlose Informations-, Lern- und Diskus-sionsveranstaltungen bis hin zu Förder- und Stipendienprogrammen hat die Kassenzahnärztliche Vereini-gung viel auf den Weg gebracht. Dafür ganz herzlichen Dank von unserer Seite.
(Beifall bei der CDU)
Doch trotz all dieser Initiativen bleibt die Lage angespannt. Ohne zusätzliche Unterstützung und weiter-gehende Maßnahmen wird der erforderliche Bedarf an Zahnärztinnen und Zahnärzten nicht gedeckt werden können. Mit Blick auf das vorhandene zahnmedizinische Studienangebot ist die Anzahl der vor-handenen Studienplätze weniger das Problem. Die große Herausforderung besteht, wie bereits erwähnt, darin, die bei uns ausgebildeten Zahnärztinnen und Zahnärzte am Ende in Sachsen-Anhalt zu halten und an die unterversorgten Gebiete zu binden.
Bei Absolventen, die in anderen Bundesländern verwurzelt sind und bei uns ihren Abschluss machen, ist es eben schwieriger als bei eigenen Landeskindern, dies zu erreichen. Aus diesem Grund wäre es an sich richtig, alle Studienplätze in unserem Land vorrangig an Landeskinder zu vergeben. Rechtlich geht das aber nicht so einfach.
Wir können aber eine Landzahnarztquote einführen. Bereits im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass ähnliche Anreize wie die Land- und Amtsarztquote auch im Bereich der Zahnmedizin geschaffen werden sollen. In Anwendung der Vorabquote nach Artikel 9 des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung und der Studienplatzvergabeordnung des Landes Sachsen-Anhalt wollen wir als Koalitionsfraktionen da-für Zahnmedizinstudienplätze vorsehen. Zugegeben: Bis zur Einbringung dieses Gesetzentwurfs durch un-sere sonst sehr flott arbeitende Deutschlandkoalition hat es etwas gedauert.
(Lachen im ganzen Hause)
Im Sinne unseres Landes wägen wir eben innerhalb der Koalition ausführlich ab und bringen nicht einfach nur mal so wie Sie irgendeinen undurchdachten Gesetzentwurf ein.
(Beifall bei der CDU)
Eine intensive Abwägung war bei diesem Gesetzentwurf insbesondere bei der Frage notwendig, ob vom Land auch Studienplätze für zahnmedizinische Versorgung oder für Ausbildung im europäischen Ausland vergeben werden sollen. Vorbehalte dagegen sind verständlich, denn bedeuten solche Stipendien letzt-endlich, unsere knappen finanziellen Mittel außerhalb unseres Bundeslandes einzusetzen.
Unser Ministerpräsident, aber auch die Mitglieder der CDU-Fraktion informierten sich deshalb intensiv sogar im ungarischen Pécs über die Studienangebote der KZV. Wir sprachen mit Studierenden, mit Aus-bildern, mit der Hochschulleitung. Wir informierten uns und hinterfragten Effektivität, Effizienz sowie die Qualität der Ausbildung. Wir kamen zu der Erkenntnis, dass es sinnvoll ist, dies so zu machen.
Die gewonnenen Erkenntnisse und Fakten überzeugten letztendlich auch unsere Koalitionspartner. Die finanziellen Mittel für die Programme haben wir gemeinsam im Haushalt eingeplant und auf den Weg gebracht. Mit der Einbringung dieses Änderungsgesetzes bringen wir nun die notwendigen Grundlagen für Landesstipendien und Landzahnarztquote auf den Weg.
(Zustimmung bei der CDU)
Wir setzen damit als Deutschlandkoalition ein deutliches Zeichen, die zahnärztliche Versorgung dort zu sichern, wo sie besonders gebraucht wird. Damit dies schnell gelingt, bitten wir um die Überweisung und eine schnelle Beratung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Gleichstellung. - Vielen Dank.