Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Rüdiger Erben (SPD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe eine Frage an die Justizministerin. Seit der letzten Legislaturperiode wird in der Landespolitik bei uns in Sachsen-Anhalt über eine Reform der Gerichtsvollzieherausbildung diskutiert. Konkret geht es um die Überführung der Ausbildung in ein dreijähriges duales Studium nach dem Vorbild Baden-Württembergs. Das Ministerium hat zuletzt Ende 2023 berichtet, dass eine Evaluierung in Arbeit sei. 

Ich frage die Landesregierung: Liegen der Landesregierung mittlerweile Ergebnisse, möglicherweise auch nur Zwischenergebnisse, zur Möglichkeit der - ich will das einmal so bezeichnen - Nachnutzung der Idee aus Baden-Württemberg in Sachsen-Anhalt vor? Wenn nein: Wann kann der Landtag mit den Ergebnissen rechnen?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Frau Weidinger ist auf dem Weg. - Bitte sehr, Sie haben das Wort.


Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz): 

Danke schön. - Vielen Dank für die Frage. Aus dem Koalitionsvertrag der laufenden Legislaturperiode ergibt sich, dass wir einen Prüfauftrag haben, die Ausbildung der Gerichtsvollzieher im Hinblick auf die Möglichkeit zur Überführung in das dreijährige duale Studium zu evaluieren.

Diese Evaluierung ist noch nicht abgeschlossen. Es liegt ein erster Entwurf vor, der bei uns im Haus noch abgestimmt wird; ich kann gleich noch sagen, warum eine interne Abstimmung notwendig war. Es ist geplant, im Sommer das Oberlandesgericht Naumburg um eine abschließende Stellungnahme zur Finalisierung zu bitten und Ende des Jahres das Ergebnis der Evaluierung umfassend vorzustellen.

Worum ging es? - Wir schauen uns an, welche Ausbildungsinhalte für Gerichtsvollzieher von morgen - oder von heute schon - erforderlich sind. Insbesondere war es wichtig zu prüfen, ob der Bundesgesetzgeber in der letzten Legislaturperiode des Bundes neue Aufgaben für die Gerichtsvollzieher vorsah. Es ging dabei um die Frage der Forderungspfändung; das wäre eine erhebliche Veränderung im Aufgabenprofil der Gerichtsvollzieher gewesen. Das ist jetzt der Diskontinuität anheimgefallen. Ich weiß noch nicht, ob die neue Bundesregierung diesen Ansatz fortsetzen möchte. Das zu wissen, wäre aber wichtig zur Klärung der Frage, ob Ausbildung oder Studium erforderlich ist.

Wir haben uns auch mit der Leistungsfähigkeit der heutigen Bewerber, der Bewerberlage und der Bedarfe, die wir für die Ausbildung haben, befasst. Wir prüfen, welche Qualifikationswünsche der mittlere Justizdienst hat und was es kosten würde, von der Ausbildung zu einem Studium zu wechseln, um Gerichtsvollzieher mit neuen Ämtern auszustatten.


Rüdiger Erben (SPD): 

Danke.